Neue Approbationsordnung

Der Entwurf steht

Interdisziplinär, zeitgemäß, forschungsorientiert – so wird die neue Approbationsordnung für Zahnärzte aussehen. Sie garantiert eine moderne Zahnheilkunde und sorgt zugleich für neuen Schwung im medizinischen Fortschritt. Den Entwurf stellte die Zahnärzteschaft jetzt im Bundesgesundheitsministerium vor: Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder sicherte einen zügigen Gang durch die erforderlichen Gremien zu.

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berfällig ist die Reform seit langem. Die jahrzehntealte Approbationsordnung entspricht längst nicht mehr dem Stand von Heute. Sie hinkt der rasant verlaufenden Entwicklung in der Zahnheilkunde und Patientenversorgung hoffnungslos hinterher. Bereiche wie Medizin, Alterszahnheilkunde, Public Health, Prävention und Kommunikation kommen viel zu kurz.

Unmöglicher Spagat

Dass die Zeit reif für Neuerungen ist, spürte man besonders an den Universitäten. Die Hochschullehrer standen zwischen den heillos überalterten Bestimmungen und den neuen Erkenntnissen in Forschung und Lehre. Ein unmöglicher Spagat. Den die Lehrenden nur bewältigen konnten, indem sie sich über die überholten Regelungen hinwegsetzten und den „State of the Art“ unterrichteten. Das war der einzige Weg, um den Studenten eine gute und fortschrittliche Ausbildung zukommen zu lassen.

Eine Novellierung schien dringend notwendig, Handlungsbedarf geboten – zu groß war das Missverhältnis zwischen Lehre, Wissenszuwachs und den gestiegenen Anforderungen in der Praxis.

Gefordert war eine neue Approbationsordnung, die den Herausforderungen der modernen Zahnheilkunde Rechnung trägt und gleichzeitig die Grundsätze der Reform des Medizinstudiums berücksichtigt. Darin waren sich Forschung, Lehre und Standespolitik einig.

Ende Januar empfahl auch der Wissenschaftsrat, mit umfassenden Reformen die zahnmedizinische Forschung und Lehre zu stärken: An den 31 Universitätsstandorten soll die Forschung weiter ausgebaut werden, zusätzlich das Betreuungsverhältnis Ausbilder/Studenten verbessert werden. Der Rat sprach sich für eine verstärkte interdisziplinäre Zusammenarbeit aus.

Heftig kritisierten die Ratsmitglieder die Kostenträger: Sie verweigerten den Kliniken der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an den Universitäten eine kostendeckende Vergütung zahnmedizinischer Leistungen, obwohl diese einen erheblichen Krankenversorgungsauftrag wahrnehmen.

Die Zahnärzteschaft begrüßte das Gros der Vorschläge – „mit Blick auf das Ausland liegt gerade ein Ausbau der Forschung in unserem eigenen Interesse“, stellte der Chef der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, heraus.

„Für die Umsetzung sind eine Erhöhung der Forschungsetats sowie die Anerkennung der Versorgungsleistungen durch die Krankenkassen freilich ein Muss“, stellte Prof. Georg Meyer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), klar, „und zwar ohne Abstriche“.

Viele der vom Wissenschaftsrat formulierten Ziele hatte der Berufsstand bereits in einem Koordinierungsausschuss, bestehend aus BZÄK, DGZMK, der Vereinigung der Hochschullehrer der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) und dem Freien Verband (FVDZ), aufgegriffen und umgesetzt. Die Vorarbeiten gehen bis in die 90er Jahre zurück. Mit dem Regierungswechsel 1998 landeten die Pläne jedoch in der Schublade: Die Politik rührte sich nicht, die Reform wurde auf Eis gelegt. Jetzt kommt wieder Bewegung in die Sache : Der Entwurf steht nun aus dem Berufsstand heraus, alle Beteiligten stimmten einhellig zu.

