Offener politischer Briefwechsel

Der Generalist steht im Mittelpunkt

■ Argumentationsaustausch über die zahnärztliche Fort- und Weiterbildung: Der Vorsitzende des Deutschen Zahnärzte-Verbandes e.V. (DZV) Martin Hendges formulierte in einem offenen Brief an den BZÄK-Vizepräsidenten Dr. Dietmar Oesterreich seine Befürchtungen bezüglich einer Aufsplittung des Berufstandes durch weitere Spezialisierungen, aufgehängt an dem Begriff des „Hauszahnarztes“. In seinem ausführlichen Antwortbrief legt Dr. Oesterreich klare Argumente vor, worum es der BZÄK bei der Diskussion um das Thema der Fort- und Weiterbildung geht: Nämlich um den Erhalt und die Stärkung des Generalisten für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Die zm dokumentieren den Briefwechsel wegen seiner grundsätzlichen Positionierungen in vollem Wortlaut.

• Offener Brief von ZA Martin Hendges, Vorsitzender des Deutschen Zahnärzte-Verbandes e.V. (DZV), an den Vizepräsidenten der BZÄK, Dr. Dietmar Oesterreich, vom 26. 5. 2008:

Sehr geehrter Herr Dr. Oesterreich,

da wir uns aus zahlreichen Treffen auf Bundesebene gut kennen und ich Ihre Arbeit in der BZÄK sehr schätze, wende ich mich heute in einem offenen Brief an Sie, in dem ich meine große Sorge über die derzeitige Diskussion in Sachen Fort- und Weiterbildung zum Ausdruck bringen möchte.

Ganz konkret nehme ich dabei Bezug auf den Artikel in der DZW 21/08 mit der Überschrift „Überweiserkultur muss sich entwickeln – keiner kann mehr als können“, in dem Sie persönlich wie folgt zitiert werden: „… ‚Die Zahnheilkunde wird immer komplexer’, meinte er, ‚keiner kann mehr alles können. Es gibt gute Chancen für beide – den Hauszahnarzt und den fachlich spezialisierten Kollegen. Ein gutes, ausgewogenes und sicheres Miteinander – da liegen unsere Interessen.’ …“

Ich stimme Ihnen in der Hinsicht zu, dass die Zahnheilkunde komplexer wird, wenn es um wachsende wissenschaftliche Erkenntnisse sowie neue Diagnoseund Behandlungsverfahren geht. In wieweit das jedoch zwingend eine so prägnante sprachliche Trennung von Zahnärzten, die nicht nach außen hin spezialisiert sind und sogennanten Spezialisten notwendig macht, mag ich derzeit nicht in der von Ihnen geschilderten Weise nachvollziehen.

Was mich aber absolut betroffen macht und mehr als entsetzt, ist die Tatsache, dass Sie explizit die Formulierung „Hauszahnarzt“ verwenden! Auch wenn der Begriff des „Hausarztes“ in der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt ist, kennt jedoch der Patient bis heute nur den „Zahnarzt“, den „Kieferorthopäden“ oder den „Kieferchirurgen“. Weitere Fachrichtungen sind dann nur noch in Teilen der Bevölkerung überhaupt bekannt. Welche Rolle der „Hausarzt“ aber in der GKV spielt, dürfte Ihnen hinlänglich bekannt sein. Schon lange darf der Hausarzt nicht mehr alles leisten, nur noch überweisen oder maximal beraten. Das Bild der Hausärzte in der Öffentlichkeit ist daher sicher nicht optimal. „Mediziner zweiter Klasse“ könnte man sie auch nennen, die aufgrund des eingeschränkten (Be)Handlungsspektrums auch nicht mehr allzu sehr daran interessiert sind, sich in allen Bereichen fortzubilden. Ärzte, deren praktische Erfahrungen nicht größer werden, weil sie mehr und mehr beraten und den Patienten im System navigieren.

Innerhalb der Ärzteschaft hat diese Entwicklung dazu geführt, dass die Hausärzte gegen die Spezialisten und Krankenhäuser, die solche ambulant angegliedert haben, kämpfen bis hin zum bekannten Ausstiegsszenario aus dem GKV-System. Warum wohl? Weil es um selektive oder sektorale Budgets geht, weil es um die Größe des Topfes geht, den die Hausärzte aus dem Gesamtvergütungsvolumen zugestanden bekommen. Die Kassen freuen sich, können passiv und aktiv den Verdrängungswettbewerb anschieben und Fachärzte gegen Hausärzte ausspielen.

