EU-Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie

Die Marschrichtung liegt fest

Heftarchiv Gesellschaft
pr/BZÄK
Viel diskutiert und seit langem erwartet wird die neue EU-Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie. Die Pläne werden jetzt konkreter: Inzwischen hat die Kommission einen Vorentwurf vorgelegt, den Gesundheitskommissar Markos Kyprianou in Kürze vorstellen will.

Noch können Änderungen im Detail erfolgen, aber die Marschrichtung liegt fest. Die EU-Kommissare wollen in Kürze in Brüssel ihren Richtlinienentwurf über die Gesundheitsdienstleistungen in Europa verabschieden. Danach müssen das Europäische Parlament und die Minister der EU-Mitgliedstaaten über den Vorschlag entscheiden, bevor die Richtlinie endgültig steht. Zum Hintergrund: Gesundheitsdienstleistungen wurden im Frühjahr 2006 aus dem Anwendungsbereich der allgemeinen EU-Dienstleistungsrichtlinie gestrichen. Das Europäische Parlament und der Rat beauftragten daraufhin die Kommission, einen sektorenspezifischen Richtlinienentwurf zu erarbeiten, der jetzt als Vorschlag vorliegt.

Dies sind die wichtigsten Punkte, über die zu beraten sein wird:

• Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird kodifiziert. Das heißt, dass der Anspruch der EU-Bürger auf Kostenerstattung für grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen im ambulanten und stationären Bereich festgeschrieben werden soll. Außerdem soll der Anspruch auf Informationen über das Versorgungsangebot und auf Kostenerstattung nach Auslandsbehandlungen festgelegt werden.

• Bei ambulanten Behandlungen im EUAusland ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse nicht notwendig. Bei stationären Behandlungen muss die Kasse jedoch vorher zustimmen. Laut Vorentwurf würde sie die Zusage nicht verweigern dürfen, wenn die Behandlungen im EU-Ausland dem gesundheitlichen Zustand des Patienten „angemessen“ wären. Es sieht so aus, als ob die Pläne über die bisherige Rechtsprechung des EuGH hinausgingen. Für die Erteilung der Kassengenehmigung sollen gesetzliche Fristen festgelegt werden.

• Für ambulante wie stationäre Behandlungen im EU-Ausland soll eine Kostenerstattung in der Höhe erfolgen, die dem Patienten im Heimatland zusteht.

• Geplant ist, dass die Mitgliedstaaten nationale Kontaktstellen für grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen einrichten sollen, ähnlich wie sie in der Berufsanerkennungs- und der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehen sind. Diese sollen über Leistungsangebote informieren und Patienten bei Behandlungsfehlern unterstützen. Umgekehrt sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen über eine Haftpflichtversicherung verfügen.

Grenzüberschreitende Kooperationen

Viel verspricht sich die Kommission von grenzüberschreitenden Kooperationen im Gesundheitswesen. Gedacht ist an den verstärkten Einsatz von Telemedizin, die gegenseitige Anerkennung von Arzneimittelverschreibungen und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Es sollen außerdem Europäische Netze von Referenzzentren geschaffen werden, was besonders bei der Behandlung von Patienten mit seltenen Krankheiten oder besonderen Behandlungsmethoden sinnvoll erscheint.

Nach dem Willen der Kommission soll die Zuständigkeit für die Gesundheitsversorgung in den Händen der Mitgliedstaaten verbleiben. Die Modernisierung der Gesundheitssysteme wird als gemeinschaftliche Aufgabe betrachtet, bei der alle an einem Strang ziehen sollen. Bei der Umsetzung der neuen Richtlinie sollen sich alle Staaten gegenseitig unterstützen.

Die Kommission plant, zur Steuerung der gesundheitspolitischen Zielsetzung der EU einen speziellen Ausschuss einzurichten. Er soll aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter Federführung der Kommission bestehen. Er löst die bisherige beratende „High Level Group on Health Services and Medical Care“ der Kommission ab, soll aber größere Befugnisse erhalten, um die Richtlinie umzusetzen. Das könnte Bereiche wie Patienteninformationen, Schadensabwicklungen nach Behandlungsfehlern, Regelungen zur Haftpflicht, den Datenaustausch oder die Vernetzung Europäischer Referenzzentren betreffen.

Noch ist es zu früh für eine endgültige Beurteilung, wie die Bundeszahnärztekammer betont. Durch ihr Brüsseler Büro verfolgt sie die Entwicklungen zeitnah und gibt ihr Expertenwissen an die europäischen Gremien weiter. Ersten Einschätzungen aus Brüssel zufolge dürfte vor allem die Rolle des neuen Ausschusses mit Interesse verfolgt werden. Aufgrund seiner strategischen Ausrichtung ist damit zu rechnen, dass er den Druck auf die Mitgliedstaaten erhöhen wird, gemeinschaftlich zu handeln, um die Gesundheitssysteme zu modernisieren. Leitliniendiskussionen oder Standardvorgaben dürften hier eine Rolle spielen.

Zahnärzteschaft aktiv

Zum Thema Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie ist für die europäische Zahnärzteschaft der Council of European Dentists (CED) aktiv, dem für die BZÄK ihr Vizepräsident Prof. Dr. Wolfgang Sprekels angehört. Die CED-Taskforce „Binnenmarkt“ hat hier die inhaltliche Aufbereitung übernommen. Am 28. November tagte die Taskforce, am 5. Dezember kommt der BZÄK-EU-Ausschuss zusammen. „Die Zahnärzteschaft ist gut aufgestellt, um sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene rechtzeitig ihre Positionen in die laufenden Beratungen einzubringen“, kommentiert Sprekels.

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