Steuern 2009

Abgeltungssteuer weiter verschärft

Der Tag X für die Anleger – der 1. Januar 2009 – rückt immer näher. Wer sich jetzt noch auf die neue Abgeltungssteuer einstellen will, sollte sich sputen. Dabei darf er aber die neuerlichen Änderungen nicht außer Acht lassen. Das Jahressteuergesetz 2009 sieht weitere Einschränkungen der Abgaberegeln vor. Versicherungen

Das Jahressteuergesetz 2009 hält einige Unannehmlichkeiten speziell für die Anleger bereit. Denn die Späher des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück haben noch ein paar Lücken im Netz der Abgeltungssteuer entdeckt, die sie unbedingt vor Jahresende schließen wollen. Zeit haben sie bis zum 19. Dezember. An diesem Tag berät der Bundesrat die Vorlage zum zweiten Mal, danach geht nichts mehr. Für die Anleger wird die Zeit knapp, wenn sie diese Änderungen noch abwarten wollen. Insider wollen wissen, dass die Änderungswünsche des Bundesrats bei der Abgeltungssteuer denn auch nicht mehr im Finanzausschuss diskutiert werden. Deshalb können sich die Investoren vielleicht schon im Voraus auf diese wahrscheinlichen Änderungen einstellen.

Versicherungen

Das Konzept, das Depot in einem Versicherungsmantel vor der Abgeltungssteuer zu schützen, soll nun gekippt werden. Die Idee dabei war, dass die Erträge aus den verschiedenen Anlagen im Schutze des Mantels bis zum Ende der Laufzeit unangetastet bleiben und die Erträge mithilfe des Zinseszins-Effekts ungestraft entwickeln können. Erst wenn der Inhaber sein 60. Lebensjahr erreicht hat, sollten die Gewinne ausgezahlt werden. Sie wären dann nur zur Hälfte steuerpflichtig. Würden sie als Rente ausgezahlt, fiele nur auf den Ertragsanteil die Steuer an. Diese Konstruktionen werden in Zukunft wie eine normale Vermögensverwaltung laufend besteuert. Bei normalen Kapitallebensversicherungen ändert sich nichts.

Ein weiteres Manko stellt ein häufig zu niedriger Todesfallschutz dar. Dafür wird es eine gesetzliche Vorschrift geben, wie diese Risikoabsicherung aussehen soll. Mit Steuervorteilen bedacht werden dann nur noch Kapitallebensversicherungen, bei denen im Todesfall die Auszahlung den Zeitwert der Versicherung um zehn Prozent übersteigt. Das würde natürlich für alle Policen gelten. Die Versicherungen müssten ihren Kunden garantieren, dass die in der Police enthaltenen Wertpapiere bei Eintritt des Todesfalls zu einem Kurs von 110 Prozent ausgezahlt werden.

Steueroptimierte Geldmarktfonds

Geldmarktfonds waren in diesem Jahr der Renner. Diese Entwicklung hat auch der Bundesfinanzminister registriert. Nun, so lautet es aus Insiderkreisen in Berlin, gilt es als sicher, dass für die vor dem Jahreswechsel gekauften Anteile der Bestandschutz vor der Abgeltungssteuer nicht mehr uneingeschränkt gilt. Für Aktienfonds und Hedgefonds bleibt dieses Privileg aber weiterhin unangetastet. Sie werden von der 25-Prozent-Abgabe verschont, wenn der Sparer sie vor dem 1. Januar 2009 gekauft hat. Betroffen sind die Fonds, „in denen durch Kopplung von Finanzinstrumenten eine steuerfreie, zinsähnliche Rendite erzielt wird“. Die Methode ist, dass diese Fonds zum Beispiel niedrig verzinste Anleihen kaufen, wie solche, die auf Yen lauten. Mit den daraus resultierenden hohen Kursgewinnen können sie steuerfreie Erträge erzielen. Damit der Bund nicht auf diese Einnahmen verzichten muss, sollen die Anteilseigner einmal im Jahr mit einer Pauschalabgabe auf die Gewinne von 25 Prozent zur Kasse gebeten werden – auch wenn diese Gewinne nicht ausgeschüttet werden. Für die Wiederanlage bleibt dann nur ein reduzierter Betrag übrig. Das gilt speziell für Geldmarktund Rentenfonds, die Zertifikatestrukturen nachbilden und deren Erträge als Zinsen definiert werden könnten. Steuerfreiheit soll es nur für die Anleger geben, die ihre Anteile vor dem Beschluss der Länderkammer erworben haben. Für die Branche bedeutet dieses Aus ein Dämpfer. Denn bis zum Jahresende hatte sie sich noch starke Mittelzuflüsse erhofft, weil die extremen Unsicherheiten auf dem Aktienmarkt die Anleger in diese Fonds getrieben haben.