In Kenntnis der hier nur unvollständig darstellbaren Situation des Hausarztes sprechen wir plötzlich und ohne Not vom „Hauszahnarzt“. Und das in Zeiten, in denen wir über die Folgen der Öffnungsklausel diskutieren, in denen uns der Gesetzgeber weder in der GKV noch in der PKV angemessene Honorare zubilligen will und in denen wir gerade den Zusammenhalt der Kollegenschaft brauchen.

Was wir mit solchen unnötigen Differenzierungen in Bewegung bringen, liegt glasklar auf der Hand. Siehe KFO! Der BDK fordert öffentlich, dass nur noch Kieferorthopäden kieferorthopädische Leistungen erbringen dürfen und nicht mehr kieferorthopädisch tätige Zahnärzte. Die Gründe liegen sicher nicht auf der fachlichen Seite!!

So werden es die Fachzahnärzte für Endodontie, Parodontologie, Implantologie und viele mehr auch bald tun, wenn eine Änderung der Musterweiterbildungsordnung solch eine zusätzliche Differenzierung des Zahnarztberufes vorantreiben würde. Denn sie sind doch schließlich die Spezialisten. Nur sie sind fachlich in der Lage, spezialisierte Leistungen zu erbringen. Der Hauszahnarzt darf befunden, diagnostizieren oder allenfalls noch Vorbehandlungen durchführen und dann bitte gerne weiter überweisen. Die Kassen werden schnell die Forderung aufmachen, auch nur noch den Spezialisten bezahlen zu wollen oder den Hauszahnarzt mit abgestaffelten Gebühren zu beglücken.

Aber spiegelt das den Praxisalltag wieder? Haben wir heute wirklich in den Praxen streng getrennt zum einen „Spezialisten“ und zum anderen „Hauszahnärzte“?

Wer das behauptet, missachtet die Realität. Viele der von Ihnen als Hauszahnarzt beschriebenen Kollegen sind „Spezialisten für orale Medizin“, kennen die komplexen Zusammenhänge der einzelnen Schwerpunkte in der Zahnmedizin bis hin zur Medizin. Zudem bilden sich die meisten kontinuierlich fort und erbringen sehr wohl fachlich korrekt und höchst qualifizierte „Spezialistenleistungen“. Nur haben diese nicht alle eine postgraduierte Weiterbildung hinter sich, sondern sind gut fortgebildet mit entsprechenden fachlichen, praktischen und manuellen Fähigkeiten.

Die Kolleginnen und Kollegen, die sich fachlich überfordert fühlen, überweisen so und so. Insofern gibt es schon eine gewachsene Überweisungsstruktur und -kultur in den eigenen Reihen. Nur hier entscheidet noch der Zahnarzt, ob, wann und wohin der Patient überwiesen wird. Natürlich wissen wir auch, dass es Zahnärzte gibt, die fachlich nicht alles abdecken können und dennoch nicht überweisen. Aber daraus die Notwendigkeit eines „Hauszahnarzt-Spezialisten-Modells“ abzuleiten, geht weit über das Ziel hinaus. Hier gibt es sicher wesentlich sinnvollere Ansätze, über die ich gerne jederzeit mit Ihnen diskutieren kann.

Welch Widerspruch tritt nun auf, wenn der von Ihnen beschriebene „Hauszahnarzt“ zum Beispiel implantiert – und das vielleicht schon seit vielen Jahren erfolgreich – aber doch gar kein Spezialist nach dem Gusto vieler Hochschullehrer ist.

Letztendlich entsteht hier ein Bild in der Öffentlichkeit, das dem gesamten Berufsstand irgendwann schaden wird. Der Patient fragt sich, ob ein Hauszahnarzt überhaupt fähig ist, zum Beispiel zu implantieren, die Kassen wollen ihn direkt zum „Spezialisten“ navigieren und die Zahnärzte kämpfen, zersplittert in kleine Fachzahnarztgruppen, gegeneinander. Die Juristen freuen sich, den nicht spezialisierten „Hauszahnarzt“ verklagen zu können, weil dieser doch fachlich gar nicht dazu legitimiert ist. Die Hochschullehrer stecken noch mehr Herzblut in die Weiterbildung von bereits approbierten Zahnärzten, anstatt solche, die es werden wollen, umfangreich und angemessen auszubilden.

Ich frage Sie allen Ernstes, ob wir und Sie so etwas wollen oder brauchen?

Insofern darf ich Sie eindringlich bitten, den Begriff des „Hauszahnarztes“ nicht mehr zu verwenden oder ihn gar aktiv zu promoten. Zudem wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie als Vizepräsident der BZÄK und als ein Kollege, den ich sehr schätze, Sorge dafür tragen würden, dass eine offene und grundlegende wie sachliche Diskussion über eine Veränderung der Weiterbildungsordnung in Gang gesetzt wird.

