Modulares System der postgradualen Fort- und Weiterbildung

Die Feinarbeit hat begonnen

Im November 2007 hatte die BZÄK-Bundesversammlung in Düsseldorf beschlossen, die freiwillige und selbstbestimmte zahnärztliche postgraduale Fort- und Weiterbildung durch ein modulares System der Qualifizierung weiterzuentwickeln. Viele offene Fragen sind nun zu klären und zu regeln, die Gremien stecken mitten in der Arbeit – die Feinjustierung hat begonnen.

Zum Hintergrund: Entwicklungen wie die vermehrt angebotenen Masterstudiengänge, Tätigkeitsschwerpunkte, curriculäre zertifizierte Fortbildungen und Qualifizierungen durch Fachgesellschaften und Verbände haben in den letzten Jahren die vormals klare Trennung zwischen Fort- und Weiterbildung verwischt. Neue und flexible Wege sind notwendig geworden, um in diesem Bereich Klarheit zu schaffen. Die BZÄK hat zusammen mit der Wissenschaft den Handlungsbedarf erkannt und mit dem modularen System entsprechende Schritte eingeleitet (ausführliche Informationen siehe Titelgeschichte zm 2/2008).

Die Gestaltung der Weiterbildung ist eine der wichtigsten hoheitlichen Aufgaben der Zahnärztekammern. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Kammern, diese nicht der Macht des Faktischen zu überlassen (geschaffen durch Verbände und Gesellschaften) sondern auf der Grundlage einer klaren Zuständigkeit einerseits den Erkenntniszuwachs in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde zu berücksichtigen und andererseits den Berufsstand als eine einheitliche Facharztgruppe zu positionieren. Diversifizierungstendenzen gilt es dabei einer kritischen Würdigung zu unterziehen und mit klaren Kriterien einzuordnen.

Letztes Jahr im November hatte die BZÄKBundesversammlung in Düsseldorf in ihrem Beschlussantrag über die Einführung des modularen Sytems der postgradualen Fortund Weiterbildung die weitere Marschrichtung festgelegt und dabei folgende Punkte hervorgehoben:

• Die Weiterbildung soll nach wie vor die höchste Stufe der postgradualen Qualifizierung bleiben und noch gestärkt werden.

• Postgraduale universitäre Masterstudiengänge sind der Weiterbildung nicht gleichzusetzen.

• Trotzdem gilt es, zukünftig die größtmögliche Flexibilität und Durchlässigkeit in den verschiedenen Qualifikationsstufen von der strukturierten Fortbildung bis hin zur Weiterbildung zu erreichen.

• Zur Anerkennung der einzelnen Qualifikationsstufen und deren Vergleichbarkeit soll das European Credit Transfer System (ECTS) angewandt werden.

• Auf Basis der Kooperation zwischen BZÄK, DGZMK und VHZMK ist die Abstimmung zwischen Standespolitik, Wissenschaft und Hochschule auf breiter Basis gewährleistet.

Neben der Einführung des modularen Systems hatten die Delegierten der BZÄK den Vorstand aufgefordert, einen Vorschlag für eine Novellierung der BZÄK-Musterweiterbildungsordnung vorzulegen, wobei die berufsbegleitenden postgradualen Fortbildungen und die europarechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen sind. Ausdrücklich betont wurde, dass das Zahnmedizinstudium auch weiterhin zu einem berufsfertigen Zahnarzt führen muss.

Zur Novellierung der Musterweiterbildungsordnung ist eine Arbeitsgruppe der Geschäftsführerkonferenz der Landeszahnärztekammern eingerichtet worden, unter Beteiligung der BZÄK und der Kammern Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe. Sie werden Grundlagen für weitere Beratungen im Rahmen des Gemeinsamen Beirats Fortbildung der BZÄK und DGZMK, der Weiterbildungsausschüsse der BZÄK, der Koordinierungskonferenz der Fort- und Weiterbildungsreferenten der Kammern und letztlich für weitere Beratungen und Beschlüsse im BZÄK-Vorstand erarbeiten. Diese Diskussion wird sich auf den Grundlagen der Heilberufsgesetzgebung der Länder vollziehen. Primäres Ziel ist es nicht, neue Weiterbildungsgebiete zu schaffen, sondern selbstbestimmt den Satzungsrahmen auszufüllen. Eine weitere Arbeitsgruppe „Postgraduales System“ der BZÄK und DGZMK entwickelt zur Zeit ein modulares Top-Down- Modell der Fort- und Weiterbildung am Beispiel der Oralchirurgie. Dabei wird sich zeigen, inwieweit bisher angebotene postgraduale Qualifizierungsmöglichkeiten einschließlich von Masterstudiengängen eine Anerkennung als Teile der Weiterbildung erhalten können.

