Telefonaktion zum Thema Festzuschüsse

Heiße Drähte

Was ändert sich mit den befundorientierten Festzuschüssen beim Zahnersatz? Das wollten viele Patienten wissen und riefen am 11.1. anlässlich der Telefonaktion „Neuerungen beim Zahnersatz“ im Bundesgesundheitsministerium (BMGS) an. Neben Fachleuten von Barmer, BKK und AOK stand dort auch der amtierende KZBV-Chef Dr. Jürgen Fedderwitz Rede und Antwort.

„Sie fragen – Experten antworten!“ Das ließen sich die Versicherten nicht zwei Mal sagen: Die Apparate für die Telefonaktion zum Thema Festzuschüsse von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) standen nicht still, rund 880 Anrufe wurden vom 11. bis zum 13.1. gezählt, 3 979 Wähler versuchten insgesamt, beim BMGS durchzukommen.

Apparate standen nicht still

Eingeladen, mit ihr gemeinsam die Fragen zu beantworten, hatte die Ministerin KZBVChef Dr. Jürgen Fedderwitz, Barmer-Vorstand Dr. Eckart Fiedler, den Vorsitzenden der AOK Berlin Rolf D. Müller und BKK-Chef Wolfgang Schmeinck. Einen Nachmittag lang gaben sie den Anrufern Auskunft.

Unter den Nägeln brannte den Patienten ganz besonders, ob sie ihren Zahnarzt weiterhin frei wählen können, ob sie sich beim Zahnersatz zusätzlich privat versichern müssen und wie hoch der Zuschuss der Krankenkasse künftig ausfällt. Aber die Experten beantworteten auch Grundsätzliches, etwa, was man unter befundorientierten Festzuschüssen und Regelversorgung überhaupt versteht.

Kassen und Zahnärzte betonten beide, dass das Leistungsniveau konsequent auf dem bisherigen zahnmedizinischen Versorgungsstandard gehalten werde. Mehr noch: Die neue Neuregelung biete den Versicherten deutlich mehr Optionen und damit mehr Chancen.

Ein Stück weit Gerechtigkeit

„Das ist auch ein Stück weit Gerechtigkeit“, stellte Ulla Schmidt fest. „Früher bekam derjenige, der sich einen aufwändigeren Zahnersatz leisten konnte, mit seinen 50 Prozent der Kosten einen höheren Anteil – heute bekommt jeder Versicherte die gleiche Leistung.“ Fedderwitz bekräftigte: „Festzuschüsse sind für den Patienten transparenter und sie sind gerechter als das bisherige prozentuale Zuschuss-System.“ Mit dem neuen Modell erhalte der Patient seinen Festzuschuss zudem auch für Therapien, die die Versicherung bislang nicht übernommen hat, wie etwa für Implantate. Damit habe er größere Wahlmöglichkeiten als bisher.

Dass sich für den Patienten in der Praxis nahezu nichts ändere, unterstrich Barmerchef Fiedler: „Der Zahnersatz ist nach wie vor eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, für die Versicherten bleibt fast alles beim Alten.“ Fiedler rät den Patienten, sich beraten zu lassen und den Heil- und Kostenplan abzuwarten, bevor sie sich für eine Therapie entscheiden.

Geringverdiener blieben auch im neuen System von Zuzahlungen befreit, wenn sie sich für die Regelversorgung entscheiden, versicherte BKK-Vorstand Schmeinck. Vertraute Instrumente wie das Bonusheft bleiben weiterhin erhalten, ergänzte Fedderwitz: Wer regelmäßig beim Zahnarzt war, erhalte einen höheren Festzuschuss.

Mehr Transparenz, Qualität und Wahlfreiheit

Fedderwitz: „Wir möchten daher erreichen, dass das neue Festzuschuss-System gut und erfolgreich umgesetzt und von unseren Patienten wie von der Zahnärzteschaft gleichermaßen akzeptiert wird.“

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