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Elektro- und Elektronikgerätegesetz soll angepasst werden

Kommt endlich das Verbot von Einweg-Vapes?

mg
Politik
Das Umweltministerium hat im Zusammenhang der Bundesratsentscheidung über das Elektroschrottgesetz am Freitag angekündigt, Einweg-E-Zigaretten gesetzlich untersagen zu wollen. Deutschland würde damit der Politik seiner Nachbarstaaten folgen.

Der Bundesrat hatte am 22. November 2024 den Weg für ein Verbot von Einweg-E-Vapes in Deutschland geebnet. Die Vertreter der Bundesländer sprachen sich mehrheitlich dafür aus, den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) entsprechend anzupassen (Bundesrat Drucksache 494/24).

Belgien, Frankreich und Großbritannien haben es schon

Mit einem Verbot wäre Deutschland in guter Gesellschaft: Im Vereinigten Königreich ist der Vertrieb einmalig genutzter E-Zigaretten seit Juni 2025 verboten. Die Maßnahme war bereits im Januar 2024 angekündigt worden. Im EU-Mitgliedsland Frankreich ging es auch nicht schneller, weil die Europäische Union das Gesetz entschärfte: Nachdem die französischen Abgeordneten Ende 2023 für den Gesetzentwurf votiert hatten, wurde das Verbot von Einweg-E-Zigaretten im Februar 2024 vom französischen Senat verabschiedet. Um der europäischen Gesetzgebung, insbesondere der EU-Tabakrichtlinie zu entsprechen, musste Frankreich jedoch die Zustimmung der Kommission einholen, um die neuen Bestimmungen umsetzen zu können.

Nach sechs Monaten Bearbeitungszeit gab die Kommission dann grünes Licht – mit einer gewichtigen Einschränkung: Denn die EU lehnt in ihrer Entscheidung ein Verbot von nikotinhaltigen E-Zigaretten ab, sobald diese mit Flüssigkeit nachgefüllt werden können – dabei ist unerheblich, ob die Batterie des Geräts wiederaufladbar ist oder nicht. Bis das Verbot durch eine neuerliche Verabschiedung des französischen Parlaments wirksam wurde, dauerte es bis Februar 2025.

In Belgien vergingen von der Präsentation der Regierungspläne bis zum Inkrafttreten des Verbots zum 1. Januar 2025 rund 21 Monate.

Bei dem Verbot geht es um weit mehr als eine gesundheitspolitische Maßnahme. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) – der sich diverse Male mit einer breiten Verbändeallianz aus Entsorger-, Feuerwehr-, Verbraucher- und Gesundheitsverbänden sowie Nichtregierungsorganisationen für ein Verbot ausgesprochen hatte – zeigte sich entsprechend erfreut über den Bundesratsbeschluss.

„Die Bundesregierung hat in einer Protokollerklärung ausdrücklich bestätigt, ein gesetzliches Verbot von elektronischen Einweg-Zigaretten auf den Weg zu bringen„, erklärte BDE-Präsidentin Anja Siegesmund. „Für die Entsorgungswirtschaft ist diese Zusage zentral. In unseren Anlagen brennt es täglich aufgrund falsch entsorgter Lithium-Batterien. Einweg-E-Vapes gehören zu den problematischsten Produkten – sie enthalten fest verbaute Akkus, landen regelmäßig im Rest- oder Verpackungsabfall und stellen damit ein reales Risiko für die Beschäftigten dar.“

60 Millionen Einweg-E-Zigaretten landen im Müll – pro Jahr

Der Umweltausschuss sah im jährlichen Konsum von geschätzt mehr als 60 Millionen Einweg-E-Zigaretten in Deutschland und deren fehlerhafter Entsorgung eine erhebliche Bedrohung für Menschen, Umwelt und Wirtschaft, der mit dem vorliegenden Gesetz nicht ausreichend entgegengewirkt werde und empfahl die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Das fand im Plenum jedoch keine Mehrheit nachdem die Bundesregierung ihren Verbotsplan ausdrücklich bestätigt hatte.

Neben der Gesundheitsgefährdung, insbesondere für Kinder, sowie der Brandgefahr gibt es noch einen dritten Grund für ein Verbot, betont Siegesmund: „In sieben Einweg-E-Vapes steckt so viel Lithium wie in einem Handy". Ein verantwortlicher Ressourceneinsatz sei das nicht.

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