Gastkommentar

Mit der Kasse ins Kasino

Heftarchiv Meinung
pr
Mehr Wettbewerb, weniger Solidarität – die Gesundheitsreform sorgt für Streit zwischen DGB und SPD. Auch zwischen privaten und gesetzlichen Kassen steigt die Spannung, weil sich die Systeme angleichen. Wird der Wettbewerbskommissar in Brüssel eingreifen?

Martin Eberspächer
Leiter der Redaktion Wirtschaft und Soziales Bayerischer Rundfunk

Der Oberpfälzer Ludwig Stiegler erscheint beim Publikum als politischer Markenartikel auf zwei Beinen. Mit seiner klaren Aussprache verkörpert er über Bayern hinaus das Bild des traditionellen Sozialdemokraten. Trotzdem gilt der Mann mit dem roten Pullover am 1. Mai bei Kundgebungen des DGB als persona non grata. Bundesweit werden alle Sozis, die im Bundestag ihre Stimme für die Gesundheitsreform und die Rente mit 67 abgegeben haben, an den Pranger gestellt. Nach Ansicht der Gewerkschaften geht der schärfere Wettbewerb in der Krankenversicherung zu Lasten der Solidarität.

Die Politik der großen Koalition sorgt für Interessenkonflikte bei Funktionären in den Regionen. Beispiel in Bayern: Als Vorsitzender des DGB kämpft Fritz Schösser für die Solidargemeinschaft. Als AOK-Vorstand muss er für den neuen Wahltarif werben. Damit können junge und gesunde Mitglieder bis zu 500 Euro pro Jahr sparen. Das finanzielle Risiko bei diesem „Glücksspiel“ im Kasino der Gesundheitskasse ist begrenzt auf maximal 75 Euro pro Jahr. Spielsucht ist also nicht zu befürchten. Die Anhänger der solidarischen Krankenversicherung befürchten: Was Gesunde durch Wahltarife sparen, müssen Kranke zusätzlich aufbringen.

Gerade Kassen mit hohen Beitragssätzen spielen bei Angeboten für Schnäppchenjäger eine Vorreiterrolle. Sie fürchten: Wer junge und gesunde Mitglieder jetzt verliert, hat später im Wettbewerb keine Chance mehr. 2009 wird der Gesundheitsfonds eingeführt. Wenn die pro Kopf zufließenden Mittel nicht ausreichen, ist ein Zusatzbeitrag fällig. Dann wird die Flucht in Kassen ohne Zusatzbeitrag attraktiv. Mitglieder, die sich jetzt für einen Selbstbehalt entscheiden, sind für drei Jahre gebunden.

Im Vergleich zur privaten Krankenversicherung hat der neue Selbstbehalt einen entscheidenden Vorteil. Wer älter wird, kann in den Volltarif zurückkehren. Zuschläge für Alter und höheres Risiko sind nicht vorgesehen. Ohnehin wurde der Wechsel zur PKV durch die Reform erschwert.

Der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Kasse wird auch durch Zusatztarife für bestimmte Therapien und Kostenerstattung geringer. Für die Kassen liegt es nahe, Zusatzleistungen von Pflichtleistungen zu trennen. Ein Aldi-Tarif soll die Schnäppchenjäger locken. Im klassischen Volltarif wird der Leistungskatalog ausgedünnt. Hier sammeln sich die schlechten Risiken. Wer ein wenig Komfort wünscht, darf aus einer langen Liste von schwer vergleichbaren und eher teuren Zusatztarifen wählen.

Wenn Solidargemeinschaften zerfallen, stellt sich die Frage nach dem grundsätzlichen Unterschied zwischen gesetzlichen und privaten Kassen. Sind Steuervorteile und subventionierte Mitversicherung von Kindern bei gesetzlichen Kassen in Konkurrenz zur PKV dann noch gerechtfertigt? Nach dem europäischen Wettbewerbsrecht wird es schwieriger werden, den öffentlichrechtlichen Status der GKV zu verteidigen. Denn der Europäische Gerichtshof fordert, dass Sozialversicherungen nach dem Grundsatz der nationalen Gesamtsolidarität ohne Gewinnzweck arbeiten. Welche Tarife dürfen subventioniert werden? Klagen privater Versicherer sind absehbar. Dann wird Brüssel transparente Finanzen einfordern und den öffentlichen Auftrag hinterfragen. Schließlich haben andere Länder mit einer Privatisierung aller Krankenversicherungen keine schlechten Erfahrungen gemacht.

Die Kassen wehren sich gegen eine externe Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Dessen Präsident, Dieter Engels, will diese Kontrolle zu seiner Schwerpunktaufgabe machen. Schon sein Wunsch nach Auskunft über Vorstandsgehälter wird als Provokation empfunden. Wer mit öffentlichen Geldern arbeitet, muss Rechenschaft ablegen und nachweisen, dass die Mittel angemessen und wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt wurden. Nachdem viele private Aktiengesellschaften Auskunft über Spitzengehälter geben, kann dies bei öffentlichen Kassen nicht tabu sein. Als Prüfbehörde ist der Rechnungshof ein Teil des öffentlichen Dienstes, aber unabhängig von Weisungen der Regierung und Wahlterminen. Er berichtet an den Bundestag. Dagegen erscheint das bislang zuständige Bundesversicherungsamt als nachgeordnete Behörde des Gesundheitsministeriums wie ein zahnloser Tiger.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.