Einwanderer sind keine Gesundheitstouristen
„Wenn ich mich krank fühle, muss ich meine Ärztin in der Ukraine anrufen. Ich beschreibe ihr meine Symptome und sie sagt mir dann am Telefon, welche Medikamente ich mir in der Apotheke besorgen muss.“ So beschrieb ein illegaler Einwanderer einem Vertreter von „Ärzte der Welt“ Belgien (Médecins du Monde, MdM) seine Probleme mit der medizinischen Versorgung als Flüchtling.
Wie dem Ukrainer geht es zahlreichen Ausländern, die ohne gültige Papiere in Europa leben. Erfahrungen von MdM zufolge ist die medizinische Versorgung dieser Menschen in fast allen Ländern der Europäischen Union (EU) unzureichend. Die Einwanderer kämen jedoch nicht als Gesundheitstouristen, sondern weil sie Arbeit oder politisches Asyl benötigten, betonte eine Sprecherin von MdM in Brüssel.
Zur Gruppe der Illegalen gehören beispielsweise Zwangsprostituierte aus Asien oder Osteuropa, Asylbewerber aus Afrika und anderen Drittstaaten, aber auch die zwischen ihrer Heimat und Deutschland pendelnde Haushaltshilfe oder die Pflegekraft aus Süd-Osteuropa. Allerdings gibt es keine zuverlässigen Zahlen darüber, wie viele Illegale derzeit beispielsweise in Deutschland leben. Schätzungen schwanken von 500 000 bis zu einer Million.
Oft sind die Einwanderer, die in ihrem eigenen Land teilweise zu den Ärmsten der Armen gehören, bereits bei ihrer Einreise krank. Einige plagen Infektionen, beispielsweise mit dem HI-Virus beziehungsweise Tuberkulose oder Hepatitis. Andere wiederum leiden an chronischen Erkrankungen, wie Asthma oder Diabetes oder Schmerzen aller Art. Zuverlässige Daten über den Gesundheitsstatus der Zuzügler, auch solchen, die legal ins Land reisen, fehlen bislang europaweit.
Thema auf höchster Ebene
Deshalb beschäftigt sich die EU mit diesem Problem inzwischen auf höchster Ebene. Ende September diskutierten Regierungsvertreter der 27 EU-Mitgliedsländer in Lissabon, inwieweit Einwanderer die öffentliche Gesundheit der Bevölkerung in den einzelnen Ländern beeinflussen. Ein wesentlicher Grund für das frisch erwachte Interesse an dem Thema sind die zunehmenden Wanderungsbewegungen innerhalb Europas durch die Öffnung der Arbeitsmärkte. Hinzu kommt, dass die EU in den kommenden Jahren gezielt arbeitswillige Immigranten aus Drittstaaten nach Europa holen will. Jüngste Schätzungen der EU-Kommission sehen für den europäischen Binnenmarkt einen Bedarf von rund 20 Millionen zusätzlichen Arbeitskräften. Diesen Zustrom gilt es jedoch nicht nur bürokratisch, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der medizinischen Versorgung zu bewältigen.
„Die meisten Einwanderer sind jung und gesund. Dennoch sind Infektionskrankheiten, wie Tuberkulose, in manchen Gruppen verbreitet“, machte Professor Dr. Volker ter Meulen, Vorsitzender des European Academies Science Advisory Council (EASAC), deutlich.
Das EASAC hat im Auftrag der EU einen Bericht zur Problematik der Einwanderung in Bezug auf die öffentliche Gesundheit verfasst. Die Akademie-Mitglieder fordern, Einwanderern dieselben medizinischen Leistungen wie dem Rest der Bevölkerung zuzugestehen und darüber hinaus die Versorgung in allen EU-Mitgliedstaaten zu standardisieren. Nur so könne eine Ausbreitung von Infektionskrankheiten, wie Tuberkulose oder Aids, wirksam verhindert werden.
Dies sollte nach Ansicht von MdM und anderen Hilfsorganisationen sowie kirchlichen Verbänden grundsätzlich auch für Einwanderer, die ohne offizielle Aufenthaltsgenehmigung in einem europäischen Land leben, gelten, zumal die Behandlungserfordernisse der Illegalen und die Wirklichkeit ihrer medizinischen Versorgung vielerorts bislang weit auseinanderklafften.
