Versicherungen fürs Haus

Katastrophenschutz

Die Sommerferien stehen bevor. Und mit dem Start in den Urlaub beginnt für die Zunft der Einbrecher ebenfalls die Hauptsaison. Wohl dem, der sein Haus rechtzeitig von außen und innen gut ab- und versichert. Dieses Wissen beruhigt auch, wenn in der kalten Jahreszeit wieder Sturm und Regen anstehen.

Der 18. Januar 2007 gehört zu den markanten Daten, die sich jedem Versicherungsfachmann ins Gedächtnis graben. An diesem Tag fegte der Sturm Kyrill über Deutschland hinweg und hinterließ eine Spur der Verwüstung. Allein im Sauerland knickte er 25 Millionen Bäume wie Streichhölzer um. Viele von ihnen konnten bis heute noch nicht weggeräumt werden. Die Versicherungswirtschaft stöhnt, weil Kyrill ihnen die Bilanzen verhagelt hat. Allein die Allianz berappte 340 Millionen Euro für die Schäden, insgesamt werden die Versicherer wohl zwei Milliarden Euro zahlen müssen.

In der Ruhe vor dem Sturm

Haus- und Grundbesitzer, die einen Schaden erlitten haben und gut versichert waren, bekommen wenigstens Geld für Reparaturen. Wer unterversichert ist, oder nicht umfassend genug, der muss sein Erspartes opfern. Jetzt gilt es, die Ruhe vor dem nächsten Sturm zu nutzen und die Policen noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Wetterrisiken nehmen zu und die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Prämien für Wohngebäude- und Hausratversicherungen erhöhen werden, ebenfalls. Attraktive Konditionen bekommt der Kunde dann nur noch, wenn er sich im Schadensfall selbst beteiligt.

Für jeden Hausbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung unerlässlich. Schon allein weil die Banken ohne diese Police keine Hypothek vergeben, sind nahezu 100 Prozent der Eigentümer gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel versichert. Ihnen ist bewusst, dass ein Feuer das Dach über dem Kopf wegbrennen kann. Da die Versicherungssummen leicht in den sechsstelligen Bereich gehen, ist es gut, beizeiten seinen Vertrag zu überprüfen. So kann man sicher gehen, dass die wichtigen und teuren Risiken gut abgesichert sind.

Die Verbundene Wohngebäudeversicherung schützt alles, was direkt zum Haus gehört. Versichert sind demnach das gesamte Gebäude inklusive des festgeklebten Teppichbodens, der Tapeten und des Parketts, die Einbauküche aber nicht. Sind sie im Vertrag aufgeführt, gehören auch Nebengebäude wie Schuppen oder Garage dazu.

Drei Naturgewalten

Gemäß den Versicherungsbedingungen für Wohngebäude von 1988 (in der Fassung von 2004) sind unter anderem folgende Schäden versichert:

Bei Feuer

• Brand, der sich selbst ausbreitet, beispielsweise durch einen Kurzschluss oder Brandstiftung verursacht. Nicht versichert ist hingegen das Loch, das eine brennende Zigarette in den Teppichboden brennt oder ein Kaminbrand.

• Schlägt ein Blitz ins Gebäude ein, sind alle Schäden, auch die Folgeschäden am Haus versichert. Zerstört der Blitz beziehungsweise eine Überspannung im Stromnetz dagegen den Computer, gibt es dafür keinen Ersatz.

• Kommt es zu einer Explosion durch frei werdende Gase und platzen zum Beispiel Fensterscheiben, so sind diese auch versichert.

Bei Sturm

• Die Versicherung zahlt den Schaden, wenn ein Baum aufs Haus fällt oder der Sturm das Dach abhebt. Vorausgesetzt, es herrscht mindestens Windstärke Acht. Waren allerdings Fenster oder Türen nicht ordnungsgemäß verschlossen, braucht die Versicherung nicht zu zahlen.

Bei Wasserschäden

• Die Versicherung kommt immer dann für Schäden auf, wenn das Wasser, das den Schaden angerichtet hat, aus dem Rohrsystem der Wasserversorgung oder aus damit verbundenen Einrichtungen stammt: Etwa wenn der Zulaufschlauch der Waschmaschine platzt oder ein Rohrbruch beim Nachbarn einen Schaden anrichtet. Läuft aber ein Wasserbett oder ein Aquarium aus, bleibt der Eigentümer auf den Kosten sitzen.

