Positionspapier der DGZMK und VHZMK

Fortbildung, Weiterbildung und postgraduale Studiengänge

Angesichts der aktuellen Diskussionen um die Fort- und Weiterbildung und um die postgradualen Studiengängen haben die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet. Hier der gesamte Text im Wortlaut.

Die Zunahme des Wissens und Veränderungen in den Methoden in der Medizin als auch innerhalb des Gebietes der Zahnmedizin macht ein lebenslanges Lernen erforderlich. Dazu dienen trotz der vorhandenen Fortbildungspflicht vor allem freiwillige Maßnahmen aus den Bereichen der Fortund Weiterbildung, die letztlich die Qualitätssicherung der zahnärztlichen Tätigkeit sicherstellen.

Ziel der Zahnärztlichen Ausbildung ist der wissenschaftlich und praktisch qualifizierte Zahnarzt, der zur eigenverantwortlichen und selbständigen Ausübung der Zahnmedizin, sowie zur Weiterbildung, zum postgraduierten Studium und zu ständiger Fortbildung befähigt ist. Die Ausbildung soll grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Die Ausbildung zum Zahnarzt erfolgt sowohl wissenschaftlich als auch praxis-, bevölkerungsund patientenbezogen. Das Erreichen dieser Ziele muss von der Universität hinsichtlich Vertrautheit, Kenntnis und Kompetenz regelmäßig und systematisch bewertet werden und bezüglich der Inhalte den neuen fachlichen Entwicklungen und Erkenntnissen angepasst werden.

VHZMK und DGZMK vertreten die Auffassung, dass die zahnärztliche Ausbildung auch künftig immer weiter verbessert werden kann, wie beispielsweise durch die Einführung neuer Lehrmethoden und synoptischer Konzepte. Dazu ist aber auch eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Hochschulen erforderlich, wie sie bereits vom Wissenschaftsrat angemahnt wurde.

Eine konsekutive zweigeteilte Studium-Struktur (Bachelor-Master) des Zahnmedizinstudiums statt eines einheitlichen und hochwertigen Zahnmedizinstudiums, das mit einem Staatsexamen abschließt, wird abgelehnt.

Integration

Andererseits sind weitergehende Qualifizierungen – wie sie international bereits bestehen – möglich und vom Hochschulrahmengesetz und Wissenschaftsrat gefordert. Postgraduale Studiengänge, die mit dem akademischen Grad des Masters abschließen, können nach Auffassung der VHZMK und der DGZMK in die Weiterbildung zum Fachzahnarzt integriert werden. Um diese Integration zu diskutieren und zu prüfen, wurde mit der BZÄK eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.

Fortbildung als Teilbereich der Berufsausübung umfasst im zahnärztlichen Sprachgebrauch Maßnahmen, die dem Bereich der Anpassungsfortbildung zuzuordnen sind. Fortbildung ist nach Auffassung der DGZMK und VHZMK freiwillig und selbstbestimmt und kann nicht durch die eingeführte Zwangsregulierung zur Fortbildung ersetzt werden. Die freiwillige kontinuierliche Fortbildung (life long learning / continous medical education CME) dient der Qualitätsanpassung und –sicherung. Sie ist berufsbegleitend und an den Erfordernissen der Praxis orientiert. Sie wird orientiert an den neuen Entwicklungen punktuell individuell zusammengestellt (allgemeine Fortbildung) oder in strukturierter und zertifizierter Form von Kammern (inklusive Verbände), Universitäten / Med. Hochschulen und wissenschaftlichen Gesellschaften – häufig auch in Kooperation dieser Organisationen angeboten. Im Sinne einer möglichst liberalen und flexiblen Regelung könnte die (strukturierte) Fortbildung unter den Bedingungen der Heilberufekammergesetze der Länder und der Weiterbildungsordnungen der Kammern Bestandteil der Weiterbildung werden. (In diesem Zusammenhang kann auf die Kooperation zwischen den vier bayerischen Universitäten und der Bayerischen Landeszahnärztekammer bei der Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie und für Kieferorthopädie hingewiesen werden, die eine solche Integration bereits heute erlaubt.)

Höchste Stufen

Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt einerseits und der Erwerb des PhD und die Habilitation andererseits sind die höchsten Stufen der postgradualen Qualifizierung. Die Weiterbildung besteht grundsätzlich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In den Weiterbildungsordnungen sind meist Mindestanforderungen (zum Beispiel OPKatalog-Oralchirurgie) definiert und sie wird beendet mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer. Bei dem PhD und der Habilitation handelt es sich hingegen um eine primär wissenschaftlich orientierte Zusatzqualifizierung deren Mindestanforderungen an wissenschaftlichen Leistungen von den medizinischen Fakultäten definiert und die mit Prüfungen innerhalb der Fakultäten abgeschlossen werden.

Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt orientiert sich sowohl an der Weiterentwicklung der medizinischen Fachkenntnisse als auch an versorgungspolitischen Bedürfnissen. Die Fachzahnarztweiterbildung dient der Spezialisierung und damit der Qualitätssicherung einer an den Bedürfnissen der Patientenversorgung und der zahnärztlichen Praxis ausgerichteten Qualifizierung. Die Gestaltung der Weiterbildung liegt in der Verantwortung der Kammern, entsprechend den Heilberufsgesetzen der Länder und den Weiterbildungsordnungen und erfolgt meist in Zusammenarbeit mit den Universitäten / Med. Hochschulen.

Masterstudiengänge, die berufsbegleitend (Part-Time) oder in Vollzeit-Tätigkeit an der Universität (Full-Time) absolviert werden, könnten in dem angestrebten modularen System ein integraler Bestandteil der Fachzahnarztqualifikation werden. Um Masterstudiengänge auf Weiterbildungen anrechnen zu können, ist es notwendig, die Inhalte und Zielvorgaben der Masterstudiengänge zwischen Universitäten / Med. Hochschulen und Kammern vorab abzustimmen. Hierzu können Kooperationsverträge geschlossen werden (Musterkooperationsvertrag durch BZÄK / VHZMK / DGZMK). Darüber hinaus ist eine Änderung der Heilberufsgesetze erforderlich, damit ein modularer Aufbau der Weiterbildung mit Anerkennung berufsbegleitend erworbener Qualifizierungen möglich ist. Bei Habilitationen ist es schon jetzt durchaus üblich, dass die Fachzahnarzt- /Facharztanerkennung (soweit im Fach vorhanden) als Beleg der praktischen Erfahrung im Teilgebiet vor der Zulassung nachgewiesen wird.

Keine Aufspaltung

DGZMK und VHZMK sehen in der Schaffung von weiteren Fachzahnarzt-Qualifikationen weder eine Schwächung des „Generalisten“ noch eine Aufspaltung der beruflichen Einheit. DGZMK und VHZMK sind sich bewusst und begrüßen, dass der überwiegende Anteil der zahnmedizinischen Versorgung auch in Zukunft von Allgemeinzahnärzten getragen wird, und fördern auch die Qualität dieser Versorgung durch ihr Engagement in der Fortbildung der Allgemeinzahnärzte. Insofern haben entsprechende Überlegungen zur Fortentwicklung der Weiterbildungsordnungen auch nicht den Abschluss von Gruppenverträgen zwischen Fachzahnarztgruppen und den Kostenträgern zum Ziel, die auch als nicht sachdienlich abgelehnt werden. Vielmehr zeigt die gegenwärtige Entwicklung, dass es unabhängig von den Überlegungen zur Weiterbildung doch bereits jetzt – von Politik und Kostenträgern gewünscht – teilweise zu Selektivverträgen kommt; ebenso wird eine Öffnungsklausel in der GOZ von Seiten des Verordnungsgebers diskutiert, – dies alles unabhängig von der Diskussion über die zahnärztliche Weiterbildung oder postgraduale Fortbildung. Weder die Masterprogramme noch weitere Fachzahnärzte zielen auf eine Einschränkung des Leistungsspektrums für den nicht spezialisierten Zahnarzt ab. Werden aufwendige Maßnahmen bei einer Behandlung notwendig, die das Maß des Notwendigen und Wirtschaftlichen im Sinne der GKV überschreiten, ist dies direkt zwischen (Fach-)Zahnarzt und Patient (als eigentlichem Kostenträger) zu vereinbaren. Wie auch in anderen Ländern, in denen schon seit vielen Jahren Fachzahnärzte in unterschiedlichen Bereichen etabliert sind, soll und wird die Existenz von Fachzahnärzten nicht zu einer Einschränkung des möglichen Behandlungsspektrums oder zu einem wirtschaftlichen Nachteil des „Generalisten“ führen. Dies ist schon wegen der geringen Anzahl an Fachzahnärzten kaum möglich. Sie wird vielmehr zu einer fachlich-inhaltlichen Bereicherung vieler Gebiete innerhalb der Zahnmedizin führen. Auch werden die Qualität der Ausbildung der Studierenden an den Universitäten und der internationale Wissensaustausch der zahnmedizinischen Wissenschaft durch die Existenz des Fachzahnarztes gefördert. Nur eine auch in den Formen der Berufsausübung offene Zahnmedizin kann sicherstellen, dass dem Patienten eine moderne und umfassende Versorgung und nicht eine durch wirtschaftliche Regularien gegängelte Rumpf-Zahnmedizin angeboten werden kann. In diesem Sinne plädieren wir für eine offene, an den Fakten orientierte Diskussion. Das Schüren von Ängsten war noch nie ein guter Ratgeber für Entscheidungen, die im Interesse der Zukunftsfähigkeit unseres Faches und unseres Berufes zu treffen sind.

DGZMK/VHZMK

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