Bundeszahnärztekammer

Schwerpunkte für das Jahr 2009

Der Vorstand der BZÄK hat die Arbeitsschwerpunkte der Bundeszahnärztekammer für das Jahr 2009 festgelegt. Nachfolgend geben die zm eine Dokumentation des Textes wieder.

Mit Blick auf die Zukunft der Zahnheilkunde ist es für die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) maßgebend, dass jeder Bürger Zugang zu qualitativ hochwertiger zahnärztlicher Versorgung haben sollte, die von gut ausgebildeten, qualifizierten und kompetenten Zahnärzten, in Kooperation mit entsprechend dem zahnärztlichen Delegationsrahmen eingesetzten Mitarbeiterinnen, erbracht wird. Vor diesem Hintergrund steht immer der Patient im Mittelpunkt.

Die BZÄK wird konsequent für eine freiberufliche Berufsausübung mit Niederlassungsfreiheit sowie für den Erhalt der freiberuflichen Selbstverwaltung eintreten, um den sozialpolitischen und medizinischen Herausforderungen zu begegnen, die auf zunehmende soziale Diskrepanzen, wirtschaftliche Ungleichheiten, Globalisierung, Alterung der Bevölkerung sowie auf die Folgen der Innovation und der technologischen Entwicklung zurückzuführen sind. In diesem neuen übergreifenden Rahmen fällt der Zahnheilkunde eine wichtige Rolle zu. Die Förderung der Mundgesundheit muss ein fester Bestandteil der allgemeinen Gesundheitsförderung für unsere Bürger sein, da Mundgesundheit ein wesentlicher Faktor für die allgemeine Gesundheit und Lebensqualität ist.

Die konzeptionelle und inhaltliche Ausrichtung der BZÄK wird durch das gesellschafts- und sozialpolitische Umfeld beeinflusst. Bei der Weiterentwicklung des Gesundheitssystems zeichnen sich im engeren Sinne folgende wesentliche Trends ab:

1. die Patientenzentrierung im Gesundheitswesen

2. Maßnahmen der Qualitätsförderung

3. die zunehmende Bedeutung der evidenzbasierten Zahnmedizin und der Versorgungsforschung

Daraus leiten sich für die Arbeit der BZÄK nachfolgende Schwerpunkte ab:

1. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Ziel ist eine GOZ, die den Anforderungen an eine wissenschaftlich fundierte und präventionsorientierte Zahnheilkunde gerecht wird und die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bewertet ist. Der Patient besitzt das Recht auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt, den eine Gebührenordnung abbilden muss.

2. Freiheit und Flexibilisierung der Berufsausübung in fachlicher Unabhängigkeit

Die Novellierung der Approbationsordnung muss forciert werden, um weiterhin einen hohen Ausbildungsstandard zu gewährleisten. Bei der Fort- und Weiterbildung (MBO) sind die europäischen Entwicklungen zu berücksichtigen. Die in der Berufsordnung niedergelegten Grundsätze zur Flexibilisierung der Berufsausübung bedürfen unter der Prämisse der Eigenverantwortung und fachlichen Unabhängigkeit einer aktiven Gestaltung.

3. Mitgestaltung einer patientenzentrierten Gesundheitsversorgung mit freier Arztwahl, Patientenrechte (EU), Transparenz, Behandlungsfehlerdokumentation, Information

Die BZÄK setzt sich für eine qualitätsorientierte zahnmedizinische Versorgung ein, die unerlässlich ist, um einen guten Gesundheitszustand sicherzustellen. Sie ist bemüht, eine offene Kultur der Patientensicherheit zu schaffen, in der Zahnärzte aus eigenen und fremden Erfahrungen lernen können.

Die BZÄK unterstützt die Erhöhung der gesundheitlichen Kompetenz der Patienten und die Stärkung der Patientensouveränität durch ein System transparenter Patientenberatung. Patienten sollen befähigt werden, ihre Rolle als mündiger Patient wahrzunehmen. Hierzu gehören unter anderem qualitätsgesicherte, unabhängige und zielgerichtete Gesundheitsinformationen, die laienverständlich sind.

4. Unterstützung der Einführung eines Systems befundabhängiger Festzuschüsse für die gesamte Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Zahnmedizin stößt zunehmend an gesundheitsökonomische Grenzen. Der Patient hat ein Recht auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt, ohne seine solide Grundversorgung zu verlieren. Festzuschüsse bieten einen allgemein akzeptierten Ansatz, dies zu realisieren.

5. Förderung der Versorgungsforschung

Versorgungsforschung bedeutet für den Berufsstand eine kritische Auseinandersetzung auf wissenschaftlicher Grundlage mit den Rahmenbedingungen des Versorgungsalltages als Beitrag zur Gesundheitssystemgestaltung.

