Altersvorsorge für Frauen

Großer Handlungsbedarf

Geld – ein Thema, das Frauen aller Alters- und Einkommensklassen betrifft. Besonders bei der Vorsorge fürs Alter gilt es, Lücken zu schließen. Denn sowohl bei den Zahnärztinnen als auch bei den Ehefrauen der männlichen Kollegen sind fast immer noch sie es, die vor allem wegen der Familienarbeit finanzielle Einbußen haben, die gerade im Alter zum Verzicht auf Lebensqualität führen können. Sie müssen für Ausgleich sorgen.

Früher waren die Kompetenzen ganz klar geregelt: Der Mann kümmerte sich ums Geld, denn schließlich verdiente er es ja auch, die Frau war für die Kinder da. Altersvorsorge war kein Thema, die Abhängigkeit der Ehefrau von der Wohltätigkeit des Gatten 100 Prozent. Die Lebenserwartung war deutlich niedriger als heute.

Inzwischen hat sich einiges geändert. In Sachen Ausbildung und Beruf haben die Frauen aufgeholt. Zwar melden die Versorgungswerke rund 25 000 Frauen als zahlende Mitglieder und doppelte so viele männliche Kollegen. Doch bei den Studenten drehen sich die Relationen gerade um. Es gibt derzeit mehr weibliche Studierende der Zahnmedizin als männliche.

Was sich nicht geändert hat und in absehbarer Zukunft auch nicht ändern wird: Frauen bekommen noch immer die Kinder – auch die Zahnärztinnen. Meistens bleiben sie ganz oder zeitweise zu Hause, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Die Folgen: Verdienstausfall mit Konsequenzen fürs Alter. Längst nicht alle können während dieser Fehlzeiten weiterhin ihren Obulus an die Versorgungswerke überweisen und am Ende fällt ihre Rente deutlich niedriger aus als die ihrer männlichen Kollegen.

Deutlich schlechter noch stehen Ehefrauen und Mütter da, die ihre Zeit vorwiegend der Familie gewidmet haben. So hat eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) in Köln im Jahr 2000 festgestellt, dass sich immer noch 89 Prozent der Ehefrauen auf die Absicherung durch ihren Partner verlassen. Das kann ins Auge gehen. So lassen sich jedenfalls die Analyseergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung interpretieren. Danach werden 75 Prozent der heute 30- bis 59-jährigen Frauen nach Berechnungen von Rentenexperten im Alter finanziell nicht ausreichend abgesichert sein. Die Gründe dafür liegen auf der Hand:

• Frauen übernehmen die Familienarbeit ohne finanziellen Ausgleich.• Sie arbeiten in Teilzeit und verdienen deshalb weniger. Für eine eigene Vorsorge reicht das Geld oft nicht.• Sie verdienen bei gleicher Qualifikation weniger als Männer.• Aufgrund der Familienarbeit sind sie weniger lange erwerbstätig.• Sie zahlen höhere Beiträge für Kranken-, Pflege- und Lebensversicherungen.• Bei der Steuerrechnung werden sie aufgrund des niedrigeren Einkommens in Steuerklasse V geführt und verfügen deshalb über deutlich weniger Nettoeinkommen.

Alles in allem liegt das Einkommen von Frauen mit Kindern bis zu einem Drittel unter dem der Männer mit Kind bei gleichem Bildungsstand.

Bis dass der Tod uns scheidet ...

Das sind keine guten Voraussetzungen für ein Ruhegeld, das es erlauben würde, den gewohnten Lebensstandard zu halten. Dennoch schätzen viele Frauen ihre finanzielle Situation falsch ein. Die meisten glauben, gut versorgt zu sein. Das mag für viele stimmen, so lange der Ehemann noch lebt. Die durchschnittliche Rente der Ärzte ist in den vergangenen Jahren aber nicht so stark gewachsen wie die durchschnittliche Zahlung an alle berufsständisch Versicherten. Die betrug in 2005 noch 1 935,12 Euro. Entsprechend geringer steigen auch die Hinterbliebenenrenten. Arztwitwen haben Anspruch auf 60 Prozent der Rente ihrer Ehemänner. Manche Versorgungswerke, zum Beispiel Nordrhein, zahlen sogar zwei Drittel der Rente des Ehemanns. Aber auch dieser Betrag reicht bestimmt nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

… oder der Standesbeamte

Noch schneller und brutaler fällt das Erwachen aus der gewohnten Sicherheit aus, wenn es zu einer Scheidung kommt.

Dr. Mechthild Upgang, Zertifizierte Finanzberaterin in Köln und Bonn sowie Vorstandsmitglied des Bundesverbandes unabhängiger Finanzdienstleisterinnen, berichtet aus ihrer täglichen Praxis. „Unsere Erfahrung zeigt, dass die Frauen meistens erst im Falle einer Ehekrise beziehungsweise Trennung merken, dass sie unterversorgt sind.

