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Orientierung für die Versorgung von Senioren

Neue Leitlinie „Zahnmedizinische Betreuung geriatrischer Patienten“

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Zahnmedizin
Unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ) ist jetzt erstmals eine Leitlinie zur zahnmedizinischen Betreuung geriatrischer Patienten erschienen.

Die neue S2k-Leitlinie bietet eine Orientierung für die zahnmedizinische Versorgung geriatrischer Patienten. Die Leitlinienkoordinatoren Prof. Dr. Ina Nitschke, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ), Prof. Dr. Cornelia Frese, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM), Prof. Dr. Julia Jockusch, Direktorin der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik und Seniorenzahnmedizin an der Medizinischen Hochschule Brandenburg und Dr. Elmar Ludwig vom Verein „mund-pflege e.V.“ stellten die Inhalte gestern der Presse vor. Das interdisziplinäre Leitlinienprojekt wurde unter Federführung der DGAZ und der DGZMK zusammen mit 16 Fachgesellschaften und Organisationen erarbeitet.

Orale Erkrankungen verschieben sich in höhere Lebensalter

Die Leitlinie erscheint vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung: Immer mehr ältere Menschen verfügen über eigene Zähne oder mitunter über komplexen Zahnersatz, während gleichzeitig Multimorbidität, kognitive Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit zunehmen. Orale Erkrankungen verschieben sich in höhere Lebensalter, während Mundhygienefertigkeiten und Therapiefähigkeit häufig abnehmen. Das Thema Seniorenzahnmedizin ist komplex. Der Betreuungsbedarf ist schon heute groß und wird in Zukunft noch steigen.

Hohes Lebensalter und/oder Pflegebedürftigkeit erhöhen nachweislich das Risiko für eine Verschlechterung der Mundgesundheit und sollen laut Leitlinienrmpfehlung in der zahnmedizinischen Betreuung berücksichtigt werden. Entscheidend ist dabei weniger das kalendarische Alter als die allgemeine und zahnmedizinische funktionelle Kapazität eines Menschen.

Die „Giganten der Altersmedizin“ - die geriatrischen „I“, wie zum Beispiel intellektueller Abbau, Immobilität, Instabilität, Inkontinenz und/oder die insuffiziente Mundgesundheit rücken immer mehr in den Vordergrund. Für diese Einschätzung nutzen Mediziner und Zahnmediziner verschiedene geriatrische Assessments.

Die Leitlinie beschreibt ergänzend Aspekte eines oral-geriatrischen Assessments für die Zahnmedizin. „Wir müssen uns fragen, an welcher Stelle des Lebensstrahls sich der Patient befindet", sagte Nitschke. „Die Gruppe der Senioren ist sehr heterogen – von sehr fitten und selbstständigen Menschen bis zu gebrechlichen und pflegebedürftigen, geriatrischen Patienten. Entsprechend müssen Kommunikation, Therapie und Empfehlungen über die Behandlungsjahre angepasst werden.“

So sollen Zahnärzte die häusliche Mundhygiene unterstützen

Weitere Empfehlungen und Statements thematisieren die praktische Umsetzung der Mundhygiene im Alltag. So sollen Zahnärztinnen und Zahnärzte die häusliche Mundhygiene aktiv unterstützen und individuell geeignete Hilfsmittel empfehlen (Empfehlung 7). Wenn ältere Patientinnen und Patienten auf Unterstützung angewiesen sind, sollen – nach deren Einverständnis – Angehörige und Pflegepersonen aktiv in die Mundpflege-Anleitung einbezogen werden (Statement 1).

Für den Praxisalltag ist dabei entscheidend zu wissen, wie viel Unterstützung ein Patient benötigt. Ein bewilligter Pflegegrad kann helfen, diesen Bedarf einzuschätzen. „Ob jemand seine Zähne oder eine Prothese tatsächlich noch selbstständig reinigen kann, zeigt sich am besten, wenn man die Patientinnen und Patienten bittet, dies praktisch vorzuführen. Die bloße Aussage ‚Ich putze meine Zähne regelmäßig‘ reicht dafür nicht aus“, sagte Ludwig. Der Verein ‚mund-pflege e.V.‘ beantwortet viele Fragen zur Mundgesundheit in der Pflege auf seinem reich bebilderten Webportal mund-pflege.net.

Zahnärzte können auch eine Logopädie verordnen

Eingeschränkte Mundhygienefähigkeiten werden häufig durch eine deutliche Plaqueansammlung oder unzureichend gereinigtem Zahnersatz sichtbar. Daneben gibt es jedoch Risiken, die nicht sofort erkennbar sind. „Auf Symptome einer Schluckstörung sollte bei der Anamnese besonders geachtet werden, denn das erhöht die Aspirationsgefahr", betonte Ludwig.

„Zahnärztinnen und Zahnärzte können bei entsprechendem Verdacht oder anhand des „Dysphagie Screening Tools Geriatrie“ auch eine logopädische Behandlung verordnen. Die Leitlinie empfiehlt dazu: „Jeder Zahnarzt soll Schluckprobleme im Blick haben und – wenn nötig – z. B. über den Hausarzt oder Logopäden weitere diagnostische bzw. therapeutische Maßnahmen anregen“ (Empfehlung 16).

Geriatrische Zahnmedizin basiert oft stärker auf klinischer Erfahrung

Die geriatrische Zahnmedizin basiere in vielen Bereichen stärker auf klinischer Erfahrung als auf klassischen evidenzbasierten Studien. „Das liegt in der Natur des Fachs“, erklärte Frese. „Randomisierte kontrollierte Langzeitstudien mit sehr alten oder pflegebedürftigen Menschen sind häufig weder praktikabel noch ethisch vertretbar.“ Die Leitlinie wurde deshalb bewusst als S2k-Leitlinie entwickelt – auf Basis eines strukturierten Expertenkonsenses mit konsensbasierten Empfehlungen und Statements.

Sie enthält daher auch praxisnahe Hinweise, die in wissenschaftlichen Leitlinien selten sind. Dazu gehören etwa organisatorische und rechtliche Aspekte bei der Behandlung pflegebedürftiger Menschen, der Delegationsrahmen im Praxisteam sowie Anforderungen an eine möglichst barrierearme Praxisgestaltung – als ein Teilbereich des „gerostomatologischen Wohlfühlfaktors“.

Seniorenzahnmedizin ist Teil der Approbationsordnung

„Die Seniorenzahnmedizin wurde lange nicht an allen Universitäten unterrichtet, doch inzwischen ist die 'Medizin und Zahnmedizin des Alterns und des alten Menschen' als Querschnittsbereich in der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen aufgenommen worden“, sagte Jockusch.

Das Fach Seniorenzahnmedizin biete großes, fächerübergreifendes Potenzial. „Wir möchten möglichst viele Kolleginnen und Kollegen ermutigen, sich in diesem Bereich fortzubilden und geriatrische Patienten aufsuchend zu betreuen“, sagt Ludwig, stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss Alterszahnmedizin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Für ihn ist die aufsuchende Betreuung vulnerabler Patientengruppen, die seit 2018 im Bundesmantelvertrag ausdrücklich Teil des Versorgungsauftrags ist, gelebter Praxisalltag.

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