Gesundheitspolitik in Brüssel

Grenzüberschreitende Mobilität

Eine politische Debatte über die angedachte Patienten-Richtlinie zu grenzüberschreitender Behandlung organisierte das Council der Europäischen Zahnärzte (CED) und das Standing Committee of European Doctors (CPME). Und brachte am Roundtable „High Quality Healthcare in Europe“ am 11.September 2008 im Europa-Parlament Vertreter von Politik, Patienten und Zahnärzten zusammen.

Die politische Debatte über die Implementierung der angedachten Patienten-Richtlinie zu grenzüberschreitender Behandlung geht in eine konkrete Richtung: die Auslandsbehandlung kann nicht das Ziel sein, muss aber eine Option für jeden Patienten werden.

In ihrem Grußwort sprach Androulla Vassiliou, EUKommissarin für Gesundheit und Verbraucher, wichtige Punkte an: Die Richtlinie definiere ambulante und stationäre Behandlung und führe zusätzlich Fälle für Sondergenehmigungen, etwa für geräteintensive Diagnostik wie den Scan oder radiologische Untersuchungen auf. Die Richtlinie schaffe einen neuen Rahmen für enge Zusammenarbeit. Eine Kernaufgabe bleibe die systematische Forschung. Als ein weiteres Ziel nannte sie EU-Referenznetzwerke. Nationale Systeme sollten bleiben, denn „Wir möchten die Rechte so umsetzen, wie es in den Verträgen niedergelegt wurde“, betonte die Kommissarin; in einigen Ländern sei etwa die Leistung der Zahnärzte von der (staatlichen) Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. „Unser Ziel ist und bleibt: Jedem EUBürger, egal, wo er wohnt, das Recht auf eine Behandlung auch im Ausland zu sichern, wenn diese angezeigt ist. Zum Selbstzweck erklären, wollen wir die Mobilität nicht.“

Bernadette Vergnaud (PES) vom EU-Parlament präferierte die sektorale Richtlinie außerhalb derer für den gesamten Dienstleistungsbereich: „Wir haben klar gemacht, dass Gesundheitssysteme nicht so behandelt werden können wie andere Dienstleister. Es ist ein Unterschied, ob ein Arzt oder ein Berater tätig wird.“ Und wer könne besser differenzieren zwischen ambulant und stationär als die Ärzte selbst? Sie forderte, die Infos jedoch wirklich an den Normalbürger zu bringen: „Richtlinie 1408 – welcher Bürger kennt die schon?“ CPME-President Dr. Michael Wilks betonte, Spezialisierung und berufsständische Regelungen gelte es zu beleuchten. Seine Vision ist eine EUweite Datenbank zur grenzüberschreitenden Mobilität der Patienten, damit beide, Patienten und Ärzte zum Beispiel klare Definitionen für eine ambulante oder aber stationäre Behandlung an die Hand bekommen. Auf gleicher Augenhöhe sollten Patienten, Ärzte und Kassen miteinander agieren, betonte Bernard Merkel von der EUKommission, und entsprechend dringend sei der Bedarf an voll umfänglichen Informationen, etwa wo welche Standards zu finden sind oder nach welchen Kriterien Kosten erstattet werden. Sein Fazit: Auf Behandlung am Wohnort, gleich wo sich dieser befinde, müsse jeder EU-Bürger ein Recht haben. Merkel versicherte nachdrücklich: „Es geht nicht darum, zu einer spezifischen Pathologie eine spezielle Behandlung vorzuschreiben“, noch peile man eine Normierung der nationalen Systeme an. Aber Klarheit für Betroffene und Beteiligte, weil hier Patienten zwischen den Systemen pendeln, in denen Ärzte wirken.

Prof. Dr. Wolfgang Sprekels, CED Vize-Präsident und Vize der BZÄK, Berlin, begrüßte ebenfalls die Einführung der Kostenerstattung und ergänzte: „Die Idee der Rereferenzzentren halten wir für exzellent, da diese einen Mehrwert für die Patienten bedeuten. Ebenso die Haftpflicht für Ärzte und Zahnärzte zum Schutze des Patienten.“ Doch auch er hielt eine Normierung nationaler Systeme weder für durchführbar noch für erstrebenswert.

Einen Knackpunkt bei der Auslandsbehandlung stellt immer noch die Vorabgenehmigung der Kassen dar. Sprich: Will ein Versicherter sich gezielt im Ausland behandeln lassen – was übrigens laut repräsentativen Umfragen nur bei einem Prozent zutrifft – muss er sich den Eingriff zuvor von seiner Krankenkasse genehmigen lassen. Andernfalls läuft er zurzeit noch Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Der EU-Liberale Holger Krahmer brachte es auf den Punkt: „Sobald der EU-Bürger zum europäischen Patienten wird, sind seine Rechte schnell beschnitten oder eingegrenzt.“ Er plädierte für eine klare Regelung, damit sich EU-Bürger in der Union – möglichst ohne vorherigen Bürokratieaufwand – behandeln lassen können. Weitergehende Regelungen seien bei 27 Mitglieder-Staaten aber unmöglich. Die Kostenerstattungsregelung stufte auch er als „echten Fortschritt“ ein. Zur Vorabgenehmigung räumte der Ausschussvorsitzende Othmar Karas ein, dass sei der Kompromiss, weil die Mitgliedsstaaten die Richtlinie sonst gekippt hätten.

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