• Friert die Wasserleitung ein, sind alle Heizungsanlagen und sanitären Einrichtungen im Haus versichert. Hat aber der Hausbesitzer seine Pflichten vernachlässigt und trotz Temperaturen unter null Grad weder geheizt noch das Wasser aus dem Rohrsystem abgelassen, zahlt die Assekuranz nicht.

• Versichert sind alle Wasserund Heizungsrohre im Haus und alle, die sich auf dem Grundstück befinden. Für die Schäden, die bei Rohrbrüchen im Haus oder auf dem Grundstück passieren, kommt die Versicherung auf. Rohre außerhalb des Grundstücks sowie Ableitungsrohre sind üblicherweise nicht versichert.

Fällt das Haus zum Beispiel einem Feuer zum Opfer, und ist es nicht mehr zu retten, zahlt die Versicherung den ortsüblichen Preis für einen Neubau, vorausgesetzt, er wird innerhalb von drei Jahren in Angriff genommen. Ersetzt werden auch die Kosten fürs Aufräumen hinterher. Und bei Mietwohnungen der Mietausfall für maximal zwölf Monate, entsprechend die Miete für eine Ersatzwohnung, wenn die eigene unbewohnbar geworden ist.

Elementar versichert

Entstanden noch um die Jahrtausendwende die meisten Schäden durch Rohrbrüche bei Frost, zahlen die Versicherer jetzt vorwiegend für Sturmschäden. Hausbesitzer, die in besonders gefährdeten Gebieten wohnen, sollten deshalb ihre Police überprüfen, ob der Schutz ausreichend ist. Es kann sich lohnen, eine Elementarversicherung abzuschließen. Dieses Paket umfasst dann auch den Schutz bei Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Der Preisaufschlag liegt bei 20 bis 25 Prozent.

Wer sich für einen der regionalen Versicherer entscheidet, bekommt oft einen Zusatzservice: Zieht ein Unwetter herauf, erhält der Kunde eine SMS mit einer Warnung, so dass er sich rechtzeitig auf Sturm oder Hagel einrichten kann.

Leider kann nicht jeder eine Elementarversicherung abschließen. Gerade jene, die sie am nötigsten brauchen, werden oft ausgeschlossen. So verlangen einige Gesellschaften, dass während der vergangenen zehn Jahre kein Elementarschaden vorgelegen hat. Sonst bekommt der Kunde überhaupt keinen Vertrag oder er darf hohe Risikozuschläge zahlen. Die Bewohner der Kölner Altstadt wissen davon ein trauriges Lied zu singen. Ähnlich klingt es die Elbe rauf und runter.

Zur Klasse bitte

Um die Kosten für Überschwemmungsrisiken möglichst gerecht auf die Gemeinschaft der Versicherten zu verteilen, klassifizieren die Versicherer die unterschiedlichen Lagen der betroffenen Gebäude:

Klasse I

Überschwemmungen gibt es seltener als alle 50 Jahre und während der letzten zehn Jahre gab es keine. Das nächste Gewässer liegt mindestens einen Kilometer entfernt oder das Gebäude steht 25 Meter darüber.

Klasse II

Die Wahrscheinlichkeit einer Überschwemmung liegt zwischen 50 und zehn Jahren. Das nächste Gewässer liegt im Umkreis von einem Kilometer oder das Haus liegt weniger als 25 Meter darüber, ist aber durch einen Deich geschützt.

Klasse III

Hier versammeln sich alle, die mehr gefährdet sind als in Klasse I und II. Die Wahrscheinlichkeit, sich gegen Hochwasser versichern zu können, ist eher gering. Die Elementarversicherung gibt es nur in Verbindung mit einer Wohngebäudeversicherung. Generell empfehlen die Experten von der Stiftung Warentest, immer nach dem günstigsten Tarif zu suchen und sich erst einmal nicht auf eine Selbstbeteiligung einzulassen. Je nachdem, ob das Haus in einer Hochwasser- oder sturmgefährdeten Zone liegt, oder das Leitungswassersystem schon viele Jahre alt ist, sind Deckungserweiterungen angezeigt. Ein Selbstbehalt lohnt sich nur dann, wenn der Beitrag dadurch deutlich niedriger ausfällt. Wer einen Neubau versichern will, kann auf Vergünstigungen pochen. Denn Neubautarife liegen im Schnitt je nach Anbieter rund zehn bis 25 Prozent unter den Normaltarifen. Je nach Gesellschaft darf das Haus zwischen ein und 15 Jahren alt sein. Sobald das Gebäude zu alt für den Neubautarif wird, kann der Vertrag automatisch auf einen Normaltarif umgestellt werden.

