Schäubles Sicherheitsgesetze

Lauschangriff auf Mediziner

Bereits im Jahr 1998 probte die Regierung Kohl den großen Lauschangriff. Nun versucht Innenminister Schäuble erneut, die verbrieften Grundrechte zu beschneiden – diesmal mit dem Argument von Terrorgefahr und Kriminalität. Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind aber nicht nur ein Freibrief, um den deutschen Staatsbürger auszuhorchen. Sie höhlen darüber hinaus die ärztliche Schweigepflicht aus.

Das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz ist verabschiedet, die EU-Grundlagen für die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten stehen, die Arbeiten an der Anti-Terrordatei sind gestartet. Trotzdem fühlt sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble noch nicht ausreichend gerüstet im Kampf gegen den islamistischen Terror: Jetzt plant der Bundesinnenminister, die Abhörmöglichkeiten durch Polizei, Zollfahndung und Geheimdienste auszubauen. Im Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und dem Gesetzentwurf zum Zollfahndungsdienstegesetz ist diese Verschärfung bereits schwarz auf weiß fixiert.

Abgehört und ausspioniert sollen nicht nur private Telefonate und E-Mails. Nein, Bespitzelung droht dem Bürger auch dort, wo er sich bislang zu 100 Prozent geschützt wähnen durfte. Beim Arzt etwa. Oder beim Anwalt. Schäubles Pläne machen nämlich auch vor der ärztlichen Schweigepflicht nicht halt. Und auch Steuerberater, Psychotherapeuten, Journalisten und Wirtschaftsprüfer können ihren Mandanten künftig keinen Vertrauensschutz mehr garantieren, wenn es nach dem Innenminister geht.

Eine fatale Absicht, wie der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) auf Einladung der Bundespressekonferenz in Berlin deutlich machte. Die Freiberufler warnten eindringlich vor einer lückenlosen Überwachung des Einzelnen durch den Staat bis in den letzten Winkel seiner Privat- und Intimsphäre.

„Dieser Einbruch in die angestammten Bürgerrechte ist durch mögliche Gefahrenabwehr nicht zu rechtfertigen“, urteilte BFBPräsident Dr. Ulrich Oesingmann. „Der Staat darf sich nicht vom Rechtsstaat zum Präventivstaat wandeln.“

Nicht nur zum Schutz der inneren Sicherheit

Wer annimmt, die Pläne dienten allein der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, liegt falsch. Die vorliegenden Gesetzesentwürfe erfassen auch Straftaten, beispielsweise nach dem Betäubungs- und Arzneimittelgesetz. Mediziner, die Drogenabhängige behandeln, könnten daher in Zukunft rasch in den Verdacht von Straftaten geraten. Allein deshalb, weil sie zwecks Beratung und Behandlung Telefonkontakt zu diesen Patienten halten.

Nicht weniger als das Arztgeheimnis steht also auf dem Spiel. Leidtragende sind in erster Linie die Patienten, weil sie sich dann nicht mehr vorbehaltlos ihrem Arzt anvertrauen können. Denn wer kann dann noch garantieren, ob der Arzt samt Praxis nicht angezapft wird? „Die Patienten gehen zum Arzt, damit er sie heilt“, betonte BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp. „Und sie erwarten völlig zu Recht, dass alles, was in der Praxis besprochen wird, in diesen vier Wänden bleibt.“ Weitkamp präzisierte: „Ob es um ernste Erkrankungen geht oder um private Probleme: Der Arzt ist nicht nur Behandler. Er ist für viele Menschen erster Ansprechpartner, dem sie ihr Herz ausschütten.“ Mit solchen Maßnahmen aber werde das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient endgültig zerstört“.

Diese Befürchtung teilt auch Prof. Dr. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer: „Jeder Patient muss seinem Arzt rückhaltlos offenbaren können, was seine Beschwerden sind. Der Patient muss darauf vertrauen können, dass das, was er dem Arzt mitteilt, geheim bleibt.“ Sonst werde das Arzt-Patienten-Verhältnis kaputt gemacht. Oesingmann, selbst studierter Mediziner, führte in dem Zusammenhang das Beispiel an, dass schon ein Arzt, der Muslime unter seinen Patienten hat, künftig als terrorverdächtig gelten und entsprechend überwacht werden könnte.

Ärztepräsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe unterstützte auf dem Deutschen Ärztetag in Münster die Kritik: „Die Individualität der Patienten-Arzt-Beziehung entzieht sich sui generis staatlicher Kontrolle und wirtschaftlicher Planung. Dabei muss es bleiben und daran darf auch der neuerliche Versuch eines Lauschangriffs nichts ändern.“

Zweierlei Maß

Geradezu grotesk erscheint den Freiberuflern, dass Schäuble in dem Entwurf mit zweierlei Maß misst. Während er nämlich Abgeordneten, Priestern und Strafverteidigern weiterhin die Schweigepflicht im Rahmen ihrer Berufsausübung zugesteht, will er den Vertrauensraum bei Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Journalisten, Steuerberatern und Rechtsanwälten künftig öffnen. Damit mache er einen nicht zu rechtfertigenden Unterschied in der Behandlung. „Hier“, stellte Oesingmann klar, „geht es nicht um die Privilegien des Berufsstandes, sondern um die des Bürgers. Sie müssen vor den Eingriffen des Staates in ihre privatesten Angelegenheiten auch weiter geschützt werden.“ Die im Grundgesetz verbrieften Individualrechte seien ein „ungeheurer Schatz“ bekräftigte der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Hartmut Kilger. Auch der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes, Michael Konken, warnte vor einer Aushöhlung der Bürgerrechte. Deutschland sei in Sachen Informantenschutz noch immer vorbildlich in Europa. „Wenn dieser Informantenschutz wegfällt, ist es um die Demokratie in Deutschland schlecht bestellt.“

Degradiert zu Vertrauten zweiter Klasse

Weitkamp verwies zudem darauf, das dieser Einschnitt die Geschichte des Medizinerberufes vollkommen kontakariert: „Es ist nicht einzusehen, dass wir, die wir seit 2 400 Jahren unser ärztliches Geheimnis haben, jetzt zu ‚Vertrauten zweiter Klasse' gemacht werden sollen. Das widerspricht allem, was sich mit der Medizinertradition des hippokratischen Eides seit Anbeginn unserer europäischen Kultur verbindet.“

Der Gesetzgeber steht nun unter Zugzwang: Bereits mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht dem Staat schwere Verstöße gegen das Grundgesetz nachgewiesen und Rechtsgrundlagen für die Kriminalprävention angemahnt.

Für die Freiberufler steht indes fest, dass der jetzige Entwurf in der Form indiskutabel und deswegen ein Kompromiss nicht vorstellbar ist. BZÄK-Präsident Weitkamp: „Freiheit und Vertrauensschutz lässt sich nicht dadurch verteidigen, dass man es ad absurdum führt. Wie will man etwas schützen, wenn man es wegnimmt?“

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