Informationsreihe zum Thema „Festzuschüsse“

Immer dem Befund nach

Die neuen Festzuschüsse sind gerechter. Da sind sich Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Spitzenverbände der Krankenkassen und Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt einig. In der Praxis bereiten sie – das ist naturgemäß so bei neuen Regelungen – erst einmal Arbeit. Weil sich jeder, Zahnarzt wie Mitarbeiterinnen, an die neue Herangehensweise gewöhnen muss. Gewusst wie, geht´s leichter.

Ob ein Patient einen Zuschuss von seiner Krankenkasse erhält, hängt künftig allein von dem jeweiligen Befund ab. Bisher errechnete sich je nach der gewählten Therapieform, ob und in welcher Höhe die Kasse anteilig Kosten übernahm.

Neu, anders, gerechter

Der künftige Festzuschuss deckt 50 Prozent der Durchschnittskosten für die Regelversorgung ab. Jetzt heißt die einfache Formel: „Für einen bestimmten Befund gibt es immer denselben Festbetrag als Zuschuss“, so die KZBV. Damit rückt die genaue Definition der vorgefundenen Befunde ins Rampenlicht.

Wann liegt bei dem Patienten ein Restzahnbestand vor? Wie definiert sich die Freiendsituation genau? Diese beiden Fragen sind nur zwei von vielen, die niedergelassene Zahnärzte beschäftigten und beschäftigen werden. Wann werden Teleskopkronen bezuschusst? Wie sieht´s aus bei Reparaturen? Und wie liest sich der neue Heil- und Kostenplan, den übrigens jeder Zahnarzt bei seiner zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung erhält?

Nicht von ungefähr zogen sich die Verhandlungen in die Länge, um die Sachverhalte zu klären, war viel Sachverstand von allen Beteiligten gefordert, verlangte der Gesetzgeber die peinliche Einhaltung aller Vorschriften. Nachdem die Zusatzversicherungen für den Bereich Zahnmedizin im Herbst mal eben so annulliert wurden, ließ die KZBV ihre Mühlen nur umso heißer laufen, um alle Stolpersteine auf der politischen Laufstrecke zu beseitigen.

Schwere Kost für leichtes Arbeiten

Das Vertragswissen der KZVen haben die Niedergelassenen in den letzten Wochen, ja Monaten, angezapft. Nach der Lektüre des Kompendiums „Schwere Kost für leichteres Arbeiten. Hinweise und Berechnungsbeispiele zur Einführung von Festzuschüssen für Zahnersatz ab 2005“ folgten sie der Aufforderung darin, Fragen gleich an die KZBV zu faxen. Die Juristen halfen ad hoc, bei Grundsatzfragen ebenso wie bei kniffligen Einzelfällen.

Bei Software-Systemen hat sich entsprechend der politischen Vorgaben der Zugang verändert, der die Berechnung der Zuschüsse ermöglicht – jetzt geht es eben immer dem Befund nach. Auch das bedeutet für die niedergelassenen Zahnärzte eine zusätzliche Umstellung. Umso wichtiger, schnell auf dem neuesten Stand zu sein.

Wissen für alle

Wenn den Einzelnen der Schuh drückt, müssen andere in der gleichen Situation ja nicht zwingend so lange damit herumgehen, bis sie Schwielen spüren. Das können sie sich sparen – vorausgesetzt, der Informationsfluss läuft. Mit diesem Heft starten die zm deshalb die Informationsreihe um die „Festzuschüsse“.

Die erste Auswahl – auf den Folgeseiten in diesem Heft – bezieht sich auf die Freiendsituation, den Restzahnbestand und die Teleskopversorgung sowie auf festsitzenden Zahnersatz. Auch zu Reparaturen und unter dem Stichwort „Allgemeines“ gibt es Wissenswertes zu lesen. Weitere Beiträge folgen, die Vertragsabteilung der KZBV arbeitet weiter auf Hochtouren.

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