Zurzeit haben Kunden gute Karten bei der Wahl eines Versicherers. Der Wettbewerb funktioniert gut in ihrem Sinne. Das heißt, die Gesellschaften lassen mit sich reden. Wer das Gefühl hat, dass er zu hohe Beiträge zahlt, darf sich getrost nach einer neuen Adresse umsehen. Die Kündigungsfrist beträgt nur drei Monate. Im Schadensfall kommt der Versicherte sofort aus seinem Vertrag heraus. Zu den günstigen Anbietern zählen Gesellschaften wie Ammerländer, Häger Versicherungsverein, Ostangler oder der Direktversicherer WGVSchwäbische Allgemeine.

Die Palette für den Hausrat

Kommt es zum Schlimmsten und brennt das Haus samt Inhalt nieder, zahlt die Wohngebäudeversicherung für die äußere Hülle. Für Tisch und Bett, Tassen und Teller aber kommt die Hausratversicherung auf – sofern man eine hat. Berufsanfänger, die zunächst nur über ein niedriges Einkommen verfügen und sich mit einer eher schlichten und zweckmäßigen Einrichtung zufrieden geben, verzichten vielleicht auf eine Absicherung des Mobiliars. Doch sobald die ersten Designerstücke und kostspielige Elektronik Einzug halten, empfiehlt sich der Abschluss einer Hausratpolice. Sie schützt gemäß den Allgemeinen Hausratsversicherungsbedingungen von 2000 (VHB 2000) bei:

Brand

Brennt der Weihnachtsbaum, kann sich das Feuer von allein ausbreiten. In diesem Fall zahlt die Versicherung. Für einen Kurzschluss an der Kaffeemaschine aber kommt sie nicht auf.

Blitzschlag

Schlägt der Blitz direkt in einen Gegenstand ein, zahlt sie. Aber leider nicht bei Überspannungsschäden am Computer. Dieses Risiko lässt sich aber zusätzlich versichern, was gerade für alle, die ihren Computer beruflich nutzen, sehr sinnvoll ist.

Ex- und Implosion

Explodiert die Gasflasche oder implodiert der Fernseher, kommt die Hausratversicherung für alle Schäden auf.

Einbruchdiebstahl und Vandalismus

Den Schaden, den die Diebe anrichten, wenn sie in ein verschlossenes Gebäude, eine Wohnung oder Garage einbrechen übernimmt die Versicherung. Das gilt auch für Diebstahl aus dem Hotelzimmer oder der Ferienwohnung, wenn der Aufenthalt drei Monate nicht überschreitet. War die Tür nicht ordentlich verriegelt oder standen Fenster offen, bleibt der Kunde auf seinem Schaden sitzen. Auch die im Restaurant gestohlene Handtasche oder der Diebstahl durch Mitbewohner oder Hausangestellte wird nicht ersetzt.

Raub

Die Handtasche wird dann ersetzt, wenn der Täter dem Opfer Gewalt androht. Lässt sich der Kunde aber an der Hautür von einem Betrüger austricksen oder ist er betrunken, wenn er beraubt wird, geht er leer aus.

Sturm und Hagel

Reißt der Sturm die Antenne vom Dach oder die Markise aus der Verankerung, dringt Regenwasser ins Haus und verdirbt die Einrichtung, zahlt die Versicherung. Läuft das Wasser aber durchs offene Fenster herein oder zerstört der Sturm die Gartenmöbel, kommt der Kunde für den Schaden selber auf. Die Gartenmöbel kann er gegen Aufpreis mitversichern.

Leitungswasser

Läuft oder dampft das Wasser aus Rohren, Aquarien oder Wasserbetten, platzt der Zulaufschlauch der Waschmaschine, kommt die Versicherung dafür auf. Doch bei Schäden durch Grundwasser oder Überschwemmung hält die Assekuranz sich heraus. Auch hier hilft nur eine Versicherung gegen Elementarschäden.

