Vollversammlung des Dachverbandes der EU-Zahnärzteschaft

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Heftarchiv Gesellschaft
Zahnärztliche Organisationen aus 30 europäischen Ländern trafen am 26. und 27. Mai in Porto zusammen. Die Delegierten verabschiedeten eine Resolution zugunsten der Verwendung von Amalgam und eine Stellungnahme zum neuen Kommissionsvorschlag für eine Überarbeitung der Medizinprodukterichtlinie. Der Verband, vormals als Dental Liaison Committee (DLC) bezeichnet, nannte sich in „Council of European Dentists“ (CED – Rat der Europäischen Zahnärzte) um.

Die europäische Zahnärzteschaft beobachtet weiterhin mit großer Sorgfalt die möglichen Auswirkungen der EU-Wettbewerbspolitik auf die Heilberufe, so ein Beschluss der Delegierten. Federführend bleibt die CED-Task Force „Die zahnärztliche Profession im europäischen Binnenmarkt“, bestehend aus Zahnärzten und Juristen aus fünf Mitgliedstaaten. Sie soll auch die CED-Position zu dem von der Europäischen Kommission geplanten Beratungsprozess über Gesundheitsdienstleistungen vorbereiten. Nachdem der Gesundheitsbereich komplett von der kontrovers diskutierten Dienstleistungsrichtlinie ausgeschlossen worden ist, wird erneut überlegt, wie – bei der Unterschiedlichkeit der nationalen Systeme – zumindest EU-Regelungen zur Kostenerstattung oder zur Absicherung von Patientenrechten entwickelt werden könnten. Eine in Porto neu gegründete Task Force soll bis zur nächsten Vollversammlung im November den CED-Verhaltenskodex aktualisieren. Ziel ist es, für europäische Zahnärzte im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr wertschöpfende Leitlinien festzulegen.

Weiteres Thema war die neue Berufsqualifikationsrichtlinie. CED-Mitglieder wurden aufgerufen, enge Arbeitskontakte mit ihren Ministerien zu pflegen und ihren Sachverstand in die Vorbereitungen auf nationaler und regionaler Ebene einzubringen. Mit der Berufsqualifikationsrichtlinie verbunden war eine Diskussion des vom europäischen Verband der Hochschullehrer der Zahnheilkunde (ADEE) 2004 verabschiedeten Leitfadens über „Profil und Kompetenzen des europäischen Zahnarztes“. Der Fortbildungsausschuss der BZÄK hatte das Dokument im März analysiert und war zu dem Schluss gekommen, dass es zu diffus in seiner Darstellung der Befähigungsnachweise für Zahnärzte sei, um auf EU-Ebene Verwendung zu finden. „Das Kompetenzprofil von Zahnärzten können nur deren nationale Organisationen und ihre Hochschulen – in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien – entwickeln. Eine Abgleichung dieser national erarbeiteten Anforderungen können im CED zu einer Empfehlung für ein europäisches Anforderungsprofil führen“, sagte Prof. Dr. Wolfgang Sprekels, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer und des CED. „Der lose Zusammenschluss einiger Hochschulen kann nicht mit dem Anspruch auftreten, die Meinung der gesamten zahnärztlichen Profession in Europa zu repräsentieren.“ Das Europäische Parlament hatte im März überraschend die Empfehlung ausgesprochen, die Verwendung von Amalgam einzuschränken. Deshalb nahmen die Delegierten einstimmig eine Entschliessung an, die für die weitere Verwendung von Amalgam plädiert, solange die Risiken für Patienten und Umwelt einerseits, und die Sicherheit von Alternativmaterialien andererseits nicht hinlänglich nachgewiesen sind. Eine CED-Arbeitsgruppe, in die die BZÄK einen Vertreter entsendet, wird sich weiter mit dem in Brüssel kontrovers diskutierten Thema auseinandersetzen. Prof. Sprekels hat bereits angekündigt, die Bundeszahnärztekammer wolle unter Hinzuziehung der Wissenschaft einen Parlamentarischen Abend in Brüssel veranstalten, sobald erneut Beratungen über Amalgam im Europäischen Parlament anstünden.

Heißes Eisen Medizinprodukte

Ebenfalls einstimmig hat die CED-Vollversammlung eine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag für eine Überarbeitung der EU-Richtlinien über Medizinprodukte angenommen. Unter Federführung der BZÄK waren wesentliche Änderungs- und Verbesserungsvorschläge verfasst worden. Ein erstes Gespräch mit dem deutschen Berichterstatter für den Gesetzesvorschlag im Europäischen Parlament, Dr. Thomas Ulmer (CDU), zur Vermittlung der CED-Position war Anfang Mai von ZA Krone (BZÄK), Prof. Dr. Gottfried Schmalz (Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie der Universität Regensburg) und der Leiterin des Brüsseler Büros geführt worden.

Die Litauische Zahnärztekammer wurde als 31. Mitglied in den Verband aufgenommen.

Claudia RitterLeiterin des Brüsseler Büros der BZÄKAvenue de la Renaissance 1, B-1000 Brüssel

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