Synergien schaffen

Was soll sich zukünftig ändern?

Die neue AO-Z orientiert sich an der ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO), die die Mediziner vor drei Jahren erhalten haben. Sie soll Theorie und Praxis künftig stärker vernetzen und generell mehr Praxis ins Studium bringen. Mit einem neuen, zeitgemäßen Fächerkanon wollen die Zahnärzte das Studium inhaltlich neu konzipieren und damit modernisieren. Die Studienfächer Zahnmedizin und Medizin werden enger miteinander verknüpft, Lehre und Wissenschaft inhaltlich stärker auf medizinische Inhalte ausgerichtet. Darüber hinaus erhalten die Professoren fortan die Möglichkeit, ihren Unterricht freier zu gestalten. Geplant ist eine Symbiose: Die ersten vier Semester studieren die Medizin- und Zahnmedizinstudenten zusammen. Wie die angehenden Ärzte werden demnächst auch die Zahnärzte in spe eine zweimonatige Famulatur, einen Erste-Hilfe-Kurs und einen dreimonatigen Krankenpflegedienst absolvieren.

Die Verzahnung soll unnötigen Aufwand, zum Beispiel unterschiedliche Vorlesungen, vermeiden und gleichzeitig die Disziplinen kompatibel, also vergleichbar und vereinbar, gestalten. Beabsichtigt ist eine wechselseitige Anerkennung der Studienleistungen in den Fächern Zahnmedizin und Medizin. Das ist wichtig für die Studierenden, denen damit ein Wechsel des Studiengangs ermöglicht wird.

Grundsätzlich will man mit der Zusammenlegung zusätzliche Synergien schaffen. „Synergien sind entscheidend – sie forcieren die schnelle Weiterentwicklung der Fächer und damit den medizinischen Fortschritt“, bringt es BZÄK-Präsident Weitkamp auf den Punkt. „Die demographische Entwicklung und der daraus resultierende multimorbide Patient erfordern fächerübergreifendes Denken und bestimmen mehr und mehr den zahnärztlichen Alltag.“

Neue Kompetenz beweisen

Da unsere Gesellschaft immer älter wird, wird der Zahnarzt künftig zunehmend allgemein erkrankte Patienten behandeln und dort seine Kompetenz beweisen. Dieser Entwicklung wird die neue Approbationsordnung Beachtung schenken. Sie bereitet die Zahnmedizinstudenten besser auf die alltäglichen Anforderungen in der Praxis vor. Die Marschrichtung wird in Zukunft lauten: weg von der mehr technisch orientierten Zahnheilkunde – hin zur präventionsorientierten minimalinvasiven Zahnheilkunde, die alle medizinischen Belange umfasst.

Mit einem Mehrbedarf in Sachen Ausbildung rechnen die Experten gleichwohl nicht. „Wir gehen davon aus, dass wir die Ausbildung durch eine Umschichtung neu gestalten können, ohne dass zusätzlicher Aufwand entsteht“, bescheinigte der VHZMK-Vorsitzende Prof. Dr. Dr. Siegmar Reinert.

Wie die Universitäten das Studium, die einzelnen Lehrziele umsetzen und welche Schwerpunkte sie wählen, bleibt ihnen in Zukunft weitgehend freigestellt.

Als nächster Schwerpunkt wird die Fort- und Weiterbildung weiter zu reformieren sein. Die wissenschaftliche Ausbildung müsse als Grundlage für eine Weiter- und Fortbildung dienen, erläuterte Dr. Udo Lenke, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und Vorsitzender im BZÄK-Koordinierungsausschuss für die Approbationsordnung Zahnärzte.

Der Zahnarzt der Zukunft

Hier setzt der Berufsstand nach wie vor auf das Konzept des Hauszahnarztes. „Der Zahnarzt der Zukunft wird der klassische Hauszahnarzt sein, der alle Altersgruppen betreut“, präzisierte Weitkamp. „Und zwar vom Säugling bis hin zum betagten Senior.“ Mit einem vermehrten Können und Wissen als Schwerpunkt in ein bis drei Fachgebieten sei der Hauszahnarzt idealtypisch für die zahnärztliche Versorgung in Deutschland. Darüber hinaus werden auch Spezialgebiete ihren Platz haben.

