Bundeszahnärztekammer, Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Leitsätze zur zahnärztlichen Fortbildung

Die neu überarbeiteten Leitsätze sind verabschiedet vom Vorstand der BZÄK am 14.09.2005, vom Vorstand der KZBV am 23.09.05 und vom Vorstand der DGZMK am 24.10.05. Sie sind gültig ab 01.01.2006

1. Fortbildung als integrierter Bestandteil der zahnärztlichen Tätigkeit

In § 2 der Musterberufsordnung für die deutschen Zahnärzte wird festgestellt:

„Der Zahnarzt ist verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und dadurch seine Kenntnisse dem jeweiligen Stand der zahnärztlichen Wissenschaft anzupassen.”

Wichtige Ziele zahnärztlicher Fortbildung sind die ständige Festigung, kontinuierliche Aktualisierung und Fortentwicklung der fachlichen Kompetenz mit dem Ziel der Verbesserung des zahnärztlichen Handelns. Somit ist Fortbildung ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der Zahnmedizin.

2. Fortbildungsinhalte

Zahnärztliche Fortbildung ist dadurch definiert, dass sowohl fachliche als auch interdisziplinäre Kenntnisse und die Einübung von klinisch-praktischen Fähigkeiten aktualisiert und weiterentwickelt werden. Zahnärztliche Fortbildung umfasst auch die Vermittlung kommunikativer und sozialer Kompetenzen, soweit sie auf Patientenführung und Praxismanagement bezogen sind. Zahnärztliche Fortbildung schließt ferner die Vermittlung von gesetzlichen Angelegenheiten, vertraglichen und berufsrechtlichen Regelungen mit ein. Zahnärztliche Fortbildung bezieht sich auch auf Kenntnisse über Methoden der Qualitätssicherung, des Qualitätsmanagements und der evidenzbasierten Zahnmedizin.

Eine reine produktbezogene Informationsveranstaltung eines Herstellers oder Dentaldepots gilt nicht als fachliche Fortbildung. Dies trifft auch für Veranstaltungen zu, die allgemeine Themen betreffen.

Es ist Aufgabe der Zahnärztekammern, das Bemühen der Zahnärzte um Qualitätssicherung durch formale und inhaltliche Fortbildungsempfehlungen, durch das Angebot von eigenen Fortbildungsveranstaltungen und die Information über sonst bestehende Angebote zu unterstützen

Zahnärztliche Fortbildung soll

• den individuellen Bedürfnissen des Zahnarztes, dem persönlichen Wunsch nach Weiterentwicklung und Verfestigung der zahnärztlichen Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechen sowie

• den sich aus der Entwicklung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Epidemiologie ableitenden Fortbildungsbedarf berücksichtigen

• sowie die Aktualität und Qualität der Patientenversorgung erhalten und verbessern.

3. Fortbildungsmethoden

Die Themenauswahl sowie die Art und Weise des Wissenserwerbs und die Steigerung der praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten bleiben jedem Zahnarzt überlassen. Die individuell unterschiedlichen Formen des Lernverhaltens machen ein Angebot unterschiedlicher Arten der Fortbildung erforderlich. Geeignete Mittel der Fortbildung sind insbesondere:

a)Fortbildungsveranstaltungen (z.B. Kongresse, Seminare, Kurse, Kolloquien, Demonstrationen, Übungen)

b)klinische Fortbildungen (z.B. Visiten, Hospitationen und Fallvorstellungen)

c)interkollegiale Fortbildung (wie Qualitätszirkel oder Studiengruppen)

d)Curriculär vermittelte Inhalte (z.B. in Form Strukturierter Fortbildung)

e)Mediengestütztes Eigenstudium (Fachliteratur, audiovisuelle Lehr- und Lernmittel)

4. Qualitätsmanagement von Fortbildungsmaßnahmen/ Durchführungsempfehlungen

Zahnärztliche Fortbildung ist ein wichtiges Instrument der Qualitätsförderung und bedarf deshalb der regelmäßigen eigenen Bewertung. Möglich wird dies, wenn die Zahnärztekammern und die DGZMK die Qualität von Fortbildungsmaßnahmen durch Leitsätze und Empfehlungen fördern sowie die Eigenevaluation von Anbietern und Teilnehmern unterstützen.

Die Qualität einer Fortbildungsmaßnahme ist gekennzeichnet durch

• die Relevanz der Fortbildungsinhalte

• die Qualität der Fortbildungsmethode

• die Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen

• die Umsetzbarkeit in der täglichen Arbeit

4.1. Relevanz der Inhalte

Die Bedeutung einer Information oder Methode für die berufliche Tätigkeit lässt sich anhand folgender Kriterien überprüfen:

• Nutzen für den Patienten

• Relevanz für das Fach

• Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis

• Nutzen für den Arbeitsablauf bzw. Betreuungserfolg

• Effizienz-Kosten-Verhältnis

• Wissenschaftlichkeit / wissenschaftliche Korrektheit

• Aktualität der Informationen

• Anleitung zur kritischen Wertung von Methoden

• Verständlichkeit.

Unabhängig vom individuellen Fortbildungsbedürfnis ist zu fordern, dass die Lehrinhalte einer Fortbildungsmaßnahme mit dem allgemein akzeptierten und aktuellen (soweit möglich evidenzbasierten) Stand der Wissenschaft übereinstimmen und dass über abweichende Auffassungen informiert wird.