Dann ist es jedoch zu spät.“ Golf und Reitstunden für die Kinder sind dann gestrichen. Der gesellschaftliche Abstieg droht. An die später gering ausfallende Rente denken sie noch gar nicht. Hinzu kommt das neue Unterhaltsrecht. Es sieht vor, dass Ehefrauen im Falle einer Trennung bereits ab dem dritten Lebensjahr ihrer Kinder einer Erwerbstätigkeit nachgehen sollen. Doch lukrative Jobs dürften dünn gesät sein. Um die finanzielle Zukunft einer Ehefrau, die kein ausreichendes eigenes Einkommen hat, einigermaßen abzusichern, sollte sie auf einen Ehevertrag bestehen. Zwar geht jedes Paar den Bund der Ehe mit den besten Vorsätzen ein, doch eine Garantie für eine lebenslange Dauer der Ehe gibt es nicht. Und dank des neuen Unterhaltsrechts kann sich die finanzielle Situation einer gut situierten Gattin ganz schnell drastisch verschlechtern. Ein Ehevertrag aber eignet sich, die Aufwendungen für die Altersvorsorge der Frau festzulegen. So wird auch sie abgesichert, wenn sie wegen der Kinder ganz oder teilweise auf die Ausübung ihres Berufes verzichtet.

Wer später ruhen will, muss früh starten

Die Konsequenz kann also nur sein, so früh wie möglich mit der finanziellen Absicherung zu beginnen. Upgang rechnet vor: „Eine Dreißigjährige, die bis zu ihrem 60. Lebensjahr monatlich 100 Euro spart und demnach 36 000 Euro eingezahlt und angelegt hat, kommt nach 30 Jahren auf eine Kapitalsumme von zirka 350 000 Euro.“ Wartet sie aber nur fünf Jahre mit dem Start, erhält sie bei gleicher Verzinsung nur 141 000 Euro. Diese fünf Jahre lassen sich fast nicht mehr aufholen. Das Geheimnis liegt im Zinseszinseffekt – laut Albert Einstein die größte mathematische Entdeckung.

Doch gibt es keine pauschale Empfehlung für eine sinnvolle Altersvorsorge. Sie hängt immer von den jeweiligen Gegebenheiten der Frau ab: Alter, verheiratet, Kinder, eigenes Vermögen und so weiter. Jede Lebenssituation ist einmalig. Deshalb stehen am Anfang einer Planung die Bestandsaufnahme und die Formulierung der Ziele. Die Anlegerin sollte prüfen, wie hoch ihre Risikobereitschaft ist. Davon hängt es ab, welche Anlageformen zu ihr passen könnten. Des Weiteren müssen eventuelle Risiken aufgedeckt werden. So gehen zum Beispiel viele Frauen von selbständigen Zahnärzten mit in die Haftung, wenn für die Einrichtung der Praxis ein Kredit aufgenommen wird. Leider zeigt die Entwicklung der vergangenen Jahre, dass auch Zahnarztpraxen nicht von Insolvenzen verschont bleiben. Tritt diese unglückliche Situation ein, haftet die Ehefrau mit ihrem Vermögen. Zahlt sie aber in eine staatlich geförderte Altervorsorge, zum Beispiel Riester oder Rürup, ein, bleibt das dort investierte Geld unangetastet. Dieses Vermögen ist nicht pfändbar.

Angebot fürs Doppelpack

Viele Ehefrauen arbeiten als Angestellte in der Praxis ihres Mannes mit. Damit haben sie automatisch Anspruch auf die Riester-Rente und verschaffen zusätzlich ihrem selbständigen Ehemann ebenfalls Anspruch auf einen „Anhängselvertrag”. „Diese Möglichkeit ist immer noch zu wenig bekannt und wird kaum genutzt“, weiß Michael Brüne, Niederlassungsleiter der Düsseldorfer Apo-Bank. Basis des Vertrages kann ein Bank- oder Fondssparplan sein oder aber – das meist gewählte Modell – eine private Rentenversicherung. Die Eigenleistung beträgt ab 2008 vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres. Dann gibt der Staat als Grundzulage 154 Euro plus 185 Euro pro Kind dazu. Der maximal geförderte Betrag beläuft sich in diesem Jahr auf 2 100 Euro. Auch geringfügig Beschäftigte mit 400 Euro Monatsverdienst dürfen an der Riester-Förderung teilnehmen. Sie müssen nur auf die Befreiung von der Beitragzahlung an die Deutsche Rentenversicherung verzichten. Dann zahlen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber ihren Anteil. Svea Kuschel, Frauen-Finanzberaterin in München, zählt die Vorteile für die Frau auf:

„1. Sie kann selbst einen Riester-Vertrag abschließen und sogar ihrem Ehemann die Möglichkeit erschließen, einen Riester-Zuschuss zu erhalten.

