Elektronische Gesundheitskarte

Prestigeprojekt geht pleite

Die Kosten-Nutzen-Analyse für die elektronische Gesundheitskarte liegt auf dem Tisch. Während die Kassen von dem Einsatz profitieren, bringt die Karte für die Leistungsträger aber vor allem eins: mehr Aufwand, und zwar im Job wie finanziell. Dem BMG passt das Ergebnis gar nicht; indes wird die Kritik von KZBV und BZÄK voll bestätigt. Sie wollen nun sicherstellen, dass die Umstellung für den Zahnarzt und seine Praxis so gering wie möglich ausfällt.

Die Versorgungsqualität der Patienten steigern, die Gelder im Gesundheitswesen effizienter einsetzen – das sollte die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eigentlich bewirken, diese Argumente führten ihre Befürworter zumindest stets ins Feld.

Einhalten wird die Karte diese Verheißungen nicht, im Gegenteil. Teurer wird sie, und zwar deutlich teurer als das BMG bisher immer verlautbaren ließ. Allein ihre Einführung kostet statt der geplanten 1,4 Milliarden Euro schätzungsweise 3,9 Milliarden Euro, im ungünstigsten Fall sogar 7 Milliarden Euro. Das ist ein zentrales Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse, die die gematik zur Einführung der eGK in Auftrag gab. Dabei sind die rund 585 Millionen Euro, die für die Anschaffung der Karten anfallen, in diesen Beträgen nicht einmal enthalten.

Die Analyse hat alle Posten penibel aufgelistet und auf Kosten und Nutzen geprüft – von den Anwendungen der eGK bis hin zum einzelnen Meter Kabel in der Arztpraxis. Mit bitterem Befund: Wenn nach fünf Jahren Laufzeit die Online-Prüfung der Versichertenstammdaten, das e-Rezept und der Auslandskrankenschein als Pflichtanwendungen auf dem Chip funktionieren sollen und es darüber hinaus wie geplant möglich sein soll, Arzneien auf ihre Wechselwirkung zu prüfen und Notfalldaten zu speichern, entsteht eine Gesamtbelastung von 5,2 Milliarden Euro. Nach zehn Jahren, in denen dann auch die weiteren Elemente – wie elektronische Patientenakte, elektronischer Arztbrief, Patientenquittung und Patientenfach – hinzukommen sollen, belaufen sich die Ausgaben für Anwendungen und Infrastruktur auf satte 13,6 Milliarden Euro. Den Netto-Nutzen beziffert die Studie dagegen auf gerade einmal 500 Millionen Euro.

Selbst das elektronische Rezept fährt Miese ein. Gerade bei dem Resultat runzelt man die Augenbrauen, wurde das e-Rezept doch in der Vergangenheit immer als „Schuhlöffelprojekt“ bezeichnet, das sich von allen Funktionen auf der eGK noch am ehesten rechnen sollte. Das BMG wies die Studie denn auch als „fehlerhaft“ zurück.

Außer Spesen nichts gewesen

Wer glaubt, diese Zahlen seien nur abstrakte Größen, irrt. Die Autoren haben mit der Analyse nämlich wissenschaftlich untermauert, was die Mediziner seit langem vorausgesehen haben: Von allen Kosten- und Leistungsträgern bringt die eGK lediglich den Krankenkassen Vorteile. Bei allen anderen Beteiligten überwiegen die Kosten. Und zwar unabhängig davon, ob man die nächsten fünf oder zehn Jahre ab Kartenstart unter die Lupe nimmt. Lediglich den Krankenhäusern spricht man im 10-Jahres-Zeitraum noch einen gewissen Restnutzen zu – vermutlich durch die elektronische Patientenakte und den elektronischen Arztbrief, unter den auch der Entlassungsbrief der Klinik für den Hausarzt fällt. Zahnärzte, Ärzte und Apotheker aber haben mit der eGK durchweg nur Last, selbst den Patienten attestieren die Autoren einen „negativen Nutzen“. Bei allen fällt das Kosten-Nutzen-Verhältnis schlecht aus, wobei das der Zahnärzte mit 1:6 mit Abstand das negativste darstellt. Die Studie rät deshalb, die Ausgestaltung der eGK im zahnärztlichen Bereich auf die Pflichtanwendungen zu beschränken, „da für Zahnärzte Kosten und Nutzen der freiwilligen Anwendungen in keinem Verhältnis stehen.“

Allein das Praxissystem und der für die Online-Anbindung erforderliche Konnektor treiben für alle Mediziner die Kosten in die Höhe. Aber im Unterschied zur Arztpraxis sind beim Zahnarzt die meisten Anwendungen auf der eGK überhaupt nicht relevant, das heißt, sie fallen im Alltag selten bis überhaupt nicht an.