Ich würde mich sehr über eine baldige Antwort freuen.

Herzliche und kollegiale Grüße

• Antwortbrief des Vizepräsidenten der BZÄK, Dr. Dietmar Oesterreich, an ZA Martin Hendges vomn 29. 5. 2008:

Sehr geehrter Herr Kollege Hendges,

für Ihr Schreiben vom 26. 5. 2008 darf ich mich bedanken. Gerne will ich Ihnen kurzfristig darauf antworten, da mir dies Gelegenheit bietet, grundsätzlicher auf das Thema Fort- und Weiterbildung einzugehen und einige immer wieder kolportierte Fehlinformationen richtigzustellen. Vorausschicken möchte ich dabei, dass ich persönlich, genau so wie die überwiegende Mehrheit unseres Berufsstandes, als Zahnarzt zwar mit Tätigkeitsschwerpunkten, aber nicht als sogennanter „Spezialist” tätig bin.

Auch ich sehe die Tendenz zum oftmals selbsternannten Spezialistentum sehr kritisch, was in Übereinstimmung mit den Aussagen von Herrn Kollegen Schmiedel in dem von Ihnen aufgeführten DZW-Artikel steht. Darüber muss in aller Klarheit auch mit den Fachgesellschaften gesprochen werden. Fakt ist, dass die Zahnärztekammern im Rahmen der Heilberufsgesetzgebung hoheitliche Aufgaben zur Gestaltung der Weiterbildung erfüllen. Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt ist die höchste Stufe der zahnärztlichen Qualifizierung. Wie Sie richtig feststellen, sind das derzeit Fachzahnärzte für Kieferorthopädie oder Kieferorthopäden beziehungsweise Fachzahnärzte für Oralchirurgie beziehungsweise Oralchirurgen. Das ist der Stand, über den wir derzeit diskutieren.

Die BZÄK hat vor dem Hintergrund der zahlreichen Entwicklungen und Diversifizierungstendenzen des Berufsstandes im Rahmen des Konzeptes zur modularen Fort- und Weiterbildung Ordnungsprinzipien vorgelegt und durch die Bundesversammlung verabschieden lassen. Dies war notwendig geworden, um den Fachzahnarzt als höchste Stufe der Qualifizierung der Zahnärzte herauszustellen und gleichzeitig die zahlreichen Fortbildungsmöglichkeiten einzuordnen. Bekannt ist, dass die Zahnärztekammern ein sehr breit gefächertes Angebot an Fortbildung für den Zahnarzt bereithalten und diese ständig, entsprechend den wissenschaftlichen Entwicklungen, aktualisieren.

Darüber hinaus gibt es in zahlreichen Bundesländern curriculare Fortbildungen. Diese Angebote werden ebenso durch Fachgesellschaften vorgehalten.

Zwar schließen die meisten curricularen Fortbildungen mit einem qualifizierten Fachgespräch ab, jedoch ergibt sich daraus längst noch nicht die Bezeichnung des „Spezialisten”. Zahlreiche Zahnärzte weisen Tätigkeitsschwerpunkte aus.

Im Rahmen der Beschlüsse der Bundesversammlung 2007 wurde der Vorstand der BZÄK aufgefordert, einen Vorschlag zur Novellierung der Musterweiterbildungsordnung vorzulegen und hierbei auch die berufsbegleitenden postgradualen Qualifikationen sowie die europarechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Auf der nächsten Bundesversammlung wird deshalb die Ausgestaltung des modularen Systems vorgestellt und breit diskutiert werden. Die Diskussionen in den zuständigen Gremien der BZÄK zeigen, dass es schwierig wird, auf der kommenden Bundesversammlung, einen konsentierten Vorschlag der Musterweiterbildungsordnung vorzulegen. Es ist also falsch, wenn behauptet wird, dass die BZÄK eine Änderung der Musterweiterbildungsordnung vorlegen wird, welche die Einführung weiterer Fachzahnärzte, wie von Ihnen beispielhaft angeführt in Endodontie, Parodontologie, Implantologie und vieles mehr, beinhalte. Nach meiner Auffassung ist es notwendig, wenn überhaupt über weitere Fachzahnarztgebiete gesprochen werden soll, klare fachliche und versorgungspolitische Kriterien für deren Bewertung zu erarbeiten. Dabei sind die bisher geltenden hohen fachlichen Anforderungen für den Bereich der Kieferorthopädie und Oralchirurgie beispielgebend. Bisher haben sich nach meiner Auffassung weder die benannten Fachgebiete noch andere in entsprechend notwendiger Form positionieren können.