6. Qualitätsförderung

Aspekte der Qualitätsförderung berühren alle Bereiche der Arbeit der Bundeszahnärztekammer. Eine selbstbestimmte Qualitätsförderung auf wissenschaftlicher Grundlage richtet sich auf den Patienten aus und orientiert sich am zahnärztlichen Versorgungsalltag.

7. Berufscodex für Zahnärzte / Ethik in der Zahnheilkunde

Für alle Aspekte der zahnärztlichen Berufsethik und des professionellen Verhaltens sowie der Verpflichtung qualitativ hochwertige zahnärztliche Leistungen zu erbringen, wird der Berufskodex für Zahnärzte in der Europäischen Union des CED (2007) als Grundlage der berufspolitischen Arbeit der BZÄK genommen.

8. Evidence-based Dentistry als Grundlage einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Die Nutzenbewertung zahnärztlicher Maßnahmen wird stärker an den Prinzipien der Evidence-based Dentistry gemessen. Wissenschaftliche Forschungsansätze sollten sich deshalb an diesen Prinzipien ausrichten, um dem Zahnarzt im Versorgungsalltag die nötige Sicherheit für seine Behandlungsentscheidung zu geben.

Ausführungen zu den Arbeitsschwerpunkten

Erwartungen an die Politik

• Grundlegende und zukunftsorientierte Gesundheitsreform auf wissenschaftlich abgesicherter Grundlage und auf objektiver betriebswirtschaftlicher Bewertung

• Schaffung einer soliden Finanzierungsgrundlage einer zukünftigen Krankenversicherung, die die demografischen Veränderungen, sozialen Aspekte, den medizinischtechnischen Fortschritt und einen fairen Wettbewerb der Kostenträger berücksichtigt sowie das Beitragsaufkommen vom Faktor Arbeit perspektivisch entkoppelt

• Einführung eines sozial gerechten Systems befundabhängiger Festzuschüsse für die gesamte Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

• Erleichterung des Zugangs zur Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips

• Garantie der freien Arztwahl anstelle von Einkaufsmodellen

• Eintreten für die Freiberuflichkeit und damit für eine unabhängige, eigenverantwortliche und nicht gewerbliche zahnärztliche Versorgung als Voraussetzung für ein freiheitliches Gesundheitswesen

• Erhalt der freiberuflichen Selbstverwaltung

• Entbürokratisierung, mehr Transparenz und mehr Menschlichkeit im Gesundheitswesen

• Jede politisch-ideologische Einflussnahme auf die zahnärztliche Berufsausübung ist abzulehnen

Gebührenordnung für Zahnärzte

• Am 15. November 2008 hat die außerordentliche Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer einstimmig den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (Referentenentwurf GOZ vom 22. 10. 2008) des Bundesministeriums für Gesundheit abgelehnt. Insgesamt ist festzustellen, dass die Arbeiten an der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte von rein budgetorientierten Gedanken geprägt sind, die einer privaten Gebührenordnung jedoch wesensfremd sind. Der vorliegende Entwurf umfasst Regelungen, die Auswirkungen entfalten, nicht nur hinsichtlich des Kreises der privat Krankenversicherten, sondern auch hinsichtlich der Mehrkostenleistungen der GKV-Versicherten. Gerade im Hinblick auf letzteren Regelungsbereich ist festzustellen, dass mit dem Entwurf Honorareinbußen gerade in dem von der Politik immer wieder als besonders förderungswürdig herausgestellten Bereich der präventiven zahnerhaltenden Leistungen mit ihrem nicht unerheblichen Anteil am Versorgungsgeschehen verbunden sind.

• Am 31. Januar 2007 hat die außerordentliche Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer einstimmig den Entwurf einer „Honorarordnung der Zahnärzte“ (HOZ) verabschiedet, der den Anforderungen an eine wissenschaftlich fundierte und präventionsorientierte Zahnheilkunde gerecht wird und durch eine auf betriebswirtschaftlichen Grundsätzen beruhende Bewertung die Grundlage für eine qualitativ hoch stehende Zahnheilkunde schafft. Die Bundesversammlung hat mit der Verabschiedung der Honorarordnung der Zahnärzte dem Vorstand der Bundeszahnärztekammer das Mandat erteilt, den Entwurf als den wissenschaftlich fundierten und betriebswirtschaftlich objektiv ermittelten Vorschlag der Zahnärzteschaft für eine neue Gebührentaxe zu veröffentlichen und zum Inhalt der aktiven politischen Arbeit der Bundeszahnärztekammer zu machen. Die HOZ ist damit der Vorschlag und Maßstab des Berufsstandes bei allen Aktivitäten zur Novellierung der GOZ und bedarf auf Grundlage der wissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Erkenntnislage der ständigen Weiterentwicklung.

