FVDZ-Hauptversammlung in Saarbrücken

Zwischen Kollektiv und selektiv

Vom 9. bis 11. Oktober hielt der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) seine Hauptversammlung in Saarbrücken ab. Topthemen: Die Genossenschaftsgründung und der Mitgliederschwund.

Nach einem knappen Jahr Vorbereitungszeit war es soweit: Am 6. August gründete der Freie Verband die „Deutsche Zahnärzte- Genossenschaft“ (DZG). Mit ihr soll in erster Linie eine Wirtschaftskraft auf Bundesebene entstehen, die jenseits des SGB V ein Gegengewicht zur Einkaufsmacht der Kassen bildet sowie Versorgungsverträge aushandelt, betonte der Vorstand – und forderte in seiner Resolution dazu auf, der Organisation beizutreten.

„Ich sehe heute im Aufbau einer Wirtschaftsorganisation der Zahnärzte (...) die einzig realistische Chance, der Nachfragermacht der Krankenkassen etwas Adäquates entgegenzusetzen und so dafür zu sorgen, dass wir unseren Beruf auch weiterhin mit dem Status als selbstständige Freiberufler ausüben können“, erklärte der FVDZ-Vorsitzende Dr. Karl-Heinz Sundmacher.

Nachbesserungsbedarf

So weit so gut. Die große Mehrheit der 155 Delegierten begrüßte den Schritt. Was die konkrete Ausgestaltung betrifft, kam jedoch Unmut auf. Stark bekrittelt wurde, dass die konkreten Inhalte und Ziele der DZG nicht feststehen. Man könne nicht in eine Genossenschaft eintreten ohne zu wissen, welche Leistungen sie in ihrem Portfolio führt, rügten die Delegierten. Ihnen stieß noch mehr übel auf: Falls nämlich ein Genossenschaftsmitglied „ein eigenes, mit der Genossenschaft im Wettbewerb stehendes Unternehmen betreibt oder sich an einem solchen beteiligt“, droht der Ausschluss. Des Weiteren schreibt die Satzung fest, dass allein die DZG auf dem Gebiet der vertragszahnärztlichen Versorgung aktiv sein darf. Im Klartext: Wer dort Mitglied wird, muss aus „konkurrierenden“ Verbänden austreten und darf auch selbst keine Selektivverträge abschließen – sonst wird er ausgeschlossen.

Schließlich einigte man sich: Der Vorstand hat diese Widersprüche aufzulösen und die Ziele der Genossenschaft klar zu benennen. Die Satzung sei außerdem so zu ändern, dass „ein effizientes Zusammenspiel von außerkörperschaftlichen Organisationen beziehungsweise Verbänden mit gleicher Zielsetzung und der Genossenschaft auch ohne einen Beitritt in die DZG eG möglich und als erstrebenswert dargestellt wird.“ Will heißen: Eine Doppelmitgliedschaft muss zulässig sein, das Verhältnis zu anderen Organisationen geklärt werden.

Eine Neubestimmung in der Beziehung zu den Körperschaften gab es aber auch auf anderer Ebene: Um die Ideen des Freien Verbandes künftig stärker in die Körperschaften zu transportieren, will man ab sofort wieder Gelder für eine Beteiligung von FVDZ-Listen an den KZV-Wahlen zur Verfügung stellen. Die Abkehr von den „Bremer Beschlüssen“ – offenbar eine Antwort auf den massiven Mitgliederverlust des FVDZ in den letzten Jahren.

Umdenken erforderlich

Eine analytische Standortbestimmung forderte der KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz. Die Frage der Genossenschaft sei nicht isoliert zu betrachten, sondern im Gesamtzusammenhang zu sehen. Wenn sich das System im Umbruch befinde, müsse man sich auch selbst fragen, ob man umdenken muss. Fedderwitz: „Diese Diskussion wird bei der KZBV längst geführt, Stichwort: Migrationsmodell.“ Der Weg in die Einheitsversicherung sei durch die GKV-Wahltarife vorgezeichnet, betonte der KZBV-Chef. „Es ist deshalb wichtig, dass wir bei den notwendigen Behandlungen zum Basistarif auch Zusatzversicherungen erarbeiten, damit wir diese Instrumente übernehmen können und auch im Falle der „Einheitssoße“ entsprechend gut aufgestellt sind.“

Auch der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer appellierte an die Kollegen, das Kollektiv der Zahnärzte zu erhalten: „Die Möglichkeit, Selektivverträge abzuschließen, ist den Krankenkassen gegeben worden, um über einen knallharten Verdrängungswettbewerb die ärztlichen und zahnärztlichen Kollektive zu zerstören und die Heilberufler aus der freiberuflichen Selbstständigkeit in die Abhängigkeit von Kostenträgern zu bringen.“ Dies führe zwingend zu Managed Care Systemen. Eßer: „Das muss jeder bedenken, der Selektivverträge abschließen will.“

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