Eine Befragung durch MdM-Mitarbeiter in Belgien, Großbritannien, Frankreich, Portugal, Spanien, Italien und Griechenland unter 835 Flüchtlingen ergab: Selbst in Fällen, in denen die „Papierlosen“ theoretisch Anspruch auf eine medizinische Versorgung hatten, hinderten unterschiedliche Gründe viele der Betroffenen daran, einen Arzt im Krankheitsfall auch tatsächlich aufzusuchen. Dies gelte auch für Deutschland. So haben Illegale hierzulande zwar grundsätzlich Anspruch auf medizinische Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dazu gehören ärztliche und zahnärztliche Behandlungen bei akuten Erkrankungen oder Schmerzzuständen, einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln. Eine Versorgung mit Zahnersatz hingegen ist nur möglich, wenn sich die Behandlung im konkreten Fall aus medizinischen Gründen nicht aufschieben lässt.
Dass Einwanderer in Deutschland wie auch in anderen Ländern dennoch von den ihnen zustehenden Möglichkeiten zur medizinischen Versorgung oft keinen Gebrauch machen, hat MdM zufolge mehrere Gründe. Zu den wesentlichen Ursachen zählen nach Angaben der Organisation die Unkenntnis der Migranten über ihre Rechte als Patienten sowie die Angst vor Denunziation wegen ihres illegalen Status. Mitunter käme es aber auch vor, dass Ärzte Ausländern ohne Papiere die ihnen zustehende Behandlung schlicht verweigerten, so eine Sprecherin von „Ärzte der Welt“.
Einigermaßen zufriedenstellend versorgt würden illegale Einwanderer nur in Spanien. Der Grund hierfür ist nach Aussage von Dr. Teresa Gonzalez, Präsidentin der spanischen MdM-Niederlassung, dass die Behörden dort vor einiger Zeit der medizinischen Versorgung von Bedürftigen Vorrang vor migrationspolitischen Erwägungen eingeräumt hätten. Dies wünscht sich Gonzalez auch für die übrigen EU-Staaten.
Einheitliches Recht gefordert
Bislang jedoch stützt sich die medizinische Versorgung von Einwanderern in den einzelnen EU-Staaten auf zum Teil völlig unterschiedliche rechtliche Regelungen. MdM sowie Wohlfahrtsverbände und Kirchen fordern daher EU-weit einheitliche Rechtsstandards zur Gesundheitsversorgung von Migranten.
Deutschland sei in dieser Hinsicht leider ein schlechtes Vorbild, kritisierte die ehemalige Präsidentin von MdM Frankreich, Françoise Jeanson. Denn in Deutschland seien illegale Einwanderer medizinisch wesentlich schlechter gestellt als andere Bedürftige. Jeanson führt das darauf zurück, dass deutsche Behörden und Krankenhäuser dazu verpflichtet seien, „Papierlose“, die medizinische Leistungen nach dem AsylbLG beantragt haben, bei den Ausländerbehörden zu melden. Dies führe dazu, dass die Betroffene selbst im Notfall nicht zum Arzt gingen, aus Angst, des Landes verwiesen zu werden, sagt die Französin.
Tatsächlich nimmt Deutschland hier eine Sonderstellung ein. Kein anderes EU-Land kennt eine grundsätzliche Meldepflicht von illegal eingereisten Ausländern, sobald diese im Einwanderungsland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen wollen. Eine eingeschränkte Meldepflicht gibt es nur noch in Großbritannien. Dort sind Ärzte verpflichtet, Illegale zu melden, wenn diese eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen.
Die deutsche Bundesregierung stellt in einem Bericht vom Februar dieses Jahres jedoch klar, dass niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, private Krankenhäuser und Ärztenetzwerke nicht zu den Stellen gehören, die die Behörden über den illegalen Status eines Patienten informieren müssen. Deshalb liefen sie auch nicht Gefahr, sich im Sinne der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt strafbar zu machen. Forderungen unter anderem des Deutschen Ärztetages nach mehr Rechtssicherheit durch eine ausdrückliche Ausnahmeregelung von der Meldepflicht bei der medizinischen Versorgung Illegaler, hält die Bundesregierung daher für überzogen.
Petra SpielbergRue Belliard 197/b4,B-1040 Brüssel