Gastkommentar

Schreckensszenario

Der von den Versicherten ab Januar 2005 allein zu tragende Sonderbeitrag zur Versicherung des Zahnersatzes macht den Kassen erhebliche Probleme – vor allem dessen Einzug bei Arbeitslosen und Rentnern.

Hartwig Broll
Gesundheitspolitischer Fachjournalist in Berlin

Ab dem 1. Januar 2005 müssen die Arbeitnehmer den Zahnersatz allein versichern. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll es sich um einen monatlich zu entrichtenden festen Eurobetrag handeln, mit dem das bislang in der GKV übliche Leistungsniveau abgesichert werden soll. Mittlerweile droht diesem Reformteil Gefahr. Denn es sind eben nicht nur Arbeitnehmer, die den Sonderbeitrag zu entrichten haben, sondern auch Arbeitslose und Rentner. Während der Einzug des Beitrags bei Arbeitnehmern durch die Arbeitgeber vorgenommen werden soll, ist eine entsprechende Regelung für diese beiden Gruppen, also der Einzug durch die Bundesagentur für Arbeit oder die Rentenversicherungsträger, im Gesetz nicht vorgesehen. Dies fordern mittlerweile aber die Kassen, die sich nach wie vor außerstande sehen, einen Einzeleinzug des Sonderbeitrags selbst zu organisieren.

Deutlich wurde dies etwa auf einer Presseveranstaltung des AOK-Bundesverbandes Ende Juni, auf der dessen Vorstandsvorsitzender Hans Jürgen Ahrens die Tücken des Sonderbeitrags thematisierte. Der unbefangene Beobachter reibt sich da doch etwas verwundert die Augen. Vom Payer zum Player, war dies nicht einmal – und ist es nicht eigentlich immer noch – der Anspruch der Kassen? Einzelverträge mit kleinen und kleinsten Leistungserbringergruppen, die Abschaffung der Kollektivverträge, Disease und Case Management, all dies wollen die Kassen leisten, sämtliche dazu erforderlichen Daten erhalten – und dann sind sie nicht in der Lage, einen monatlich fälligen, GKV-weit einheitlichen Beitrag einzuziehen? Vor dem Hintergrund der hochgesteckten Ansprüche der Kassen bei der Neuorganisation der Versorgung erstaunt denn doch die Larmoyanz, mit der Ahrens die Probleme eines Einzeleinzugs schilderte. Man könne doch nicht hinter jedem einzelnen Arbeitslosen oder Rentner herlaufen, der Sonderbeitrag werde durch die anfallenden Verwaltungskosten zu erheblichen Teilen aufgefressen, ganze Einnahmenbereiche könnten wegbrechen, weil sie sich als uneintreibbar erwiesen. Man müsse gar – horribile dictu - Einzelkonten für diese Versichertengruppen einführen.

Um derartige Schreckensszenarien zu vermeiden, schlug der Bundestagsabgeordnete Fritz Schösser vor, die Einführung des Sonderbeitrags auf den 1. Juli zu verschieben, um die „technischen Fragen“ vorher zu klären. Als eine Art Gegenfinanzierung schlug er vor, den für den 1. Januar 2006 vorgesehenen Sonderbeitrag zur Versicherung des Krankengeldes um ein halbes Jahr vorzuziehen – also ebenfalls auf den 1. Juli nächsten Jahres. Eine solche Lösung lasse sich aber nur durch die Kompromisspartner gemeinsam realisieren.

Und damit wäre man beim springenden Punkt in dieser Auseinandersetzung. Es handelt sich nämlich keineswegs um eine „technische Frage“ oder einen „handwerklichen Fehler“, sondern in der Tat um ein Politikum. Denn der Gesetzgeber hat Arbeitslose und Rentner durchaus nicht „vergessen“, wie dies aus Kassenkreisen behauptet wird. Immerhin sollte es in diesem Leistungsbereich zu einem „fairen Wettbewerb“ zwischen PKV und GKV kommen. Und selbstverständlich muss die PKV die Kosten des Beitragseinzugs wie eventuelle Beitragsausfälle in ihre Prämie einkalkulieren – und dies nicht allein für Arbeitslose und Rentner, sondern für alle Arbeitnehmer. Vor diesem Hintergrund von „fairem Wettbewerb“ zu sprechen, ist ohnehin schon gewagt.

Kaum vorstellbar ist auch, dass die Union einer Zusammenlegung beider Sonderbeiträge zustimmen könnte. Die Belastungen der Reform trägt sie zwar unverdrossen mit, kann sich aber dennoch darauf verlassen, dass der Wähler im Zweifel diejenigen abstraft, die auch nominell die Regierungsverantwortung tragen.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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