Mit der Formel zur Summe

Wer sein Hab und Gut gegen diese drohenden Schäden versichern will, sollte möglichst realistisch an die Sache herangehen. Das heißt, die Versicherungssumme sollte so hoch angesetzt sein, dass sie den tatsächlichen Neuwert der Einrichtung auch deckt. Denn sonst gibt es im Schadensfall nur den prozentualen Wert. Das bedeutet beispielsweise: Deckt die Versicherungssumme nur den halben Wert der Einrichtung, zahlt die Versicherung bei einer Implosion des 3 000 Euro teuren Fernsehers nur die Hälfte.

Um die Höhe der Versicherungssumme zu ermitteln, kann man entweder selbst zu Papier und Bleistift greifen und eine Liste erstellen oder man nutzt das Hilfsangebot der Zeitschrift Finanztest: Der Kunde füllt einen Fragebogen aus und gegen eine Gebühr von zwölf Euro analysieren die Experten den Bedarf und nennen auch gleich die günstigsten Anbieter.

Für Einrichtungen, die sich bezüglich Wert und Qualität im deutschen Durchschnitt bewegen, bieten die Versicherer eine einfache Formel für die Festsetzung der Versicherungssumme an: Der Kunde nimmt die Quadratmeterzahl seiner Wohnung und multipliziert sie mit 650 Euro. Das Ergebnis nennt ihm die Höhe der Summe, die er versichern sollte. Ein weiterer Vorteil dieser Methode: Der Kunde schützt sich damit gegen eine Unterversicherung.

Schutz für Schätze

Diffiziler wird die Rechnung, wenn Sammler von Kunst, Schmuck oder anderen Objekten Schutz für ihre Schätze suchen. Sie benötigen eine erweiterte Deckung, weil die Pretiosen nur bis zu einer bestimmten Summe mitversichert sind (häufig bis 20 000 Euro).

Generell gilt: Damit der Versicherungsschutz überhaupt greift, müssen die Kunden einige Regeln einhalten. Dazu gehört etwa, dass sie nicht aus dem Haus gehen, ohne alle Fenster zu verriegeln. Ein gekipptes Fenster gilt bereits als Einladung an die Diebe. Bei grober Fahrlässigkeit sind sich die Gesellschaften uneins: die einen zahlen, die anderen nicht. Das neue Versicherungsvertragsgesetz, das 2008 in Kraft tritt, sorgt für Einheitlichkeit. Dann werden die Versicherer bei grober Fahrlässigkeit zumindest einen Teil des Schadens zahlen müssen. Die Alles-odernichts-Regel ist dann Vergangenheit, ab Ende 2008 auch für alte Verträge.

Wie die Kollegen von der Elementarversicherung haben auch die Hausratversicherer die Republik in Schadensklassen eingeteilt. Hier heißt die Bedingung: Je höher das Einbruchsrisiko desto höher der Beitrag. Wer das geruhsame Leben auf dem Land dem hektischen Treiben in der Großstadt vorzieht, zahlt weniger. Einheitliche Regeln, die etwas darüber aussagen, welcher Ort nun der preisgünstigste ist, gibt es nicht. Das entscheidet jede Gesellschaft selbst. Manchmal liegen die Beiträge für ein Haus höher als für das des Nachbarn.

Um den Beitrag möglichst niedrig zu halten, vereinbaren manche Versicherte einen Fünf-Jahres-Vertrag. Dafür geben die Gesellschaften häufig einen Rabatt von zehn Prozent. Allerdings kann dieser Vertrag während der Laufzeit nicht gekündigt werden.

Der Schaden Dritter

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung decken nicht alle Risiken rund um Haus und Hof ab. Werden Dritte, wie Nachbarn, Besuch oder Passanten, vor dem Haus geschädigt, hilft nur die private Haftpflichtversicherung. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Naturgewalten zuschlagen und eine morsche Tanne auf des Nachbars Gartenhaus fällt oder ein Blumentopf vom Balkon donnert und einen ahnungslosen Fußgänger trifft.

Die Versicherung zahlt dann sogar unabhängig von der Windstärke. Für Vermieter ist in diesen Fällen eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unerlässlich.

Marlene Endruweitm.endruweit@netcologne.de

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