Zahnärztestudie aus Bayern

Die Einzelpraxis lebt

Genau 2 331 und damit 22,5 Prozent aller bayerischen Zahnärzte haben sich an einer Umfrage des Instituts für Freie Berufe (IFB) Nürnberg beteiligt. Im Rahmen der statistisch repräsentativen Studie werden vor allem die Reaktionen auf veränderte gesetzliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen bei der Berufsausübung untersucht. Gefragt wurde auch nach Themen wie Fortbildung, Kooperation und Qualitätsmanagement.

Vorab – und exklusiv für die zm – hat das IFB nun erste Resultate der Auswertung zur Verfügung gestellt. Dabei geht es um veränderte Einstellungen zur Selbständigkeit, letzteres ist vor allem interessant angesichts der jetzt auch vertragszahnärztlich zulässigen Anstellung von Zahnärzten. Als Sonderthema wurde dabei die Tätigkeit in Medizinischen Versorgungszentren hinterfragt.

Nach wie vor dominiert unter bayerischen Zahnärzten die Einzelpraxis, die von rund zwei Dritteln der Befragten (66,2 Prozent) betrieben wird. Ein weiteres Viertel (25,3 Prozent) arbeitet in Gemeinschaftspraxen. Hinsichtlich der Organisationsform ihrer Berufsausübung unterscheiden sich Zahnärzte derzeit kaum voneinander. Eine Differenzierung ist dennoch möglich: Mit zunehmendem Alter beziehungsweise längerer Zulassungsdauer steigt der Anteil der Zahnärzte mit Einzelpraxis. Lediglich unter den ältesten Befragten beziehungsweise unter Zahnärzten mit der längsten Approbationsdauer nimmt der Anteil von Einzelpraxen ab, wobei hier die bevorstehende Praxisab- oder -übergabe der Grund sein dürfte.

Selbständigkeit erhalten

Eines der wichtigen, wenn auch nicht überraschenden Ergebnisse der bayerischen Zahnärztestudie: Die Selbständigkeit als zentrale freiberufliche Ausübungsform der zahnärztlichen Tätigkeit wird von 97,5 Prozent der befragten Zahnärztinnen und Zahnärzte unterstrichen. Diese hohe Quote schließt Berufsangehörige ein, die niedergelassen sind oder sich niederlassen wollen. Geringfügig weniger Neigung zur Selbständigkeit zeigen Frauen gegenüber Männern, bis 30 Jahre alte Zahnmediziner im Vergleich zu höheren Altersklassen sowie Berufsträger mit einer Zulassungsdauer bis zu zehn Jahren.

Hinzu kommt, dass Zahnärzte, die noch nicht selbständig sind, diesen Schritt in den nächsten drei Jahren wagen wollen, während Zahnärztinnen eine selbständige Berufsausübung deutlich später als ihre männlichen Kollegen planen und diesbezüglich weitaus häufiger unentschlossen sind.

Eine Ausweitung der zahnärztlichen Tätigkeit wird von rund einem Drittel der Antwortenden angestrebt. Vor allem jüngere Berufsangehörige zeigen eine erhöhte Kooperationsneigung. Der Anteil jener Zahnärzte, die ihre Berufstätigkeit in Zukunft reduzieren wollen, ist im Vergleich zu den Expansionswilligen deutlich niedriger. Als Gründe für die Ausweitung der Tätigkeit werden vor allem eine Verbesserung des Angebotes und/oder die Spezialisierung, finanzielle Erwägungen beziehungsweise die Steigerung der Effizienz sowie berufliche Entlastung, mehr Freizeit oder die Vorbereitung auf eine Praxisübernahme genannt. Die Gründung einer Zweitpraxis ist für die große Mehrheit kein Thema.

Anstellung für Jüngere attraktiv

Mehr als ein Drittel der bereits selbständig tätigen Zahnärzte kann sich vorstellen, künftig andere Zahnärzte einzustellen. Die „Angestellten-Praxis“ ist insbesondere unter jüngeren Zahnärzten ein Thema. Interessant auch, dass Zahnärzte mehrheitlich (57,4 Prozent) Vollzeitstellen schaffen wollen, während Zahnärztinnen lediglich zu etwa einem Drittel (33,7 Prozent) hierzu tendieren. Ebenso überraschend das Ergebnis, dass die befragten Kammermitglieder für sich selbst weit überwiegend ausschließen, als angestellte Zahnärzte zu arbeiten. Während die entsprechende Frage „nur“ 25,8 Prozent der männlichen Befragten bejahten, waren es bei den weiblichen Teilnehmern der Studie 43,8 Prozent. Auffallend auch die hohe Zahl der bis zu 30-Jährigen, die sich künftig eine Berufstätigkeit als Angestellte vorstellen können (59,8 Prozent).

MVZ ist keine Alternative

Überaus kritisch bewerten die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte in diesem Zusammenhang Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Sie werden ganz überwiegend nicht als Alternative zur freiberuflichen Selbständigkeit gesehen. Nur etwa jeder zwanzigste Befragte (5,3 Prozent) ist dort angestellt oder würde dort tätig sein wollen.

Auch hier zeigen sich wieder geschlechtsspezifische Unterschiede. Frauen stehen einer angestellten Tätigkeit in einem MVZ fast doppelt so häufig positiv gegenüber wie Männer, wissen aber auch annähernd doppelt so oft (noch) nicht, wie sie diese Frage beantworten sollen. Hinsichtlich des Alters zeigt sich ebenfalls eine Zweiteilung: Im Vergleich zu älteren Zahnärzten können sich jüngere Kollegen die Mitarbeit in einem MVZ viel häufiger vorstellen beziehungsweise haben zu dieser Frage deutlich öfter (noch) keine feste Meinung.

Geringfügig positiver fällt das Urteil hinsichtlich einer möglichen Mitarbeit als niedergelassener Zahnarzt in einem MVZ aus: Dies können sich immerhin 8,4 Prozent der Befragten vorstellen, darunter erneut häufiger die weiblichen als die männlichen Kammermitglieder und die jüngeren Befragten öfter als ihre Kollegen mittleren oder höheren Alters. Bemerkenswert auch, dass die relative Mehrheit der befragten Zahnärzte in Versorgungszentren eine ernst zu nehmende Konkurrenz zur niedergelassenen Praxis sieht.

Weisungsfreiheit geht verloren

Von besonderem Interesse ist die Frage der weisungsfreien Behandlung in Medizinischen Versorgungszentren. Eindeutig negativ fällt das Urteil der bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte hinsichtlich der Weisungsfreiheit eines Zahnarztes in einem MVZ aus: Nur 8,2 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass ein Berufsträger in einem solchen organisatorischen Kontext weisungsfrei behandeln kann, fast drei Viertel (74,1 Prozent) verneinen dies und gehen von einer Weisungsgebundenheit im MVZ aus.

Interessant dürften auch die Ergebnisse zur Frage nach dem Interesse an Modellen zur Integrierten Versorgung oder nach Direktverträgen mit Krankenversicherungsunternehmen sein. In diesem Zusammenhang wurden – anonymisiert – auch Daten zur wirtschaftlichen Situation, zu den Zukunftsaussichten und zur persönlichen Zufriedenheit erhoben. Die weiteren Veröffentlichungen des Instituts für Freie Berufe zur Situation bayerischer Zahnärzte – dies zeigen entsprechende Anfragen – dürften auch auf Bundesebene mit Interesse zur Kenntnis genommen werden.

Rechtsanwalt Peter KnüpperHauptgeschäftsführer der BayerischenLandeszahnärztekammerFallstr. 3481369 München

 

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.