Aktuelle Ergebnisse des Bundesamtes für Statistik zur Kostenstruktur in Zahnarztpraxen

Daten zum Millenniumsjahr

Die Kosten lasten auf jedem Selbständigen. Doch wenn Freiberufler wie die Zahnärzte und Ärzte durch ein Gesundheitswesen mit engen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in ein starres Korsett gepresst werden, gewinnt die Orientierung aus der eigenen Praxis hinaus nach links und rechts noch an Bedeutung. Mit seiner Erhebung zur Kostenstruktur für das Jahr 2000 bietet das Bundesamt für Statistik einen gewissen Überblick über Einnahmen- und Ausgabenstruktur in der Branche.

Zwei Jahre ist es her, da verschickte das Bundesamt für Statistik die Erhebungsbögen zum Thema Kostenstruktur im Millenniumsjahr 2000. Das Procedere an sich ist bekannt: Anhand von Stichproben aus einzelnen, nach Betriebsgröße unterschiedenen Gruppen werden Daten erhoben und hochgerechnet. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Kostenstrukturstatistik in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke.

Dieses Mal jedoch waren die 6 200 angeschriebenen Praxen von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Heilpraktikern und psychologischen Psychotherapeuten – jede einzelne als „Auswahleinheit“ bezeichnet und „nach mathematisch-statistischen Methoden“ dazu erkoren – erstmalig zur Auskunft verpflichtet. Da jetzt für die Erhebung nicht länger in früheres Bundesgebiet und Neue Länder unterschieden werde, sei, so das Bundesamt, auch die Vergleichbarkeit mit den vorherigen Erhebungen eingeschränkt. Um ein möglichst unverzerrtes, repräsentatives Bild zu erhalten, werden die Ergebnisse übrigens mit direktem Bezug zu den jeweiligen, nach Umsatzgröße festgelegten Eingruppierungen dargestellt.

Die Löwenanteile

Für das Jahr 2000 ergibt sich danach für die Zahnärzte folgende Konstellation:

Den Löwenanteil der Einnahmen verschlingen nach wie vor die Laborkosten – sowohl für Arbeiten von Fremdlaboren als auch für Materialien im eigenen Labor – von etwa 30 Prozent und die Personalkosten mit im Schnitt durchweg rund einem Fünftel. Die Mietausgaben schlagen mit neun Prozent bei kleinen Einzelpraxen wesentlich stärker zu Buche als etwa bei Einzelpraxen im mittleren Einkommensbereich mit 4,4 Prozent.

Die Zahl der Beschäftigten, die inklusive Inhaber alle in der Praxis Tätigen umfasst, lag im statistischen Mittel bei den oben angeführten kleinen Einzelpraxen bei 2,7. Das entspricht einem Zahnarzt mit einer Helferin und zusätzlichen Teilzeitkräften, seien es zum Beispiel unentgeltlich helfende Familienangehörige (0,1 Prozent), Reinigungskräfte (0,3 Prozent) oder Auszubildende (0,1 Prozent). Die Einzelpraxen mit einem Umsatzvolumen von 300 000 bis 350 000 Euro beschäftigen im Schnitt 5,2 Personen insgesamt, die nächste Gruppe rund 5,7 Personen mit je 2,3 respektive 2,7 Helferinnen. Durchschnittlich mehr Helferinnen arbeiten naturgemäß in Gemeinschaftspraxen: 3,4 von insgesamt 7,3 Beschäftigten in Praxen mit einem gemittelten Umsatz von 450 000 bis 500 000 Euro, respektive 4,4 von 9,5 in der nächsten Gruppe.

Der Rücklauf verwertbarer Angaben von allen befragten Praxen im Gesundheitswesen belief sich auf 74 Prozent, das sind in absoluten Zahlen: 4 600 Antworten. Ein Viertel der Befragten antwortete nicht oder nur unzureichend, weil, wie das Bundesamt erklärt, ein hoher Prozentsatz dieser angeschriebenen Praxen „bereits erloschen war oder aufgrund ihrer Tätigkeit nicht zu dem befragten Erhebungsbereich zählten“; Neugründungen wurden bis 1997 berücksichtigt. Das sei auf den zeitlichen Abstand zwischen dem Zeitraum für die Erhebung und dem Zeitpunkt von deren Durchführung zurückzuführen sein sowie auf Rückstände bei der Pflege des Unternehmensregisters.

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