Empfehlung zum ECTS

Der Gemeinsame Beirat Fortbildung hat sich mit Fragen der Umrechnung von Fortbildungspunkten in ECTS-Punkte beziehungsweise von ECTS-Punkten in Fortbildungspunkte beschäftigt und eine Empfehlung an die Zahnärztekammern herausgegeben. Darin wird folgendes klargestellt:

• Das ECT-System beschreibt den Leistungsumfang von Studiengängen und ist auch geeignet, den Umfang eines abgeschlossenen strukturierten Fortbildungscurriculums zu erfassen

• Ein ECTS-Punkt entspricht nach den Vorgaben des Bologna-Prozesses einer Leistung für einen Arbeitsaufwand (work load) von rund 30 Stunden. Der Arbeitsaufwand besteht aus der Zeit, die ein Teilnehmer für geplante Lernaktivitäten benötigt. Credits erhalten Teilnehmer erst nach Abschluss eines Lernkomplexes nach Erbringen eines Leistungsnachweises.

• Da sich das ECT-System auf gesamte Studiengänge oder Curricula bezieht, ist es nicht geeignet, Einzelfortbildungsveranstaltungen zu beschreiben und zu bewerten. Deswegen empfiehlt der Beirat, kein Umrechnungsprocedere zwischen den bestehenden Fortbildungspunkten und ECTS zu schaffen.

• Bei Einstieg in ein Curriculum beziehungsweise einen Masterstudiengang ist gegebenenfalls im Einzelfall zu prüfen, in welchem Umfang bereits absolvierte Fortbildungskomplexe anerkannt und angerechnet werden.

Akkreditierung wichtig

Die in anderen Fächern durchaus sinnvolle Unterteilung in Bachelor- und Masterstudiengänge macht in der Medizin und Zahnmedizin keinen Sinn und wird deswegen auch von der BZÄK, vom Council of European Dentists (CED) und weiteren Verantwortlichen grundsätzlich abgelehnt. Solange das Staatsexamen in diesen Fächern bleibt – und das steht zur Zeit nicht in Frage – beschränkt sich die Notwendigkeit von Akkreditierungen also nur auf die postgraduale Fortbildung.

Dabei werden die BZÄK und damit alle Zahnärztekammern maßgeblich beteiligt. Die Arbeit hierzu ist angelaufen. So steht der Gemeinsame Beirat Fortbildung mit der „Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit (AHPGS)“ in gutem Kontakt. Die AHPGS mit Sitz in Freiburg ist eine der wenigen Akkreditierungsagenturen speziell für den Gesundheitsbereich. Viele Detailfragen stehen weiterhin auf der Agenda. Im letzten Gespräch wurde beispielsweise vereinbart, ein gemeinsames Projekt von BZÄK, DGZMK und VHZMK für einen postgraduierten Masterstudiengang zu starten. Die AHPGS signalisierte hier ihre Unterstützung.

Die BZÄK sieht es im Hinblick auf die zukünftige Gestaltung der Weiterbildungsordnung als zwingend notwendig an, sich mit den rechtlichen Grundlagen der Heilberufsgesetze der Länder, den vorhandenen Weiterbildungsordnungen der Landeszahnärztekammern und dem modularen System der postgradualen Fort- und Weiterbildung intensiv zu beschäftigen. Nur auf Grundlage dieser Wissensbasis ist nach Auffassung der BZÄK eine dem gesamten Berufsstand dienliche Diskussion frei von Selektivinteressen und Verteilungskämpfen möglich.

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