4.2. Qualität der Fortbildungsmethode

Die Form der Durchführung einer Fortbildungsmaßnahme soll bezüglich Didaktik und Organisation zeitgemäßen Methoden entsprechen. Dementsprechend trägt der Veranstalter die Verantwortung für die Qualität einer Fortbildungsmaßnahme durch seine Entscheidung über

• die Themenwahl

• die Form der Präsentation

• die Art der Medien

• die Auswahl der Referenten und

• die Organisation.

4.3. Qualifikation der Referenten / Kursleiter

Die eingesetzten Referenten sollen für das behandelte Thema qualifiziert sein und darin nachhaltige Erfahrungen haben. Gleichzeitig sollen sie über lehrmethodische Kompetenz verfügen und sich in den

Lehrinhalten, die sie vertreten, kontinuierlich fortgebildet haben.

Für fachliche zahnärztliche Fortbildungsveranstaltungen soll grundsätzlich ein Zahnarzt als fachlich Verantwortlicher bestellt sein.

4.4. Organisation von Fortbildungsmaßnahmen

Die rechtzeitige, umfassende und formal angemessene Information über Inhalte, Referenten, Methoden, Ort und Zeit einer Fortbildungsmaßnahme ist sicherzustellen.

Die Dauer der Fortbildungsveranstaltung sollte acht Stunden pro Tag nicht überschreiten.

Möglichkeiten zur Evaluation des eigenen Fortbildungserfolges im Sinne einer Selbstkontrolle wird ebenso wie die Evaluation der Veranstaltung empfohlen.

Eine Teilnehmerliste soll geführt und Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden, die mindestens enthalten: Veranstalter, Veranstaltungsdatum, Veranstaltungsdauer, Veranstaltungsort, Thema, Referenten, evtl. Art der Lernerfolgskontrolle sowie der Vermerk, dass die Leitsätze der Bundeszahnärztekammer zur zahnärztlichen Fortbildung anerkannt werden, einschließlich der Punktebewertung von BZÄK/ DGZMK.

Schriftliche oder digitale Unterlagen zum vertieften Selbststudium sind wünschenswert.

4.5. Gestaltung und Anwendung von Medien für das Selbststudium in der interaktiven zahnärztlichen Fortbildung

Autorenschaft:

• Fachautoren, Herausgeber, Erscheinungsdatum sowie juristische Verantwortlichkeiten sind eindeutig erkennbar zu benennen.

• Eine hohe wissenschaftliche Aktualität der Inhalte ist zu gewährleisten.

• Der Präsentation von Originaldaten soll der Vorzug gegeben werden, dabei sind Information und Interpretation strikt zu trennen. Persönliche Meinungen der Autoren sind als solche kenntlich zu machen. Anerkennung für ein Fortbildungzertifikat der Zahnärztekammern bzw. der DGZMK:

• Die Lern- bzw. Übungseinheiten sollen mindestens 45 Minuten umfassen.

• Zur Überprüfung des Lernerfolgs werden entsprechende Fragen nach jeder Lerneinheit gestellt.

• Für den Erwerb von Fortbildungspunkten muss der überwiegende Teil der Fragen (z.B. zwei Drittel) richtig beantwortet werden.

• Dem Nutzer muss ein Verfahren benannt werden, wie und bis zu welchem Zeitpunkt eine Vergabe von Fortbildungspunkten möglich ist.

Nur bei der Möglichkeit einer interaktiven Überprüfung des Fortbildungserfolges erfolgt eine Anerkennung nach Kategorie C des Punktekataloges.

Aufgrund der raschen Entwicklung des E-Learnings müssen die Qualitäts- und Bewertungskriterien für die Anerkennung im Rahmen eines Fortbildungszertifikats regelmäßig überprüft werden.

4.6. Sicherung der Unabhängigkeit der zahnärztlichen Fortbildung

• Wissenschaftliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit und Neutralität der Wissensvermittlung müssen sichergestellt sein. Die Fortbildungsmaßnahmen sollen frei von wirtschaftlichen und werbenden Interessen sein. Objektive Produktinformation nach wissenschaftlichen Kriterien ist jedoch zulässig.

• Bei Veranstaltungen, die sowohl fachliche Kenntnisse wie auch produktbezogene Informationen vermitteln, ist sowohl zeitlich im Ablauf als auch bezogen auf die Person des Referenten strikt zwischen beiden Veranstaltungsteilen zu trennen. Nur die Veranstaltungsteile, die sich auf fachliche Kenntnisvermittlung beziehen, sind als Fortbildung anzuerkennen.

• Eine deutliche Kennzeichnung von kommerziellen Interessen und der Nennung der Sponsoren und der beworbenen Produkte ist notwendig. Die kommerzielle Unterstützung einer Fortbildungmaßnahme soll durch Selbsterklärung transparent gemacht werden.

• Erhebliche persönliche Zuwendungen durch den Sponsor dürfen nicht erfolgen. Die Veranstalter sollen ausdrücklich versichern, dass die Referenten bei der Präsentation der Themen unabhängig sind und dass die Darstellung der Fortbildungsinhalte produktneutral erfolgt.

Die Anpassung und Fortschreibung der Leitsätze der Bundeszahnärztekammer zur zahnärztlichen Fortbildung durch den Gemeinsamen Beirat Fortbildung wird kontinuierlich durchgeführt.

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