IDZ und APO-Bank zu Praxisgründungen 2003

Zunehmend Existenzgründungen durch Frauen

Seit 1984 analysiert das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) in Kooperation mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank jährlich das zahnärztliche Investitionsverhalten bei der Niederlassung. Hier die wichtigsten Ergebnisse für das Jahr 2003.

Die Zahl der Berufsaufgaben ebenso wie die Zahl der Existenzgründungen verharrte im Jahr 2003 auf dem Vorjahresniveau. Knapp 1 450 Zahnärzte schieden aus dem Berufsleben aus. Gleichzeitig entschieden sich etwa 1 850 Zahnärzte für den Schritt in die Selbständigkeit.

Die Verteilung zahnärztlicher Existenzgründungen auf die Einzelpraxisneugründung, die Einzelpraxisübernahme und die Gemeinschaftspraxis blieb im Jahr 2003 im Vergleich zum Vorjahr relativ stabil. In den alten Bundesländern nahm der Anteil der Einzelpraxisneugründungen um vier Prozentpunkte zu, während sowohl der Anteil der Einzelpraxisübernahmen als auch der Anteil der Gemeinschaftspraxen sank – und zwar um je zwei Prozentpunkte auf 44 Prozent beziehungsweise auf 28 Prozent. In den neuen Bundesländern erhöhte sich der Anteil der Gemeinschaftspraxen gegenüber dem Vorjahr um einen Prozentpunkt und lag damit anteilsmäßig mit den Einzelpraxisneugründungen gleichauf (vgl. Abb. 1).

In Westdeutschland war die Übernahme einer Einzelpraxis im Jahr 2003 mit einem Anteil von 44 Prozent nach wie vor die dominierende Niederlassungsform. In Ostdeutschland wählten im Jahr 2003 rund 72 Prozent der Zahnärzte diese Existenzgründungsform als Start in die Freiberuflichkeit. Der Anteil der Einzelpraxisneugründungen in den neuen Bundesländern ist seit 1999 deutlich von 47 Prozent auf aktuell 14 Prozent gesunken. Gemeinschaftspraxen haben in Ostdeutschland mit einer Quote von 14 Prozent nach wie vor eine deutlich geringere Bedeutung als in Westdeutschland, wenngleich auch hier der Trend zur Gemeinschaftspraxis unübersehbar ist. Die Unterschiede im Verteilungsmuster zwischen Ost- und Westdeutschland waren auch im Jahr 2003 immer noch deutlich erkennbar.

Das Durchschnittsalter der zahnärztlichen Existenzgründer in Westdeutschland betrug zum Zeitpunkt der Niederlassung 36 Jahre, in Ostdeutschland 33 Jahre. Die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Altersstruktur waren weniger ausgeprägt. Die männlichen Existenzgründer waren im Durchschnitt 36 Jahre alt und damit knapp ein Jahr älter als ihre Kolleginnen. Die gewählte Form der zahnärztlichen Niederlassung variiert je nach Alter des Existenzgründers.

In den alten Bundesländern zeigte vor allem die Gruppe der jungen Zahnärzte (bis 30 Jahre) eine starke Präferenz für die Niederlassungsform der Gemeinschaftspraxis; hier stieg der Anteil gegenüber dem Vorjahr um vier Prozentpunkte auf 35 Prozent. Offensichtlich sehen gerade die jüngeren Zahnärzte in der Kooperation eine gute Möglichkeit, um sich vor dem Hintergrund angespannter gesundheitspolitischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen etablieren zu können.

In der Altersgruppe der über 40-jährigen zahnärztlichen Existenzgründer hat die Gemeinschaftspraxis mit einem Anteil von 19 Prozent (2002: 22 Prozent) einen vergleichsweise geringen Stellenwert. Hier wird die Einzelpraxisneugründung mit einem Anteilswert von 45 Prozent deutlich präferiert. Bei jungen zahnärztlichen Existenzgründern (bis 30 Jahre) kam die Einzelpraxisneugründung lediglich für jeden Fünften in Frage.