Die Arbeit des Zahnarztes ginge mittlerweile weit über die reine Versorgung der Zähne hinaus. Mehr und mehr entwickle sich der Zahnmediziner zu einem Oral Physician, der als Arzt den gesamten Zahn-, Mundund Kieferbereich behandelt. „Unser Fach besteht nicht nur aus Zahnhartsubstanz, sondern umfasst Zähne, Mundhöhle und Kiefer“, unterstrich Weitkamp.

Konkret sieht die Reform vor:

Das akademische Zahnmedizinstudium an der Universität dauert wie bislang fünf Jahre und verläuft bis zum vierten Semester in vollem Umfang identisch zum Medizinstudium. Es ist unterteilt in

• vier Semester naturwissenschaftliche und theoretische Grundlagen sowie zahnmedizinische Propädeutik

• zwei Semester medizinisch-theoretische und klinische Grundlagenfächer und zahnmedizinische Behandlungssimulationskurse

• vier Semester integrierten klinischen zahnmedizinischen Unterricht und enthält

• eine Ausbildung in Erster Hilfe

• einen dreimonatigen Krankenpflegedienst

• eine zweimonatige Famulatur. Prinzipiell sieht die neue AO-Z vor,

• die einzelnen Universitätsstandorte darin zu unterstützen, ihr eigenes Profil zu schärfen und somit den Wettbewerb zwischen den Universitäten zu stärken

• das Studium verstärkt an der Prävention auszurichten

• mehr Praxis ins Studium zu bringen.

Bemerkenswerter Einstieg

Mitte März überreichten BZÄK-Präsident Weitkamp, Ausschussvorsitzender Lenke und der VHZMK-Vorsitzende Reinert den Entwurf der neuen Approbationsordnung an Staatssekretär Klaus Theo Schröder im Bundesgesundheitsministerium.

„Ich halte es für ganz dringend, dass die Ausbildung so erfolgt, wie die wissenschaftlichen Vorgaben es heute diktieren“, betonte Weitkamp anlässlich der Übergabe. „Ein Studium in engerer Symbiose mit der Medizin würde unserem Berufsstand gut tun – gerade im Hinblick auf die Prävention kann eine verstärkte Zusammenarbeit Krankheiten im Vorfeld mindern oder gar verhindern.“ Berufspolitik, Wissenschaft und Lehre seien sehr stark an einer Reform interessiert. „Die gesamte verfasste Zahnärzteschaft steht hinter dem Entwurf“, ergänzte Reinert. „Diese Neufassung entspricht weitgehend den Forderungen des Wissenschaftsrates.“

Der Entwurf sieht vor, die interdisziplinäre Ausbildung voranzutreiben und damit den Unterricht für die Zahnmedizinstudenten substanziell zu verbessern. Diese Verzahnung verschaffe den einzelnen Universitätsstandorten eine stärkere Autonomie und Flexibilität und damit die Möglichkeit, ihr eigenes Profil auszugestalten. „Der Wettbewerb zwischen den Unis erhält dadurch entscheidenden Auftrieb“, so Lenke.

Staatssekretär Schröder zeigte sich beeindruckt: „Was hier vorgelegt wurde, ist ein bemerkenswerter Einstieg.“ Jetzt gelte es, einen Konsens auf Gesundheits-, Wissenschafts- und Länderseite zu erzielen.

Im Hinblick auf die bereits verabschiedete Approbationsordnung für das Medizinstudium versicherte Schröder, dafür zu sorgen, den Entwurf Zahnmedizin rasch in die Gremien einzubringen: „Wir werden zügig daran arbeiten.“

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