Gastkommentar

Neue Dynamik beim Präventionsgesetz

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Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt will offensichtlich um jeden Preis ein Präventionsgesetz.
Der jetzt veröffentlichte Referentenentwurf kommt der Union und vor allem den Bundesländern weit entgegen.
Hartwig Broll
Gesundheitspolitischer
Fachjournalist in Berlin

Wochen- und monatelang schien in der Gesundheitspolitik der Großen Koalition nur noch sehr wenig zu gehen. Nach dem „Sündenfall“ des Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukte-Agentur (DAMA) – der förmlichen Aufgabe eines Gesetzgebungsvorhabens, das ausdrücklich in der Koalitionsvereinbarung genannt worden ist – stand auch das ebenfalls zu Beginn der Legislaturperiode projektierte Präventionsgesetz vor dem Scheitern. Nach Veröffentlichung erster Eckpunkte und ziemlich konträrer Vorstellungen aus dem Unionslager sah alles danach aus, dass eine Übereinstimmung zwischen den Koalitionspartnern kaum noch möglich sein würde.

Allerdings konnte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nicht einfach gemäß der alten indianischen Spruchweisheit handeln: „Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest, steige ab.“ Denn noch gab es den förmlichen Auftrag aus der letzten Kabinettsklausur, den Referentenentwurf für ein Präventionsgesetz fertigzustellen. Und die Ministerin nutzte den Umstand des formal weiterlaufenden Verfahrens mit ihrem bekannten politischen Geschick. Der Referentenentwurf hatte mit den ursprünglichen Eckpunkten aus dem BMG kaum noch etwas gemeinsam. Statt der seitens der Union heftig kritisierten Stiftung soll nunmehr – zumindest dem Namen nach wie von der Union gefordert – ein „Nationaler Präventionsrat“ errichtet werden, dessen Aufgabe lediglich die Formulierung vorrangiger Ziele auf der Bundesebene sein soll. Nach wie vor soll die GKV den Hauptanteil der Finanzmittel zur Verfügung stellen, gegenüber den Eckpunkten wurde der Betrag aber deutlich abgesenkt – von ursprünglich jährlich 2,14 auf 1,65 Euro pro Versicherten, also von gut 150 auf knapp 120 Millionen Euro im Jahr.

Und da diese Finanzmittel der GKV ganz überwiegend nach den Vorstellungen der Bundesländer ausgegeben werden sollen, wundert es wenig, dass deren Fachpolitiker nach Veröffentlichung des Referentenentwurfes zunächst äußerst positiv reagiert haben – auch die der unionsgeführten sogenannten B-Länder. Kasse macht eben sinnlich, was kümmern einen da schon übergeordnete politische Bedenken? Denn nach wie vor bezeichnen die Fachpolitiker der Union auf Bundesebene den Gesetzentwurf als „nicht abgestimmt“ und nicht ihren Vorstellungen entsprechend. Das sehr weitgehende Entgegenkommen vor allem gegenüber den Bundesländern scheint der Preis zu sein, den Ulla Schmidt für das Zustandekommen des Präventionsgesetzes zu zahlen bereit ist. Zumindest in die Diskussion dieses Gesetzgebungsverfahrens ist so wieder einige Dynamik gekommen.

Ob sich die Fachpolitiker und die Leitung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dieses Vorgehen bieten lassen, erscheint allerdings nach wie vor eher fraglich. Zumindest scheint die Leitung der Fraktion sich dahingehend durchgesetzt zu haben, dass die zunächst positive Einschätzung des Referentenentwurfes dann durch die Staatskanzleien der Länder wieder eingefangen wurde. Die für Anfang Dezember vorgesehene Anhörung der Länder wurde von der B-Länder-Seite kurzfristig abgesagt – ein deutliches Zeichen dafür, dass man dem Gesetzentwurf im Grundsatz nicht zustimmt. Für den formalen Ablauf des Verfahrens hat diese Absage zunächst keine weitere Bedeutung. Sollte die Gesundheitsministerin die Rückendeckung des Kabinetts haben und dieses den Referentenentwurf beschließen, so könnte er Anfang Januar dem Bundesrat zum 1. Durchgang zugeleitet werden, der Bundesrat würde sich dann in seiner Plenarsitzung am 15. Februar damit befassen.

Sollte die auf eine geschlossene Ablehnung der Unionsseite hindeutende Absage der Anhörung durch die B-Länder aber auch auf Veranlassung oder zumindest mit Billigung der Bundeskanzlerin geschehen sein, ist allerdings fraglich, ob es überhaupt zu einem Kabinettbeschluss kommt.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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