Mein grundsätzliches Verständnis hinsichtlich unseres Berufsstandes geht davon aus, dass der Zahnarzt der Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ist. Um gleich Missverständnissen vorzubeugen, will ich hierbei hinzufügen, dass die Eigenständigkeit des zahnärztlichen Berufsstandes durch das Zahnheilkundegesetz erhalten bleiben muss. Insofern geht unser gemeinsames Interesse sicherlich in Richtung der Stärkung dieses Generalisten "Zahnarzt". Mit der breiten Aufstellung der Fortbildungsmöglichkeiten setzen sich die Zahnärztekammern intensiv für diese Stärkung ein. Ausgehend von diesem grundsätzlichen Verständnis ist es sicherlich wenig erklärbar, das Fachgebiet Zahnheilkunde in zahlreiche Bereiche zu unterteilen. Das von Ihnen aufgezeigte Szenario für den "Hauszahnarzt" ähnlich dem Hausarzt teile ich somit für das Fachgebiet Zahnheilkunde nicht und sehe in den berufspolitischen Gremien hierfür keinerlei Rückhalt. Gefordert ist bei dieser verteilungspolitischen Thematik vielmehr ein strategisch kluger Umgang in den zuständigen Gremien der Vertragszahnärzte.

Im Hinblick auf das angesprochene Thema der Überweiserbeziehungsweise Überweisungskultur vernehme ich in meinem Kammerbereich eine Entwicklung, die das ausgewogene Miteinander stört. Zunehmend werden mir Tatsachen bekannt, dass der „Spezialist” diagnostische und therapeutische Maßnahmen veranlasst, die weder mit dem überweisenden Zahnarzt abgestimmt noch in das vom überweisenden Zahnarzt vorgelegte Konzept hineinpassen. Zugegebenermaßen fordert diese Entwicklung beide Seiten.

Zum einen muss der überweisende Zahnarzt stärker seine Behandlungsplanung darlegen und die entsprechend abzustimmende Einordnung des „Spezialisten” aufzeigen. Andererseits muss der "Spezialist" sehr viel stärker seine Optionen aufzeigen und dann mit dem überweisenden Kollegen abstimmen. Dies ermöglicht ein optimales Miteinander und macht die Gesamtverantwortung für eine synoptische und lebensbegleitende zahnärztliche Versorgung, insbesondere auch im Hinblick auf alle Aspekte der Prävention, durch den Zahnarzt des Vertrauens des Patienten deutlich. Insofern darf ich betonen, dass es mir nicht um die Förderung eines sogenannten „Hauszahnarzt-Spezialisten-Modells” geht, sondern vielmehr um die Stärkung des Generalisten (nach Ihren Worten "Spezialisten für orale Medizin"). Hierbei möchte ich aber ebenso betonen, dass eine Pflichtweiterbildung zum "Spezialisten für orale Medizin" oder zum Fachzahnarzt für allgemeine Zahnheilkunde nicht meinen berufspolitischen Vorstellungen entspricht.

Sehr geehrter Herr Kollege Hendges, ich habe versucht, Ihnen meine Position und Interpretation zu der angesprochenen Thematik zu erläutern. Ich denke, dass wir im Grundsatz, das heißt für mich in der Stärkung des Generalisten, nicht auseinanderliegen. Gleichzeitig haben wir aber dafür zu sorgen, dass ein ausgewogenes Miteinander von Zahnarzt und „Spezialisten” auch vor dem Hintergrund der fachlichen Weiterentwicklung zukünftig gut funktioniert. Von einem Promoten des Begriffes „Hauszahnarzt” kann vor dem beschriebenen Hintergrund aber in keiner Hinsicht gesprochen werden, denn die Zielrichtung meiner Ausführungen war, wie Sie im Kontext des gesamten DZW-Beitrages vernehmen können, eine andere. Ebenso will ich mich weiterhin für eine offene und sachliche Diskussion über die Veränderung der Weiterbildungsordnung einsetzen.

Ich gehe davon aus, dass Sie diese meine Antwort auf Ihren offenen Brief auch in den entsprechenden Verteilerkreis, der mir unbekannt ist, einbringen, und damit eine sachliche Diskussion, wie wir es seit Jahren pflegen, weiterhin kollegial fortgesetzt werden kann.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

• In seinem Antwortschreiben an Dr. Oestereich dankt Hendges dem Vizepräsidenten für seine grundsätzliche Stärkung des Generalisten. Der volle Wortlaut findet sich unter:http://www.dzv-netz.de 

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.