Girokonten für Kinder

Früh übt sich

Schon Grundschüler verfügen über Geld. Mit einem eigenen Girokonto lernen sie, richtig mit Geld umzugehen. Viele Banken bieten den Youngsters mit kostenfreiem Service Start- und Lernhilfe.

Sage und schreibe mehr als 20 Milliarden Euro fließen jedes Jahr in die Taschen der Kinder. Über diese Summe verfügen die 11,3 Millionen Mädchen und Jungen zwischen sechs und 19 Jahren. Meistens können sie damit tun und lassen, was sie wollen. Schließlich sollen sie ja lernen, selbstständig richtig mit Geld umzugehen. Einige erleiden Schiffbruch und häufen – meist verursacht durch die Kosten fürs Handy – Schulden an.

Was Hänschen nicht lernt …

Dass nicht nur die Jüngsten Probleme im Umgang mit Geld haben, fand die Commerzbank heraus: Viele Erwachsene wissen nicht, wie sie die eigenen Finanzen ordentlich verwalten können.

Umso wichtiger ist es, dass schon die Jüngsten sich mit dem Thema Einnahmen und Ausgaben, Konsumieren und Sparen beschäftigen. Eine gute Starthilfe bietet das Girokonto. Viele Banken und Sparkassen preisen den Kindern und Jugendlichen ihre fast immer kostenlosen Dienste an. Natürlich weniger aus sozialen Gründen, sondern in erster Linie, um sich heute die Kunden von morgen zu sichern. Wer wechselt später denn schon gern die Bank? Das ist auch jungen Leuten oft zu aufwändig. Trotz dieser Hintergedanken ist das Girokonto eine gute Sache. Und die meisten jungen Bankkunden fühlen sich mächtig stolz, wenn sie ihre erste eigene Kontonummer in Empfang nehmen. Im Schnitt hat jedes Kind zwischen sechs und 13 Jahren 20 Euro im Monat zur Verfügung. Bei den Jugendlichen ergeben sich sogar rund 75 Euro, zusammengesetzt aus Taschengeld und Lohn für erste Jobs.

Das erlaubt der Taschengeldparagraf

Die meisten Kinder bekommen ihr Geld in bar ausgezahlt. Doch können die Eltern, Großeltern oder Onkel und Tante ihren Zuschuss auch direkt aufs Girokonto überweisen. Sinn macht eine solche Einrichtung erst ab einem Alter von sieben Jahren; vorher sind die Kinder noch nicht geschäftsfähig.

Von sieben Jahren bis zur Volljährigkeit mit 18 sind sie beschränkt geschäftsfähig, das heißt: sie können nur in bestimmten Grenzen selbst entscheiden. Das Geld, das ihre Eltern ihnen überlassen, dürfen sie selbst ausgeben. Das erlaubt der so genannte „Taschengeldparagraf“ im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Die meisten Geldinstitute fordern ein Mindestalter ihrer Kunden von zwölf Jahren. Dann kennen sich die Kids schon ganz gut mit ihrem Taschengeld aus. Von ihrem Girokonto dürfen sie Geld überweisen oder einen Dauerauftrag einrichten. Und verstehen, warum sie ihr Konto nicht überziehen dürfen. Das erlaubt ihnen der Gesetzgeber erst ab 18 Jahren. Diese Regelung schützt Bank und Kind beziehungsweise Eltern gleichermaßen. Die jungen Kontoinhaber bekommen eine Geldkarte und eine persönliche Identitätsnummer (PIN), mit der sie sich an den Geldautomaten mit Barem aus dem Guthaben versehen können. Vorher sollten Eltern oder Bank die Anfänger über Lage und Funktion der Automaten informieren, an denen sie sich kostenlos bedienen können. Eltern und Kinder entscheiden gemeinsam, ob, wann und wo das Konto eröffnet werden soll. Die Erziehungsberechtigten müssen nicht nur ihre Zustimmung geben, sondern sind, genau wie ihr Kind, verpflichtet, zur Kontoeröffnung die Ausweise vorzulegen.

Die günstigen Konditionen räumen Banken und Sparkassen ihrer jungen Klientel meist bis zum Ende der Ausbildung ein. Manche begrenzen die Kostenfreiheit auch auf eine Altersgrenze von 27 oder 30 Jahren. Viele Banken verzinsen das Guthaben auf den Jugendkonten.

Erreicht der Kontoinhaber die Volljährigkeit und darf er dann automatisch das Konto überziehen, zahlt er auch „erwachsene“ Zinsen. Viele junge Erwachsene geraten deshalb schnell in die Schuldenfalle, ohne es rechtzeitig zu merken. Um nicht schon frühzeitig zu scheitern, sollten sie den Dispokredit einfach ablehnen bis sie das erste „richtige“ Gehalt beziehen.

Wertpapiere für Newcomer

Hat sich ein größeres Guthaben angesammelt, ist dieses Geld in einer besser verzinsten Sparanlage gut aufgehoben. Manche Institute räumen volljährigen Anlage-Einsteigern das Privileg eines kostenlos geführten Wertpapierdepots ein, das sich mit kleinen Summen entwickeln darf. Es ist nicht unbedingt eine Weisheit des Alters, dass Kleinvieh auch Mist macht.

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