Ein Faible für die Gemeinschaftspraxis zeigten über alle Altersgruppen hinweg insbesondere Frauen, von denen sich jede Dritte für diese Niederlassungsform entschied. Bei den männlichen Kollegen zog jeder Vierte die Gemeinschaftspraxis vor (vgl. Abb. 2).

Femininisierung im Trend

Unverkennbar ist, dass sich zunehmend Frauen in eigener zahnärztlicher Praxis niederlassen – und zwar sowohl in den alten wie in den neuen Bundesländern. Gegenüber dem Vorjahr ist der Anteil der weiblichen Existenzgründer in den alten Bundesländern um vier Prozentpunkte und in den neuen Bundesländern um acht Prozentpunkte gestiegen; ein Indiz für den anhaltenden Trend hin zu einer „Femininisierung“ des zahnärztlichen Berufsstandes.

Die geschlechtsspezifischen Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland bestanden auch im Jahr 2003 weiter. Im Gegensatz zu den alten Bundesländern, in denen 61 Prozent der Existenzgründungen durch Männer und 39 Prozent durch Frauen realisiert wurden, war die Geschlechtsverteilung in den neuen Bundesländern nahezu spiegelverkehrt. Hier erfolgten 59 Prozent der Existenzgründungen durch Frauen, lediglich 41 Prozent durch Männer (vgl. Abb. 3).

Im Hinblick auf die gewählte Praxislage war in den alten Bundesländern eine Zunahme von Existenzgründungen im großstädtischen Bereich zu erkennen; gegenüber dem Vorjahr kletterte der Anteilswert von 29 Prozent um sieben Prozentpunkte auf 36 Prozent im Jahr 2003.

Die Existenzgründungen im mittel- und kleinstädtischen Umfeld nahmen demgegenüber anteilsmäßig jeweils um vier Prozentpunkte ab. In den neuen Bundesländern gab es vermehrt Niederlassungen im kleinstädtischen Bereich – der Anteil kletterte um sechs Prozentpunkte auf 29 Prozent, während die Existenzgründungen in Mittelstädten um acht Prozentpunkte auf einen Anteilswert von ebenfalls 29 Prozent zurückgingen.

Kostenverteilung stabil

Wie sich diese bemerkenswerten Veränderungen auf die Finanzierungsstrukturen ausgewirkt haben, wird im Folgenden für die alten Bundesländer dargestellt (vgl. Tabellen 1 und 2 auf der übernächsten Seite). In Westdeutschland ist das Gesamtfinanzierungsvolumen einer Einzelpraxisneugründung im Jahr 2003 erneut gestiegen und lag mit 329 000 Euro etwa ein Prozent über dem Vorjahreswert (vgl. Abb. 4).

Das Gesamtfinanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme sank um neun Prozent auf 237 000 Euro (vgl. Abb. 5). Damit stieg die Differenz zwischen den beiden Niederlassungsformen hinsichtlich des Gesamtfinanzierungsvolumens um 25 000 Euro auf aktuell 92 000 Euro an.

Im Jahr 2003 entfielen 64 Prozent des Finanzierungsvolumens einer Einzelpraxisneugründung auf die medizinisch-technischen Geräte und Einrichtung, 14 Prozent auf die Bau- und Umbaukosten und 22 Prozent auf den Betriebsmittelkredit. Bei einer Einzelpraxisübernahme wurden im Jahr 2003 durchschnittlich 43 Prozent des Finanzierungsvolumens für den Substanzwert zuzüglich Neuanschaffungen, 31 Prozent für den Goodwill, vier Prozent für die Bau- und Umbaukosten und 22 Prozent für den Betriebsmittelkredit aufgewendet. Im langfristigen Trend hat sich die Kostenverteilung als relativ stabil erwiesen.