Sie müssen sich entweder nach Alternativen umschauen oder den Staat an den Gewinnen teilhaben lassen. Ellen Ashauer-Moll, Steuerberaterin und Spezialistin für die Abgeltungssteuer bei der Beraterfirma Rödl & Partner in Nürnberg bedauert: „Wieder einmal bombardiert der Gesetzgeber eine legale Steuergestaltungsmöglichkeit.“

Allerdings gibt es im Steuerdickicht noch Nischen, die weiterhin bestehen, obwohl sie dem Fiskus nicht verborgen bleiben. Die Rede ist von Schifffonds. „Die Tonnagesteuer wird – obwohl sie immer wieder zur Diskussion steht – nicht angetastet, weil sie eine Empfehlung der EU-Kommission ist. Sie abzuschaffen wäre ein Alleingang von Deutschland innerhalb der EU“, ist sich die Steuerberaterin sicher. Der Witz dabei ist, dass die Tonnagesteuer pauschal nach der Schiffsgröße berechnet wird. Sie bleibt also unabhängig von den tatsächlichen Gewinnen oder Verlusten einer Gesellschaft. Unterm Strich bleibt ein relativ kleiner Betrag für den Fiskus – alle Einnahmen aus Schiffsunternehmungen sind praktisch steuerfrei. Das gilt auch für den späteren Verkauf der Tanker oder Bulker (Schiffe für den Massentransport). Ob die derzeitigen konjunkturellen Aussichten die Anleger zu einer Investition in geschlossene Schifffonds ermuntern, darf bezweifelt werden.

Nicht angetastet werden ebenfalls die bei Steuersparern begehrten Dachfonds. Bei dieser Fondsart investiert der Manager des Dachfonds wiederum in andere Fonds. Die Erträge, die er bei Verkäufen erzielt, legt er wieder an, ohne dass Abgeltungssteuer anfällt. Der Nachteil bei diesen Fonds liegt darin, dass die Kosten, die auch innerhalb der Fonds, in die investiert wird, anfallen, relativ hoch sind. Ellen Ashauer-Moll weist daraufhin, dass diese Kosten bei Dachfonds, die wiederum in Fonds derselben Firma investieren, zum Teil geringer sind. Andere Fonds wiederum, bei denen die Kosten hoch sind, wirtschaften besonders gut. „Wichtig ist immer, dass die Kosten den Steuervorteil nicht aufzehren“, gibt sie Entscheidungshilfe.

Mit von der Partie der Steuerschoner sind die Immobilienfonds. Hier ändert sich nichts: Die Spekulationsfrist bleibt erhalten. Erlöse, die im Ausland anfallen, werden auch dort versteuert. Der hiesige Fiskus interessiert sich dafür nicht. Erträge, die in Deutschland erzielt werden, unterliegen zurzeit noch dem persönlichen Steuersatz des Anlegers. Ab 2009 begnügt sich der Fiskus mit der 25-Prozent-Abgabe. Darüber hinaus erhöhen die Erträge aus Immobilienfonds und aus den übrigen von der Abgeltungssteuer betroffenen Anlagen nicht mehr das persönliche Einkommen. So kommt es auf diese Weise auch zu Steuerspareffekten . Im Übrigen sorgen die Manager der Immobilienfonds meist dafür, dass die Gebäude erst nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft werden. Die Gewinne daraus bleiben dann automatisch steuerfrei.

Noch bleiben den Anlegern rund sechs Wochen Zeit, um ihr Depot für die Abgeltungssteuer fit zu machen. Dabei können sie sich mit Produkten eindecken, die es erlauben, die alten Steuerregeln zu erhalten. Das gilt für Aktien und Fondsanteile, die noch in diesem Jahr erworben werden. Nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr sind die Gewinne daraus steuerfrei.