2. Sie baut Beitragsjahre für die gesetzliche Rentenversicherung auf.

3. Sie kann sich den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente – nur bei vor dem 1. Januar 1961 Geborenen wird der Beruf berücksichtigt – und Reha-Maßnahmen erhalten oder erwerben.“

Die so erworbenen Rentenansprüche sind allerdings sehr gering.

Der Riester-Vertrag sichert grundsätzlich eine lebenslange Rente. Maximal 30 Prozent des Kapitals darf sich die Sparerin aber auch auszahlen lassen. Im Todesfall kann der Vertrag auf den Ehemann übertragen werden, falls er förderfähig ist. Auf einen selbständigen Zahnarzt trifft das nicht zu. Sein Riester-Vertrag kann nur eine Ableitung aus dem Vertrag seiner Frau sein, und stirbt sie, fehlt die entscheidende Voraussetzung. Neben den Zulagen bietet die Riester-Rente aber auch noch einen steuerlichen Vorteil. Die Beiträge können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings unterliegt die spätere Rente daraus voll der Abgabenpflicht. Stirbt die Versicherte, bleibt für die Erben das eingezahlte Kapital, Zulagen und Steuerersparnis werden abgezogen.

Jederzeit Verfügbarkeit

Neben der staatlich geförderten Vorsorge bieten sich natürlich noch weitere Anlagemöglichkeiten an. Für kurzfristige und problemlos verfügbare Beträge eignet sich ein gut verzinstes Tagesgeldkonto. „Gerade Frauen schätzen es, jederzeit auf die Ersparnisse zugreifen zu können“, sagt Dr. Mechthild Upgang. Oft haben sie wegen der Kindererziehungszeiten weniger Geld zur Verfügung und denken nicht daran, für die ferne Zukunft zu sparen. Insgesamt hängt die Finanzplanung von der jeweiligen Familiensituation und den daraus resultierenden steuerlichen Gegebenheiten ab. Da kann es sich lohnen, einen Rürup-Vertrag abzuschließen, in Aktien oder Fonds zu investieren – in jedem Fall sollte das Vermögen breit gestreut sein. Nur so lassen sich auch die Risiken streuen.

Gleichberechtigung für jedes Kind

Das Problem der Auszeit für die Kindererziehung kennen auch die selbständigen Zahnärztinnen. Auch sie möchten Kinder haben und sich um sie kümmern können, ohne im Alter dafür zu büßen. Bis jetzt stellt sich die Lage für sie so dar: Sobald sie aus der Deutschen Rentenversicherung austreten und sich dem zuständigen Versorgungswerk anschließen, werden die Zeiten, in denen sie sich um ihre Kinder kümmern und nicht oder nur teilweise arbeiten, bei der späteren Rente nur dann angerechnet, wenn sie weiterhin den vollen Beitrag in die ständische Kasse zahlen. Doch viele von ihnen stehen bei der Geburt der Kinder am Anfang ihrer Berufszeit und verfügen noch nicht über das entsprechende Einkommen, um den vollen Beitrag weiterzuzahlen. Bei Frauen, die der Deutschen Rentenversicherung angehören, wird die Zeit der Kindererziehung bei der späteren Rente berücksichtigt. Mehr als 20 Jahre wehrte sich die Deutsche Rentenversicherung dagegen, die Kinderziehungszeiten von Mitgliedern ständischer Versorgungswerke anzuerkennen. Jetzt hatte das Bundessozialgericht ein Einsehen. In einem Urteil (Az.: B 13 R 64/06 R) entschied es, dass die Erziehungszeiten sehr wohl angerechnet werden müssen. Danach hätten alle Ärztinnen und Ärzte, die weniger als 60 Monate in die gesetzliche Versicherung eingezahlt haben und wegen der Kinderziehungszeiten die Zahlung an das Versorgungswerk unterbrochen haben, Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Zunächst profitieren Ärztinnen und Ärzte von der neuen Regelung, die seit 1986 in Rente gegangen sind. Wie das Urteil in die Praxis umgesetzt werden soll, ist noch nicht klar. Die Deutsche Rentenversicherung hält sich bislang bedeckt. Michael Jung, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke (ABV) in Köln, empfiehlt allen Betroffenen, „die Rentenzahlung für die Kindererziehungszeiten zu beantragen“.

Selbst wenn in Zukunft alle Ärztinnen, die Kinder erziehen, einen Anspruch an die Deutsche Rentenversicherung erheben könnten, würde die Rente aus diesem Topf die Zahlungen an das Versorgungswerk nicht ausgleichen. Sinnvoll wäre auf jeden Fall, wenn möglich – die Zahlungen an das Versorgungswerk weiter laufen zu lassen, vielleicht, indem der Vater der Sprösslinge einzahlt.

