KZBV trifft FDP

Konstruktiver Austausch

Wie sollen die Rahmenbedingungen für die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland gestaltet werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Workshops von KZBV und FDP-Bundestagsfraktion am 4. und 5. Juli in Berlin.

Mit den Festzuschüssen beim Zahnersatz wurden die Weichen in die richtige Richtung gestellt – das Steuerungsinstrument hat den Praxistest bestanden. Dies stellten die Gesundheitspolitiker der FDP-Bundestagsfraktion und der KZBV-Vorstand übereinstimmend in der Diskussion zur zukünftigen Ausgestaltung der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland fest. Das System sei sozial gerecht und ermögliche den Patienten die Teilhabe am medizinischen Fortschritt. Im nächsten Schritt müsse man nun die Festzuschüsse auch auf die anderen Bereiche der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde übertragen. Vor dem Hintergrund der großen Präventionserfolge bei der Mundgesundheit wurde eingehend diskutiert, wie die Regelversorgung in den einzelnen zahnmedizinischen Versorgungsbereichen zu definieren sei und welche Anreize notwendig seien, um die Eigenverantwortung der Versicherten für ihre Mundgesundheit zu erhöhen. Sowohl die FDP-Politiker als auch der KZBV-Vorstand sprachen sich dafür aus, das Versorgungssystem transparenter zu gestalten und auf mehr Freiheit und Wettbewerb zu setzen.

Ein weiteres Thema waren Analyse und Bewertung der Eckpunkte zur Gesundheitsreform: Als „faulen Kompromiss“ von Union und SPD bezeichneten der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Bahr, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Arbeit und Soziales der Fraktion, Dr. Heinrich Kolb, die schwarz-rote Einigung. Vor einem dringend nötigen Systemwechsel hätte sich die Regierung gedrückt. Die Eckpunkte würden den Herausforderungen der demografischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschritts nicht gerecht. Schon lange fordere die FDP ein stärkeres Umsteuern Richtung Kapitaldeckung und Eigenverantwortung. Daran führe kein Weg vorbei. Der Fonds führe indes zu mehr Bürokratie im Gesundheitswesen: Für 70 Millionen gesetzlich Versicherte werde eine gigantische Geldsammelstelle aufgebaut.

Der KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz kritisierte, unterstützt vom FDP-Obmann im Gesundheitsausschuss, Heinz Lanfermann, die generelle Richtung der Reform, die von einem pluralen, selbstverwalteten System hin zu einem zunehmend staatlich gelenkten Einheitssystem mit mehr Bürokratie und Bevormundung führe. Einer Verstaatlichung des Gemeinsamen Bundesausschusses komme die Besetzung mit Hauptamtlichen gleich: Der G-BA stelle kein Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung mehr dar, da diese auf seine Besetzung nur noch sehr eingeschränkt, auf seine Entscheidungen überhaupt keinen Einfluss mehr nehmen könnte. Gleichzeitig würden die Einflussmöglichkeiten des BMG bis hin zur Ersatzvornahme „präzisiert“, also noch weiter ausgebaut. Mit der präventionsorientierten Ausrichtung der Richtlinien, der Neustrukturierung des Bema und den Festzuschüssen habe die Selbstverwaltung im G-BA gute Arbeit geleistet, hob der KZBV-Vize Dr. Wolfgang Eßer hervor: „Die KZBV und die KZVen haben die Entscheidungen in ihrem Bereich umgesetzt, in der Zahnärzteschaft für Akzeptanz geworben und die Patienten über die umfassenden Änderungen informiert. Dies zeichnet Selbstverwaltung aus.“

Besondere Gefahren sieht die KZBV in der geplanten weitgehenden Gleichschaltung der privatärztlichen Vergütungen mit denen des GKV-Systems. „Diese Pläne zielen auf eine Einheitsgebührenordnung ab“, urteilt KZBV-Vize Dr. Günther Buchholz und vermutet, dass Abweichungen innerhalb des Gebührenrahmens weiter eingeschränkt und erschwert werden. Angesichts der steigenden Leistungsfähigkeit und steigenden Leistungsnachfrage könne eine Gebührenordnung für privatzahnärztliche Leistungen aber nicht auf den GKV-Leistungskatalog reduziert werden. „Die skizzierte Reform der ärztlichen Vergütung mag der richtige Weg zur Lösung der Probleme im ärztlichen Bereich sein“, so Fedderwitz. „Auf die zahnärztliche Versorgung lassen sich die Pauschalen und Abstaffelungsregelungen nicht übertragen.“ Generell befürchtet der KZBV-Vorstand, dass die Reform der Einstieg in einen nationalen Gesundheitsdienst sei. Damit werde kein Weg in ein freiheitliches wettbewerbsorientiertes System eingeschlagen.

Positiv bewertete der KZBV-Vorstand, dass Regierung und Koalitionsfraktionen in den Eckpunkten das Festzuschusssystem bestätigt haben. „Hier gibt es keinen akuten gesetzgeberischen Handlungsbedarf“, zitierte Fedderwitz das Eckpunktepapier. Auch der angekündigte Verzicht auf die Bedarfszulassung in der zahnärztlichen Versorgung ist richtig und entspricht den Forderungen der KZBV zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG).

Elfi Schmidt-GarrechtKZBV-Büro BerlinReinhardtstr. 3410117 Berlin

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