Nehmen wir das e-Rezept – nur um ein Beispiel zu nennen. Wie oft stellt eine normale Zahnarztpraxis Rezepte aus? Drei, wenn es hoch kommt, vier Mal im Monat. Druckt die Helferin heute einfach ein Standardformular aus, muss der Zahnarzt künftig jedes e-Rezept mit einer sechsstelligen PIN signieren, bevor es seine Kraft überhaupt abspeichern kann. Der Praxischef wird durch Routinevorgänge von der Behandlung abgehalten und müsste darüber hinaus seine Crew also extra schulen, damit sie die Technik im Ernstfall beherrscht. Außerdem entstünden für die entsprechende Soft- und Hardware Wartungskosten, die der Zahnarzt zusätzlich tragen müsste. Ähnlich sieht es bei der Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung aus. Auch hier ist der Aufwand im Vergleich zum Ertrag völlig überdimensioniert, weil der Zahnarzt eben kaum Medikamente verschreibt und darum die Prüfung auf Wechselwirkung verschiedener Arzneien nicht vorrangig in sein Tätigkeitsfeld fällt.

Einzig die mit dem HBA geschaffene Möglichkeit zur Online-Abrechnung wäre ein handfester Vorteil. Auf dem Gebiet gelten die Zahnärzte freilich ohnehin als Vorreiter, haben sie doch mit der Kommunikationsplattform „Zahnärzte Online Deutschland“ (ZOD) eine Kartenlösung entwickelt, mit der die Abrechnung längst online erstellt wird (mehr zu ZOD im Netz auf www.zahnaerzte-online.de).

Konzept steht und fällt mit den Leistungsträgern

Alles in allem stützt die Kosten-Nutzen-Analyse die Einschätzung der Zahnärzteschaft, die den Nutzen der eGK für die Praxen von Anfang an kritisch betrachtet hat. „Das Projekt steht und fällt mit der Akzeptanz der Leistungsträger“, betont der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Günther E. Buchholz. „Akzeptiert wird die Karte jedoch nur, wenn sie weder als Überwachungsund Kontrollinstrument missbraucht wird, noch mehr Verwaltungsaufwand erzeugt. Wie die Studie belegt, ist aber das Gegenteil der Fall.“ Jürgen Herbert, Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg und Telematikexperte der BZÄK, pflichtet seinem Kollegen bei: „Es ist einfach absurd, dass das so genannte „Leuchtturmprojekt“– O-Ton Ulla Schmidt – für alle Beteiligten, bis auf die Kassen, nur Mehrkosten und Mehraufwand bringt. Selbst die Patienten, die ja von der eGK in erster Linie profitieren sollten, haben unterm Strich – zumindest finanziell gesehen – nur Nachteile.“

Für eine erste Testphase hat das BMG – seit November 2005 in der Verantwortung für das Projekt (siehe Kasten) – jetzt veranlasst, dass zunächst nur die Versichertenstammdaten von der eGK eingelesen werden, alle anderen Pflichtapplikationen wurden nach hinten verschoben. Hintergrund ist der, dass die Industrie die für die anderen Anwendungen benötigten Kartenlesegeräte nicht schnell genug geliefert hatte – das BMG aber weiter machen muss, weil es unter Erfolgsdruck steht.

Bei dieser Entscheidung bekommen die Datenschützer Bauchschmerzen. Das geplante Test-Szenario mit den alten Kartenlesegeräten impliziert nämlich auch, dass sich sensible Daten von Patienten, wie Zuzahlungsstatus oder DMP-Kennzeichen, in einem ungeschützten Raum befinden. Was passiert, wenn diese persönlichen Lebensdaten in falsche Hände geraten, kann sich jeder selbst ausmalen. Ganz davon abgesehen stellt sich die Frage, warum man mit einer teuren Prozessorchipkarte Funktionen abprüft, die auch mit der alten KVK schon möglich waren.

KZBV und BZÄK wollen die Ergebnisse der Studie nun gewissenhaft prüfen. Von einigen Maximen wird man freilich nicht abrücken: „Die Überprüfung von Versichertendaten darf mit der eGK nicht häufiger erfolgen und nicht länger dauern als bisher“, erklärt Herbert. „Wenn man ständig aufs Neue irgendwelche PIN-Nummern eingeben muss, behindert das die Arbeitsabläufe in der Praxis“.

Es könne zudem nicht angehen, dass der Praxischef künftig Arbeiten des Personals übernehmen muss, weil dieses keinen Zugriff mehr hat, ergänzt Buchholz: „Die Verwaltung und Nutzung der Gesundheitskarte müssen für die Mediziner zeit- und personalneutral erfolgen, auch bei hohem Patientenandrang. Denn eins darf man nicht vergessen: Es handelt sich um hochsensible Gesundheitsdaten – die gilt es im Sinne der Patienten zu schützen.“

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.