Bis 30, 40 und mehr Jahre

Eine nach Alter differenzierte Betrachtung zeigt, dass zahnärztliche Existenzgründer, die im Jahr 2003 das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten hatten, mit einem durchschnittlichen Gesamtfinanzierungsvolumen von 343 000 Euro (2002: 322 000 Euro) für eine Einzelpraxisneugründung am meisten investierten. Mit einem durchschnittlichen Finanzierungsvolumen von 232 000 Euro nahm das finanzielle Engagement dieser Altersgruppe bei einer Einzelpraxisübernahme gegenüber dem Vorjahr um 20 000 Euro beziehungsweise acht Prozent ab. Die höchsten Investitionen für eine Einzelpraxisübernahme tätigten wie schon im Vorjahr die 31- bis 40-jährigen Existenzgründer mit einem durchschnittlichen Finanzierungsvolumen von 242 000 Euro (2002: 270 000 Euro).

In der Gruppe der 41-jährigen und älteren Existenzgründer wurden bei einer Einzelpraxisneugründung im Schnitt 332 000 Euro investiert; bei der Einzelpraxisübernahme lag das Investitionsvolumen dieser Altersgruppe mit 216 000 Euro im Jahr 2003 nur knapp unter dem Vorjahresniveau (222 000 Euro). Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Altersgruppen bezüglich des jeweiligen Finanzierungsvolumens sind insofern tendenziell zurückgegangen.

In die Neugründung beziehungsweise Übernahme einer zahnärztlichen Einzelpraxis investierten Männer durchschnittlich 338 000 Euro (plus ein Prozent) beziehungsweise 240 000 Euro (minus 15 Prozent). Die Investitionsvolumina der Zahnärztinnen bei der Einzelpraxisneugründung sanken um ein Prozent auf 308 000Euro. Bei der Einzelpraxisübernahme investierten Existenzgründerinnen entgegen dem allgemeinen Trend mit 233 000 Euro etwa vier Prozent mehr als im Vorjahr; der Differenzbetrag zu den männlichen Existenzgründern verkleinerte sich infolgedessen gegenüber dem Vorjahr von 60 000 Euro auf nunmehr 7 000 Euro.

Stadt oder Land

Im Jahr 2003 erforderte die Einzelpraxisneugründung in einer Kleinstadt die höchsten finanziellen Anstrengungen für die Zahnärzte. Mit 345 000 Euro lag das Finanzierungsvolumen 6 000 Euro beziehungsweise etwa zwei Prozent über dem Vorjahreswert. Am stärksten stieg das Finanzierungsvolumen bei den Einzelpraxisneugründungen im großstädtischen Bereich mit einer Steigerungsrate von 13 Prozent, während das Finanzierungsvolumen von Einzelpraxisneugründungen in der Mittelstadt gegenüber dem Vorjahr um 14 Prozent sank.

Bei einer Einzelpraxisübernahme war das höchste Finanzierungsvolumen in einer Mittelstadt aufzubringen. Hier schlug eine Einzelpraxisübernahme mit 286 000 Euro zu Buche, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 33 000 Euro beziehungsweise 13 Prozent entspricht. Demgegenüber sank das bei einer Einzelpraxisübernahme im kleinstädtischen Umfeld aufzubringende durchschnittliche Finanzierungsvolumen um 19 Prozent auf 228 000 Euro.

Vergleichsweise günstig sind Existenzgründungen nach wie vor im ländlichen Bereich. Einzelpraxisneugründungen wurden hier mit einem durchschnittlichen Finanzierungsvolumen von 317 000 Euro realisiert; bei Einzelpraxisübernahmen betrug das Finanzierungsvolumen im Schnitt 205 000 Euro. In der Kleinstadt war der Differenzbetrag zwischen den beiden Niederlassungsformen am größten (117 000 Euro), während der Unterschied in der Mittelstadt lediglich 33 000 Euro betrug.

