Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur universitären Zahnmedizin

Stärkung der akademischen Kultur

Umfassende Reformen für die Zahnmedizin an Universitäten hat der Wissenschaftsrat in seinem am 31. Januar in Berlin vorgestellten Gutachten gefordert. Die Empfehlungen sind ein eindeutiges Plädoyer dafür, das Fach weiter an den Hochschulen zu belassen und nicht in den FH-Bereich abzudrängen. Standespolitik, Wissenschaft und Lehre geben ein positives Feedback.

Das Wichtigste gleich vorweg: Die Zahnmedizin soll an den Hochschulen verbleiben und nicht - wie es manche gerne hätten - in die Fachhochschule abgedrängt werden. Damit werde die akademische Kultur im Fach gestärkt, heißt es in den Empfehlungen des Wissenschaftsrates. Deren Vorsitzender, Prof. Karl Max Einhäupl, kündigte auf der Pressekonferenz in Berlin an, man werde in fünf Jahren prüfen, ob die Empfehlungen aufgegriffen wurden.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Gesellschaft für Zahn,- Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) unterstützen ausdrücklich die Forderungen des Rates, Forschung und Lehre an den nationalen Hochschulstandorten erheblich zu verstärken ( siehe dazu auch den Leitartikel von BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp in diesem Heft). Dies betonten die Spitzenvertreter der drei Institutionen , Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Prof. Dr. Georg Meyer und Prof. Dr. Dr. Siegmar Reichert in einer gemeinsamen Presseerklärung. Mit Blick auf das Ausland liege die vom Wissenschaftsrat für notwendig erachtete Steigerung der Forschung im Bereich der Zahnmedizin im eigenen Interesse.

In den meisten Fällen wird nach Meinung des Wissenschaftsrates an den 31 Standorten der Zahnmedizin in Deutschland nicht ausreichend geforscht. Dieses Defizit habe aber seine Gründe: Das international nur wenig sichtbare wissenschaftliche Leistungsspektrum müsse in Relation zu den für Forschung und Lehre zur Verfügung stehenden Ressourcen gesehen werden. BZÄK, DGZMK und VHZMK legen Wert auf die Feststellung, das die über die Länder geregelte Finanz- und Personalausstattung der Hochschulen erheblich verbessert werden müsse. Um die Bisher mangelnde Interaktion zwischen Zahn- und Humanmedizin innerhalb der medizinischen Fakultäten zu überwinden, will der Rat eine stärkere Verzahnung zwischen beiden fächern erreichen. Das geschieht auch vor dem Hintergrund, das aufgrund der zunehmende Bezüge zwischen Allgemeinerkrankungen und oralen Erkrankungen eine engere Zusammenarbeit notwendig wird. BZÄK, DGZMK und VHZMK unterstreichen dies ausdrücklich. Synergien dienten der Weiterentwicklung der Fächer, und trügen der prognostizierten Altersentwicklung und den zu erwartenden Morbiditätsraten Rechnung.

Dringend fordert der Rat in diesem Zusammenhang auch die Novellierung der von 1955 stammenden Approbationsordnung für Zahnärzte (AppO-Z). Sie müsse, so die Empfehlung, dem Paradigmenwechsel im Fach Rechnung tragen. Genau dieser Fokus ist bereits im Entwurf einer neuen Approbationsordnung gesetzt, den die zahnmedizinische Wissenschaft und Lehre zusammen mit der Bundeszahnärztekammer erarbeitet und weitgehend abgestimmt hat und der in Kürze dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt wird.

Obwohl die Zahnkliniken einen erheblichen Krankenversorungsauftrag wahrnehmen, wird ihnen von den Kostenträgern eine kostendeckende Vergütung verweigert, rügt der Rat und wird dabei von den drei zahnmedizinischen Institutionen unterstützt. Er appelliert an die Krankenkassen, die Versorgungsleistungen der universitären Zahnmedizin ohne ungerechtfertigte Abstriche anzuerkennen.

In der postgradualen Weiterbildung - eine weitere Forderung des Wissenschaftsrates - wurden erste Master-Studiengänge nach internationalen Standard bereits geschaffen. Die Postgraduierten-Ausbildung in der Zahnmedizin gestalte sich, wie BZÄK, DGZMK und VHZMK betonen, inzwischen sehr viel differenzierter als bislang beschrieben. Eine zu starke Spezialisierung in Richtung von Fachzahnärzten erscheine allerdings wenig sinnvoll. Hier setzt der Berufsstand auf das Konzept des Hauszahnarztes, der alle Altersschichten gleichermaßen betreut und der sich individuell in ein oder zwei Fachgebieten besonders qualifiziert. Dieser Hauszahnarzt sei - auch im Interesse des Patienten - idealtypisch für die zahnärztliche Versorgung in Deutschland. Mit Nachdruck wenden sich die drei Institutionen gegen das Bestreben des Wissenschaftsrates, die DH-Ausbildung an Fachschulen anzusiedeln, die an die Universitäten angekoppelt werden sollten. Dagegen spreche das bereits bestens etablierte und bewährte Konzept der bundeseinheitlichen Aufstiegsfortbildung zur Dentalhygienikerin und die große Zahl der weitern Prophylaxe-Fachqualifizierten.

Das komplette Gutachten ist unterwww.wissenschaftsrat.deals download erhältlich.

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