Journalisten-Spreefahrt der BZÄK

Warnung vor Einstieg in die Einheitskasse

Als Option für einen „direkten Einstieg in einen nationalen Gesundheitsdienst“ wertet BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp Teile des Eckpunktepapiers zur Gesundheitsreform. Auf der fast schon traditionellen Journalisten- Spreefahrt der BZÄK am 2. 8. 2006 warnte Weitkamp vor den Gefahren einer ordnungspolitischen Gleichmacherei von Zahnärzten und Ärzten.

Im Eckpunktepapier der Bundesregierung zur aktuellen „Gesundheitsreform“ sind die Zahnärzte nur in wenigen Punkten definitiv genannt. Für den BZÄK-Präsidenten ist das allerdings kein Grund zur Entwarnung: „Überall, wo für die Ärzte Regelungen vorgesehen sind, stecken wir Zahnärzte mit drin“, betonte Weitkamp und legte den Journalisten die Tücken der bis jetzt bekannten Regierungsvorhaben dar. Sicherlich sei an den Vorhaben „nicht alles schlecht“, räumt der Präsident ein, bemängelte aber, dass „hier etwas zusammengestoppelt wurde, was gar nicht zusammen passt“.

Wirklich Neues bringe selbst das zentral diskutierte Thema, der Gesundheitsfonds, für die Versorgung nicht: Nach wie vor seien Arbeitgeber wie Arbeitnehmer an den Zahlungen beteiligt, auch die diskutierte Steuerbeteiligung sei, so Weitkamp, gar nicht neu. Aus Sicht der Zahnärzteschaft sei es allerdings bedauerlich, dass dem Gesundheitswesen mit Einführung des Fonds ein weiterer Pfeiler für Wettbewerb genommen würde.

Bleibe es bei der von der Bundesregierung angestrebten Lösung, könnten die Kassen künftig ihre Beiträge nicht mehr individuell festlegen. Dann sei nur noch die Sonderprämie eine kleine Chance für ökonomisch orientiertes Konkurrenzverhalten der Kassen untereinander.

Aber auch volkswirtschaftlich, so ergänzte BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Wolfgang Sprekels die Argumentation Weitkamps, sei der geplante Gesundheitsfonds keine politische „Petitesse“. Die Einheitskasse ändere nichts an den grundsätzlichen Problemen. Sie sei vielmehr eine Geldumverteilung, die das System weiter verkompliziere, letztlich „dem Gesundheitssystem sogar noch Geld entzieht“. Der BZÄK-Vizepräsident erinnerte: „Bei gleichbleibendem Budget kann es nicht angehen, auch noch mehr Leistungen einzubringen.“

Hinzu komme, dass mit Schaffung der angestrebten „Bundeskrankenkasse“ künftig keine landesspezifischen Regelungen mehr möglich sein werden. Dieser Einstieg in ein nationalstaatliches Gesundheitssystem entspreche darüber hinaus, so Sprekels, nicht den europäischen Regelungen.

Trotz dieser Fülle systemischer Vorbehalte sei, so Kammerpräsident Weitkamp, der Fonds allerdings nicht der zentrale Ansatz zahnärztlicher Kritik. Viel gefährlicher für das Gesundheitssystem sei die Absicht der Bundesregierung, die Gebührenordnungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen zusammenzulegen. Das Regierungspapier schaffe gerade in diesem Punkt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt „viel Spielraum“. Seine Befürchtung äußerte der BZÄK-Präsident deutlich: „Da wird der Einstieg in die Einheitsversicherung vorbereitet.“

Wenig Anlass zur Kritik seitens der Zahnärzteschaft sieht der Bundeskammerpräsident für die angestrebten Änderungen in der Versorgungsplanung: Eine Unterversorgung gäbe es im zahnärztlichen Bereich nicht, allenfalls käme es an einigen Stellen zu einer Überversorgung.

In die Praxen hinein regiert

Kein Verständnis habe die Zahnärzteschaft hingegen für die Absicht, im Gesundheitsbereich weiterhin Aufgaben zu zentralisieren. Sowohl KZBV wie auch BZÄK seien sich einig, die angestrebte Lösung, die bisher den Länderkammern zugeordnete Qualitätssicherung im Verantwortungsbereich des Sozialgesetzbuches anzusiedeln, strikt abzulehnen. Hier neben den seit Jahren funktionierenden kammerseitig organisierten Regelungen jetzt auch noch ein besonderes Ordnungsrecht für den Kassenzahnarzt zu schaffen, sei eine Kompetenzverlagerung, für die es keine wirklichen Gründe gäbe.

Ähnliche Vorbehalte habe die Zahnärzteschaft gegenüber der Bestrebung, den als Verhandlungsgremium zwischen Krankenkassen und Zahnärzten geschaffenen Gemeinsamen Bundesausschuss zu „professionalisieren“. Hier entstehe, so Weitkamp, eine dem Gedanken der Selbstverwaltung widersprechende „Weisungshörigkeit“ gegenüber der Aufsichtsbehörde Bundesgesundheitsministerium.

Als absolutes Manko sieht der BZÄK-Präsident die im Eckpunktepapier wieder nicht berücksichtigte Möglichkeit, den Patienten endlich eine praktikable Möglichkeit zu schaffen, sich für das Prinzip der Kostenerstattung zu entscheiden (siehe Interview). Aber nicht nur das Eckpunktepapier, auch das eng mit der Gesundheitsreform verknüpfte Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz gebe Anlass zur Sorge. So berge die vorgesehene erweiterte Möglichkeit zur Schaffung von Medizinischen Versorgungszentren die Gefahr, dass „Kettenpraxen“ geschaffen werden. Die auf den ersten Blick als Erweiterung (zahn-)ärztlicher Handlungsmöglichkeiten wirkende Regelung sei ein weiterer Versuch, „direkt in unsere Praxen hinein zu regieren“. Weitkamp: „Derartige Eingriffe führen die Freiberuflichkeit des zahnärztlichen Berufsstandes ad absurdum.“ Aber nicht nur der Gesetzgeber selbst, auch die mit der Umsetzung seiner Regularien betrauten Ausschüsse der Selbstverwaltung lieferten Anlass zur Klage: Dass die Budgetverwaltung der Ärzteschaft – ohne Beteiligung der Zahnärzte – die Vollnarkose im zahnmedizinischen Bereich nur noch bei geistig behinderten und dyskinetischen Patienten anerkennen wollte, sei für die Zahnärzte „nicht hinnehmbar“. Knappe Budgets bei den Ärzten dürften kein Grund für eine derartige Beschneidung zahnmedizinisch notwendiger Therapie sein.

In der regen Diskussion mit den Berliner Fachjournalisten machten die BZÄK-Vertreter deutlich, dass die aktuellen gesundheitspolitischen Maßnahmen wieder einmal, so Weitkamp, „eine Fülle von Paragrafen bringen, deren Wirkung insgesamt ins Negative reicht“.

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