Der kleine Unterschied

Während der Existenzgründungsphase dient der Betriebsmittelbeziehungsweise Kontokorrentkredit dem niedergelassenen Zahnarzt zur Vorfinanzierung der Anlaufkosten. Der im Rahmen einer Einzelpraxisneugründung nachgefragte Betriebsmittelkredit betrug im Jahr 2003 etwa 73 000 Euro und lag damit knapp unter Vorjahresniveau. Bei einer Praxisübernahme wurde im Jahr 2003 ein Betriebsmittelkredit von etwa 52 000 Euro (2002: 55 000 Euro) eingeräumt. Die höchsten Betriebsmittelkredite fragten die 31- bis 40-jährigen Zahnärzte nach (75 000 Euro). Auffallend waren hier die geschlechtsspezifischen Unterschiede. Männer fragten bei einer Einzelpraxisneugründung mit durchschnittlich 76 000 Euro einen um 12 000 Euro höheren Betriebsmittelkredit nach als ihre Kolleginnen. Ebenso lag der Betriebsmittelkredit beieiner Einzelpraxisübernahme durch männliche Zahnärzte mit 54 000 Euro etwa 6 000 Euro über dem entsprechenden Betrag der Frauen.

Die im Rahmen einer Praxisneugründung anfallenden Bau- und Umbaukosten stiegen im Jahr 2003 um 3 000 Euro auf 46 000 Euro. Bei den Praxisübernahmen betrugen die Ausgaben für bauliche Maßnahmen 9 000 Euro.

Bei der Praxisübernahme liegt der Kaufpreis im Regelfall deutlich über dem materiellen Wert der bereits in der Praxis vorhandenen Geräte und Ausstattungen (Substanzwert). Die Differenz wird als ideeller Wert oder auch „Goodwill“ bezeichnet. Im Goodwill spiegeln sich die subjektiven Erwartungen des Käufers an die zukünftige Ertragskraft der Zahnarztpraxis wider. In den alten Bundesländern sank das Niveau des Goodwill im Jahr 2003 deutlich um 9 000 Euro auf 73 000 Euro.

Spitzeninvestoren

Der arztgruppenbezogene Vergleich der für eine Praxisneugründung aufzubringenden Finanzmittel in den Jahren 2002/2003 (vgl. Abb. 6) zeigt, dass das zahnärztliche Investitionsvolumen wie schon im Vorjahr von keiner anderen Arztgruppe übertroffen wird. Dabei blieb der Zuwachs, wie der Blick auf die arztgruppenspezifischen Gesamtfinanzierungsvolumina des Jahres 2001/2002 deutlich macht, mit etwas mehr als einem Prozent sehr verhalten. Die Investitionsvolumina in den anderen Arztgruppen entwickelten sich unterschiedlich. Die höchsten Steigerungsraten verzeichneten die Hautärzte mit einem Plus von 31 Prozent, während das Finanzierungsvolumen bei den Kinderärzten um 40 Prozent zurückging. Subsummiert man die Facharztgruppen unter „Ärzte“, so errechnet sich für diese Gesamtgruppe in 2002/2003 ein Gesamtfinanzierungsvolumen von rund 157 000 Euro, was einem Rückgang von sechs Prozent gegenüber dem Zeitraum 2001/2002 entspricht.

Unverkennbar ist, dass die zahnärztliche Berufsausübung eine sehr umfangreiche technisch-apparative Ausstattung zur modernen Patientenversorgung erforderlich macht, die entsprechend hohe Investitionsvolumina begründet. Dies gilt in gleicher Weise für die zunehmende Prophylaxeorientierung der Zahnärzteschaft, die auf der einen Seite zusätzlichen finanziellen Aufwand mit sich bringt, auf der anderen Seite aber auch positiv auf die Berufszufriedenheit wirkt und durch mutige Investitionsentscheidungen widergespiegelt wird.

Dr. David KlingenbergerInstitut der Deutschen Zahnärzte (IDZ)Universitätsstraße 7350931 Köln

Dipl.-Kfm. Andrea SchwarteDeutsche Apotheker- und ÄrztebankEmmanuel-Leutze-Straße 840547 Düsseldorf

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