Altgoldverkauf

Prüfen bleibt angesagt

Der Goldpreis steht wieder hoch, jeder möchte daran verdienen und dabei geht es zu wie auf dem Basar. Diesen Eindruck bekamen die Verkäufer der Stiftung Warentest als sie „Omas Gold“ versilbern wollten. Zahnärzte machen zurzeit die gleiche Erfahrung.

Die Feinunze Gold wurde Mitte April letzten Jahres mit 950 USD gehandelt und steht aktuell über 980 USD. Bevor die Preiskurve wieder nach unten geht, möchte mancher vom Kuchen noch ein Stückchen abbekommen. Zwar sagen Experten auch weiterhin einen steigenden Goldkurs voraus, da Anleger bei anhaltender Dollarschwäche, steigender Inflation und weltweiter Rezessionsangst gerne in die Krisenwährung flüchten.

Da sich die Expertenmeinung nicht immer bewahrheitet, kramt so mancher vorsorglich in den Schubladen und versucht, einfach entbehrlichen oder von Großmutter geerbten alten Schmuck zu versilbern. Auch mancher Zahnarzt kommt auf die Idee, seine Altgoldbestände zu verkaufen.

Vielleicht wird er die gleiche Erfahrung machen wie die Kollegin Zennig aus Rochlitz. Seit Jahren arbeitet sie mit der gleichen Firma zusammen, die in regelmäßigen Abständen einen Vertreter in ihre Praxis schickt, der ihr Altgold aufkauft. Zwar wollte sie immer schon einmal ein Alternativangebot einholen, aber im Praxisalltag ging das unter.

Nun hat sie die Zeitung „Stiftung Warentest“ abonniert und liest die regelmäßig. In der Ausgabe 3/2008 fand sie einen Artikel, der über erheblich unterschiedliche Erlöse beim Altgoldverkauf berichtete. Also setzte sie ihren Vorsatz um und startete einen Angebotsvergleich.

Entsprechend bat sie die nächste Firma, die sich in der Praxis meldete und für ihr Altgold interessierte, um ein Angebot. Der Vertreter kam und wollte ihr 250 Euro bezahlen. Kurz darauf besuchte der Vertreter der alten Firma ihre Praxis und bot ihr für die gleiche Altgoldmenge 100 Euro.

Im Nachbarort hatte sich einige Tage ein Goldaufkäufer in einem Geschäft eingemietet. Der schaltete in der Lokalzeitung große Anzeigen, um die Altgoldaufkaufaktion zu bewerben. Aber letztendlich wollte er dafür gerade mal 60 Euro geben.

Die Kollegin schloss das Geschäft mit der neuen Firma ab und war mit der Abwicklung zufrieden.

Nachgetestet

Die Zeitschrift „Stiftung Warentest“ wollte es genau wissen und hat das Thema Altgoldverkauf einmal näher beleuchtet. Sie schickte Testverkäufer zu zehn Ankäufern und bot Goldschmuck mit einem Materialwert von rund 1 200 Euro zum Verkauf. Die Anbieter hätten dafür zwischen 511 und 1 600 Euro bekommen. Dem höchstbietenden, einem türkischen Juwelier, ging es dabei weniger um das Gold, als vielmehr um einen Gewinn bringenden Verkauf der alten Schmuckstücke. Die Testkäufer bekamen bei den meisten Juwelieren einigermaßen realistische Angebote. Auch die Scheideanstalten schnitten im Test gut ab.

Etwas weniger seriös präsentierten sich kurzfristige Aktionen oder Pfandleiher. Dort kamen sich die Testverkäufer vor wie auf dem Basar: „Wie viel woll’n Se denn haben?“

Es lohnt sich also, die Altgoldbestände zu prüfen. Alte Münzen, Schmuck oder Schmuckteile bringen zurzeit gutes Geld.

Doch Vorsicht bleibt angesagt: Der Wert alter Schmuckstücke könnte weit über ihrem Materialwert liegen. Besteht dieser Verdacht, kann man die Stücke vorab von einem Gutachter oder einem Auktionshaus schätzen lassen.