Wieder im Einsatz, volle Planung voraus

Steht die junge Ärztin wieder den ganzen Tag am Stuhl und haben sich die Einkünfte normalisiert, wird es Zeit, über eine detaillierte Planung der Altersvorsorge nachzudenken. Die Versorgungswerke bieten die Aufstockung der Beiträge bis zum anderthalb- oder zweifachen der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung an. Wer mit den Leistungen seines Versorgungswerks nicht zufrieden ist, kann sich auch für eine Basisrente entscheiden. Beide bleiben im Insolvenzfall unangetastet. Vater Staat beteiligt sich an den Aufwendungen für die Sicherung des berufsständischen Ruhegeldes zu den gleichen Bedingungen wie für die Basis-Rente. Bis zu 20 000 Euro pro Jahr können Alleinstehende (Verheiratete 40 000 Euro) in ihre Altersvorsorge investieren. Innerhalb dieser Grenzen akzeptiert der Fiskus einen jährlich ansteigenden Anteil pro Jahr als Sonderausgaben. In diesem Jahr darf die Zahnärztin 66 Prozent geltend machen. Egal ob sie in diesem Jahr die vollen 20 000 Euro oder auch nur 8 000 Euro einzahlt, absetzbar bleiben 66 Prozent des eingezahlten Betrags. Danach steigt dieser Anteil über 17 Jahre jährlich mit zwei Prozent.

Im Gegenzug wird das Finanzamt die später ausgezahlten Renten höher besteuern, und zwar mit steigender Tendenz. Für die Sparer bedeutet das, dass ihre Renten niedriger ausfallen als gedacht. Hieraus kann eine Lücke bei der Altersvorsorge entstehen. Wer schon in diesem Jahr Rente bezieht, versteuert 54 Prozent davon. Bis 2020 steigt dieser Anteil jährlich um zwei Prozent, ab 2021 bis 2040 um einen Prozentpunkt pro Jahr. Ab 2040 wird die gesamte geförderte Rente steuerpflichtig sein.

In jeden Stall gehört ein zweites Pferd

Wer es sich leisten kann, sollte deshalb noch auf andere Pferde bei der Vorsorge setzen. Welche das sein können, hängt von der jeweiligen familiären, steuerlichen und finanziellen Situation ab und natürlich davon, wie risikobereit die Anlegerin ist. Gut geeignet und eben auch noch flexibel sind Fondssparpläne. Je nach Temperament kommen höher rentierende aber auch mit mehr Risiken behaftete Aktienfonds oder ruhiger laufende Rentenfonds in Frage. Eher für eine längerfristige Anlage geeignet sind offene Immobilienfonds.

Frauen, egal ob sie selbst als Zahnärztinnen arbeiten oder als Ehefrauen die Kinder erziehen und für die Familie sorgen, müssen lernen, an sich zu denken. Manchmal wirkt es wie ein heilsamer Schock, wenn das Versorgungswerk, die Deutsche Rentenversicherung oder auch der Steuerberater mal die Rechnung über die zu erwartende Rente aufmacht. Droht eine Lücke, wird es höchste Zeit, etwas zu tun. Denn es kann schnell zu spät sein.

Marlene Endruweitm.endruweit@netcologne.de

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Behandelnd tätige Zahnärzte in Deutschland

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nach Kammerbereichen und Geschlecht

\n

Kammerbereiche

Zahnärzte

\n

männlich

Zahnärzte

\n

weiblich

Zahnärzte

\n

insgesamt

\n

Baden-Württemberg

5 503

2 630

8 133

\n

Freiburg

1 200

552

1 752

\n

Karlsruhe

1 383

726

2 109

\n

Stuttgart

1 931

949

2 880

\n

Tübingen

989

403

1 392

\n

Bayern

6 931

3 368

10 299

\n

Berlin

1 871

1 947

3 818

\n

Brandenburg

744

1 082

1 826

\n

Bremen

338

182

520

\n

Hamburg

1 126

658

1 784

\n

Hessen

3 178

1 827

5 050

\n

Mecklenburg-Vorp.

610

870

1 480

\n

Niedersachsen

3 981

2 154

6 135

\n

Nordrhein

4 741

2 482

7 223

\n

Rheinland-Pfalz

1 829

874

2 703

\n

Saarland

461

202

663

\n

Sachsen

1 590

2 210

3 800

\n

Sachsen-Anhalt

844

1 137

1 981

\n

Schleswig-Holstein

1 517

694

2 211

\n

Thüringen

905

1 161

2 066

\n

Westfalen-Lippe

3 915

1 856

5 771

\n

Bundesgebiet

40 084

25 379

65 463

\n

Quelle: BZÄK 2006

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