„Gesundheit für Deutschland“

MIT unterstützt Forderungen der Gesundheitsberufe

Nur ein auf Eigenverantwortung, Wettbewerb und Qualität ausgerichtetes Gesundheitswesen kann angesichts der demographischen Entwicklung in Deutschland Versorgungssicherheit bei Gesundheitsdienstleistungen gewährleisten. Der schwierige Spagat zwischen wachsender Nachfrage einerseits und Beitragssatzstabilität in den Versicherungssystemen andererseits wird nur gelingen, wenn alle drei Elemente gestärkt werden. Nur so kann der Gesundheitssektor als einer der wichtigsten Wirtschafts- und Wachstumsmärkte der Zukunft mit derzeit rund 4,2 Millionen Beschäftigten in Deutschland auch positive Wirkungen auf dem Arbeitsmarkt entfalten. Unter dieser Prämisse hat die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) jetzt ihre Leitsätze zur Gesundheitspolitik aktualisiert.

Der MIT-Bundesvorstand verabschiedete das zuvor von einer kleinen Arbeitsgruppe unter Federführung von Hans-Peter Küchenmeister, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein und stellvertretender Landesvorsitzender der MIT in seinem Bundesland, erarbeitete Positionspapier Anfang März einstimmig. An den Vorarbeiten im Gesundheitsausschuss der MIT unter Vorsitz von Jens Spahn, MdB, waren aus dem Kreis der Zahnmediziner und Zahntechniker auch Andreas Kruschwitz (KZV Nordrhein), Dr. Franz-Josef Wilde (ZÄK Westfalen-Lippe) sowie Manfred Heckens (Zahntechniker-Innung Rheinland- Pfalz) beteiligt. Küchenmeister wurde zwischenzeitlich zum stellvertretenden Vorsitzenden des MIT-Gesundheitsausschusses gewählt.

Für Freiberuflichkeit ...

In ihrem Positionspapier bekennt sich die Mittelstandsvereinigung ausdrücklich zum „Gesundheitsmarkt“. Die Vereinigung fordert eine gesetzliche Grundversorgung sowie mehr Wahlmöglichkeiten des Bürgers bei Umfang und Ausgestaltung seiner Krankenversicherung. Weitergehende Leistungen sollen durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden können. Nach Überzeugung der Mittelstandspolitiker in der Union muss das Versicherungssystem in allen Bereichen um eine individuell zurechenbare Kapitaldeckung ergänzt werden; Altersrückstellungen sollen portabel sein, also beim Versicherungswechsel übertragen werden. Außerdem spricht sich die MIT für eine einheitliche solidarische Grundprämie aus.

In Abgrenzung zur laufenden Diskussion über die nicht-ärztliche Leitung in Medizinischen Versorgungszentren plädiert die MIT für eine Stärkung der Freiberuflichkeit.

Bestehende Zulassungsbeschränkungen sollen aufgehoben, der Verwaltungsaufwand im Gesundheitswesen durch Abbau gesetzlicher Vorschriften und Verordnungen reduziert werden. Dabei warnt die Mittelstandsund Wirtschaftsvereinigung der Union vor einer Fokussierung der Reformdebatte alleine auf die Finanzierungsprobleme der Gesetzlichen Krankenversicherung. Budgetierung und Regulierung als Instrumente einer Sanierung des Gesundheitssystems werden strikt abgelehnt.

... und Eigenverantwortung

Es müsse auch kritisch hinterfragt werden, ob und inwieweit die ständige Ausweitung von Leistungen und Ansprüchen in den vergangenen Jahrzehnten mit dazu beigetragen hat, dass das System nunmehr in eine Schieflage geraten ist, bei der – ähnlich wie in der Gesetzlichen Rentenversicherung – immer weniger Beitragszahler immer mehr Leistungsempfängern gegenüberstehen. Gerade die „solidarische“ Krankenversicherung müsse daher neu definiert werden. In dem MIT-Positionspapier zur Gesundheit heißt es dazu: „Nicht der Staat garantiert Solidarität. Solidarität ist das Grundgesetz gegenseitiger Verantwortung. Die Stärkung von Freiheit und Verantwortung hat nichts mit Entsolidarisierung zu tun. Jeder Einzelne ist gefordert, seinen persönlichen Beitrag für den Erhalt und die Wiederherstellung der Gesundheit zu leisten.“

Nur wenn der Grundgedanke der Sozialen Marktwirtschaft auch auf dem Gesundheitssektor greift, wird die Innovationsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems, wird auch die Qualität von Dienstleistungen und Produkten erhalten bleiben. Das setzt Wettbewerb unter Krankenversicherungsunternehmen wie Leistungsträgern voraus; nur so können eine adäquate Vergütung erbrachter Leistungen und eine faire Preisbildung gewährleistet werden. Die bisherigen Strukturen sowohl auf Seiten der Krankenkassen wie auch auf Seiten der Leistungsträger will die Mittelstandsunion auf den Prüfstand stellen.

Nach Überzeugung der MIT müssen Krankenversicherungen zudem Anreize zur Stärkung der Eigenverantwortung in Form von Selbstbehalten, Bonusregelungen und Beitragsrückerstattungen leisten. In diesem Zusammenhang wird auch „ein konsequenter Wechsel vom Sachleistungs- zum Kostenerstattungsprinzip“ gefordert. Bei Zusatzleistungen erhält der Versicherte den Betrag der Grundversorgung in Form eines Festzuschusses. Zuzahlungen, abgefedert durch Überforderungsklauseln, sollen das Kostenbewusstsein fördern. Alle Daten zur Strukturqualität der Leistungsträger im Gesundheitswesen sollen – als Beitrag zur Transparenz im System – für den Patienten zugänglich sein.

Auch wenn die Umsetzung der MIT-Positionen in der Großen Koalition schwierig wird – Freie Berufe und Mittelstand tun gut daran, die Diskussion innerhalb der demokratischen Parteien aktiv mitzugestalten.

Rechtsanwalt Peter KnüpperHauptgeschäftsführer der Bayerischen LandeszahnärztekammerFallstr. 3481369 München

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