Hartmannbund legt Gegenkonzept zur Bürgerversicherung vor

Etikettenschwindel abgelehnt

Heftarchiv Gesellschaft
Der Hartmannbund (HB) hat auf seiner Hauptversammlung am 22./23. Oktober im Rathaus Schöneberg zu Berlin die von SPD und Grünen empfohlene Bürgerversicherung als „Etikettenschwindel“ und nicht zukunftsträchtigen Schritt in die Einheitsversicherung abgelehnt.

Der HB, Verband der Ärzte Deutschlands, bestreitet Prognosen der Bündnisgrünen, laut denen die Bürgerversicherung unter zwangsweisem Einschluss aller Bürger in die Pflichtkrankenversicherung den kollektiv finanzierten, lohnbezogenen GKV-Beitrag um kumulativ 1,8 Prozentpunkte absenken könnte. Nach HB-Berechnungen ergäbe sich eine Ermäßigung um nur 0,2 Prozentpunkte. Die sich verschlechternde Demographiekomponente und die bisherige Lohnbasierung bei der Beitragsbemessung erhöhe die Krisenanfälligkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Vorsitzende des HB-Bundesverbandes Allgemeinarzt Dr. med. Hans-Jürgen Thomas aus Erwitte/Westfalen, bezweifelte, dass die Bürgerversicherung Wettbewerb und Leistungsfähigkeit des Systems stärke und verwies auf die verstaatlichte Systeme der gesundheitlichen Sicherung und Einheits-Krankenkassen-Systeme in Nachbarländern, wie in Großbritannien. Die Bürgerversicherung biete in der GKV keinen Ansatz für eine nachhaltige Finanzierung.

Die Erhaltung der Freiberuflichkeit, der beruflichen Unabhängigkeit, der therapeutischen Freiheit des Arztes, der Transparenz und der Kostenklarheit sind für den Hartmannbund unverzichtbar. Elemente der Direktbeteiligung und Eigenverantwortung sowie finanzielle Anreize bei erweiterten Wahlmöglichkeiten für den Versicherten müssten in einem selbst verwalteten Sozialversicherungssystem im Mittelpunkt stehen. Eine Ko-Existenz von gesetzlicher und privater Krankenversicherung bei Beibehaltung der privaten Krankenversicherung als substitutive, frei wählbare Vollversicherung befürwortet der Verband. Er plädiert für eine gesetzliche Pflichtabsicherung der gesundheitlichen Grundleistungen, bei Kontrahierungszwang für alle Versicherungsträger und einen freien Marktzugang der Versicherer und Leistungserbringer. Die Grundleistungen für die Pflichtversicherten, die die medizinisch notwendigen Leistungen abdecken müssen, seien gleich zu definieren, das Selbstverwaltungsgremium solle hierbei für laufende Beschlüsse zuständig sein. Der HB sieht ergänzend ein weit gefächertes Leistungsangebot von Soll- und Kannleistungen vor, die individuellen und Komfortansprüchen der Versicherten gerecht werden und von den Versicherten finanziert und/oder über Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Der HB plädiert für Kopfprämie je versicherte Person für die Grundsicherung; Kinder und nicht arbeitende Ehepartner solle der Staat direkt unterstützen, ebenso sozial Schwache und jene, die ihre prozentualen Selbstbehalte nicht selbst tragen können.

Eine durchgängige integrierte Versorgung aller Leistungserbringer unter der Prämisse der Freiberuflichkeit solle sektorale Grenzen und abgeschottete Leistungsfinanzierungen ablösen („Angebotsmodell“ der Leistungsträger). Die bislang unterschiedlichen Finanzierungs- und Vergütungsstrukturen müssten wettbewerblich gleich gestaltet werden. Teamarztmodelle seien zukunftsträchtig, insbesondere Ärzteteams gleicher Fachrichtung. Sinnvoll sei eine Öffnung von geeigneten Krankenhäusern für die ambulante Grund- und Regelversorgung durch integriert arbeitende Ärzteteams.

Dr. Harald CladeKreuzstraße 56, 50226 Frechen

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