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass beim Handel mit Edelmetallen stets ein Kaufvertrag abgeschlossen werden muss, der die Anschriften von An- und Verkäufer, die genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände und den Kaufpreis enthalten muss. Zudem ist der Käufer verpflichtet, die Personalausweisnummer des Verkäufers zu dokumentieren. Die Veräußerung von Altgold bleibt also nachweislich belegbar.

Jeder Zahnarzt hat zu unterscheiden, ob er Altgold aus dem Privatvermögen oder aus dem Praxisvermögen verkauft. Diese Unterscheidung ist wichtig. Ist der Altgoldverkauf dem Praxisvermögen zuzuordnen, hat das steuerliche Folgen, denn der Verkauf von Edelmetallen wird als Betriebseinnahme behandelt.

Würden diese Erlöse aus dem Verkauf von Altzahngold nicht der Einkommensteuer unterworfen, läge in der Regel Steuerhinterziehung vor.

Bestätigt

Altgold wird dem Zahnarzt regelmäßig unentgeltlich überlassen. Der Zahnarzt ist zwar verpflichtet, dem Patienten die Altmetalle anzubieten, will dieser sie aber nicht haben, darf der Zahnarzt sie behalten. Zur Absicherung sollte der Zahnarzt sich die kostenlose Überlassung des Altgoldes jedoch von dem Patienten schriftlich bestätigen lassen.

Diese Aktion spielt sich im betrieblichen Bereich ab, und damit liegt ein betrieblicher, steuerpflichtiger Ertrag vor. Eine steuerliche Auswirkung ergibt sich zunächst nicht, sondern erst zu dem Zeitpunkt, an dem das Altgold verkauft oder in Feingold umgetauscht wird.

Verkauft der Zahnarzt das Altgold, muss er den Verkaufserlös als Einnahme verbuchen. Gibt er das gesammelte Altgold einer Scheideanstalt und erhält Dentalgold zurück, wirkt sich dies steuerlich so aus, dass in Höhe des Wertes des Altgoldes eine Einnahme vorliegt und in gleicher Höhe eine Ausgabe für das Dentalgold. Steuerpflichtige Auswirkungen ergeben sich damit keine, da das Finanzamt den Einkauf von Dentalgold unproblematisch als Betriebsausgabe anerkennt.

Der Fiskus geht davon aus, dass der Zahnarzt das Dentalgold entweder im eigenen Labor bearbeiten lässt oder einem beauftragten Dentallabor bereitstellt. Streit mit dem Fiskus könnte es lediglich darüber geben, welche Menge an Dentalgold als angemessen gilt. Üblicherweise wird der voraussichtliche Jahresbedarf für die Selbstbearbeitung oder die Beistellung von der Finanzverwaltung anstandslos anerkannt.

Gibt der Zahnarzt hingegen das Altgold einer Scheideanstalt und erhält Feingold oder Barrengold zurück, werden diese Kosten nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Der Einkauf von Feingold oder Barrengold ist im Regelfall nicht betrieblich veranlasst, da keines von beiden im Dentallabor verwendet wird. Der Zahnarzt muss dementsprechend den Wert des erhaltenen Fein- oder Barrengoldes als steuerpflichtige Betriebseinnahme angeben.

Möglich wäre auch, den Erlös aus dem Altgoldverkauf oder den Wert des erhaltenen Fein- oder Barrengoldes zu spenden. Sofern die steuerlichen Spielregeln eingehalten werden, steht der steuerpflichtigen Betriebseinnahme aus dem Altgold eine steuerlich abzugsfähige Spende in gleicher Höhe gegenüber. Damit tut der freiberufliche Zahnarzt Gutes und vermeidet die Besteuerung als Betriebseinnahme.

Dr. Sigrid Olbertz, MBAZahnärztinMaster of Business AdministrationMittelstr. 11a45549 Sprockhövel-Haßlinghausen

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