Stellungnahme des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ)

Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten

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Aufgrund einer Anfrage der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein und anderer Stellen gibt der DAHZ folgende Stellungnahme ab :

Nach Auswertung der wissenschaftlichen Literatur sowie klinischer und gutachterlicher Befunde führt der Einsatz von Handund Winkelstücken und Turbinen bei der zahnmedizinischen Behandlung nicht nur zu einer Kontamination der Außenflächen sondern auch der Wasser- und Luftleitungen sowie der Getriebe.

Außer einer Wischdesinfektion und Reinigung der Außenflächen kann die Anwendung eines chemischen Desinfektionsverfahrens in den Wasser- und Luftleitungen sinnvoll sein, sofern es dort nicht zur Fixierung von Proteinen und deren irreversibler Anheftung an die Innenwandungen kommt.

Die Desinfektion der Wasser- und Luftkanäle stellt jedoch intern nur eine Teilaufbereitung dar, da die Getriebe nicht erfasst werden. Die Reinigung und Pflege der Getriebe mit Ölen hat keine antimikrobielle Wirkung.

Da manuelle Desinfektionsverfahren nicht validierbar, sondern nur nach Standardarbeitsanweisungen durchführbar sind, muss zusätzlich eine thermische Behandlung im Dampfsterilisator erfolgen, wobei Übertragungsinstrumente entsprechend des Medizinprodukte-Gesetzes semikritisch B unverpackt und Übertragungsinstrumente kritisch B verpackt sterilisiert werden müssen.

Ausschließlich diese Gesamtvorgehensweise entspricht den Vorgaben des Robert Koch-Instituts, erfüllt die Forderungen des Hygieneplanes der Bundeszahnärztekammer und des DAHZ und deckt sich mit den Ausführungen des DAHZ-Hygieneleitfadens.

Prof. Dr. rer.nat. Klaus Bößmann, KielSprecher des DAHZ

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