Wer vorsorgt und in diesem Jahr sein Depot mit Aktien und Fonds auffüllt oder vielleicht seit einiger Zeit in einen Fondssparplan einzahlt und den im kommenden Jahr fortführen will, sollte sich ein zweites Depot zulegen. Der Grund dafür liegt im Fifo-Prinzip. Nach dem Motto „first in – first out“ wandern bei einem Verkauf immer die Papiere als erste aus dem Depot, die zuerst gekauft worden sind. Ab 2009 betrifft das ausgerechnet die Aktien und Fondsanteile, die noch nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind. Anleger, die ihre Neukäufe in ein gesondertes Depot legen, entscheiden dann, von welchen Papieren sie sich zuerst trennen wollen. Viele Banken bieten ihren Kunden daher häufig sogar ein kostenloses Zweitdepot an. Davon profitieren auch noch die Erben.

Auf der anderen Seite kann es sich durchaus lohnen, Wertpapiere erst nach dem Jahreswechsel zu verkaufen, um einen Profit zu machen. Das gilt vor allem für Zinspapiere, deren Erträge derzeit noch mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers belegt werden. Wer aber unter einer hohen Steuerprogression leidet, freut sich über die niedrigere Abgeltungssteuer im nächsten Jahr. Darauf haben inzwischen viele Fondsgesellschaften reagiert und schütten Gewinne, die in 2008 anfallen, erst nach Sylvester aus. Einfacher kommt man in den Genuss mit Anleihen, deren Zinstag erst im Januar 2009 oder später ist.

Entkommen wird wohl kein Anleger oder Sparer der Abgeltungssteuer. Dafür sorgt der Fiskus. Damit er in Zukunft mehr Zeit für die Verfolgung der Steuersünder hat, sieht das Jahressteuergesetz 2009 eine weitere Änderung vor. Bisher durften die Finanzbehörden Steuersünder fünf Jahre lang verfolgen. Die Nachzahlung bezog sich aber auf zehn Jahre. Bleibt es bei der Empfehlung, tritt die Verjährung für Steuerhinterziehung ab 2009 auch erst nach zehn Jahren ein. Schließlich schieben die Finanzbeamten dank der Daten-Aufkäufe aus Liechtenstein noch einen riesigen Berg Arbeit vor sich her, für den sie einfach mehr Zeit brauchen. Leichte Vergehen unterliegen weiterhin der Fünfjahresfrist sowohl bei der Verfolgung als auch bei der Nachzahlung. Zu den nicht gezahlten Steuern addieren sich sechs Prozent Zinsen plus eine Strafe. Wer Reue zeigen will und der Entdeckung zuvorkommen möchte, kann sich selbst anzeigen. Das funktioniert aber nur, solange der Sünder nicht ertappt worden ist. Stellt er sich rechtzeitig, zahlt der Betroffene die Steuern plus Hinterziehungszinsen und geht straffrei aus. Investoren, die sich erst gar nicht mit dem neuen Abgaben-Modell anfreunden wollen, finden auch noch Nischen. Dem Zugriff der Abgeltungssteuer entkommen weiterhin die Sachwerte, in die sich Anleger, denen die Finanzkrise allmählich unheimlich wird, zunehmend flüchten. Erträge aus dem Verkauf von Gold, Immobilien und Diamanten gehören dazu. Allerdings gibt es hierbei ein paar andere Vorschriften zu beachten. So gilt bei vermieteten Immobilien die zehnjährige Spekulationsfrist. Ist sie abgelaufen, bleibt der Verkaufserlös steuerfrei. Bei selbst genutzten Häusern heißt die Regel: Der Besitzer muss im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor sein Eigenheim selbst bewohnt haben.

Wie immer in Krisen steht Gold mit an der Spitze der beliebtesten Investments. Wer sich keine Barren in den Safe legen will, kann über abgeltungssteuerfreie Wertpapiere auf Kurssteigerungen von Gold spekulieren – das entspricht der derzeitigen Rechtslage. Goldfans, die sich am Glanz des Metalls erfreuen wollen, kaufen Barren oder Münzen. Ihre Wertsteigerung kann der Anleger nach einem Jahr abgabenfrei realisieren.

Marlene Endruweitm.endruweit@netcologne.de

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.