• Im Jahre 1997 wurde die „GOZ-Analyse“ ins Leben gerufen, mit der – auf Dauer angelegt – Daten zum privatzahnärztlichen Liquidationsverhalten erhoben und ausgewertet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat angekündigt, die Novellierung der GOZ zukünftig nicht mehr nur in größeren Zeitabständen in Angriff zu nehmen, sondern ein Verfahren der kontinuierlichen Beobachtung und Anpassung installieren zu wollen. Die GOZ-Analyse wird damit eine über die interne Berufspolitik hinausgehende Bedeutung erhalten. Dem trägt die Bundeszahnärztekammer Rechnung durch Stärkung der eigenen Fachkompetenz.

Freiheit und Flexibilisierung der Berufsausübung in fachlicher Unabhängigkeit:

Approbationsordnung für Zahnärzte

•Die Reform der Approbationsordnung ist seit Langem überfällig. Die Bundeszahnärztekammer hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), der Vereinigung der Hochschullehrer der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) und dem Freien Verband der Deutschen Zahnärzte (FVDZ) einen Entwurf einer neuen Approbationsordnung erarbeitet und vorgelegt, der den Bedürfnissen der modernen Zahnheilkunde Rechnung trägt. Auch der medizinische Fakultätentag (MFT) und somit die gesamte medizinische und zahnmedizinische Wissenschaft, die zahnärztlich politischen Gruppierungen sowie die Studentenschaft haben dem Entwurf einhellig zugestimmt. Die BZÄK setzt sich für eine zügige politische Umsetzung der neuen Approbationsordnung ein.

Berufsordnung

Der zahnärztliche Beruf ist nach Definition und Selbstverständnis ein freier Beruf und kein Gewerbe. Die Bundeszahnärztekammer gibt mit ihrer Musterberufsordnung eine Empfehlung für eine Anpassung und Modifizierung der Berufsordnungen für die deutschen Zahnärzte ab. Dabei sind die aktuellen Aspekte Rechtsprechung, die Veränderungen des Berufsbildes des Zahnarztes und neue Formen der Berufsausübung zu berücksichtigen. Dies bedarf der aktiven Gestaltung durch die Zahnärztekammern.

Patientenorientierung / Patientensicherheit

• Förderung und Koordination der Arbeit der Patientenberatungsstellen unter Einbezug von Zweitmeinungsmodellen der zahnärztlichen Berufsorganisationen unter der Begrifflichkeit der umfassenden Patientenberatung

• verstärkte Kommunikation der Möglichkeiten der Patientenberatung unter Nutzung der Patientenhotline der BZÄK

• Erstellung weiterer qualitätsgesicherter Patienteninformationen

• Sicherung eines funktionierenden Gutachter- und Schlichtungswesens, Verstärkung der Transparenz im Gutachter- und Schlichtungswesen

• Schaffung eines Fehlermanagementsystems auf freiwilliger, nicht justiziabler und anonymer Grundlage als wesentlicher Beitrag zur Qualitätsförderung

• Gewinnung von mehr Transparenz durch Kostenerstattung

Unterstützung der Einführung eines Systems befundabhängiger Festzuschüsse für die gesamte Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde:

Präventionsorientierte Neubeschreibung der Zahnmedizin

Die Bundeszahnärztekammer hat in mehrjähriger Zusammenarbeit mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde eine umfassende Beschreibung einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde erarbeitet. Diese ist wissenschaftlich fundierte Richtschnur insbesondere bei:

• der Neuausrichtung hin zu einer ursachengerechten, zahnsubstanzschonenden und präventionsorientierten Versorgung der Patienten zur Erhaltung von mehr Gesundheit und Lebensqualität auf wissenschaftlich abgesicherter Basis,

• der geplanten Novellierung der Approbationsordnung,

• dem weiteren Ausbau der Systematik befundorientierter Festzuschüsse mit Kostenerstattung,

• der Neufassung eines Leistungskatalogs und der Vergütungssysteme / Gebührenordnung – die Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ)

• Kontinuierliche Fortschreibung der präventionsorientierte Neubeschreibung der Zahnmedizin

Prophylaxe ein Leben lang – Prävention für alle Altersgruppen

• Weitere Umsetzung des Konzeptes der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention innerhalb der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

• Auswertung der DMS IV und weiterer Datengrundlagen hinsichtlich präventionspolitischer Potenziale und Herausforderungen an den Versorgungsalltag

• Individual- und Intensivprophylaxe, Kollektivprophylaxe, Gruppenprophylaxe als wichtigste Ansätze zur Verbesserung der Mundgesundheit

•Propagierung kollektivprophylaktischer Maßnahmen, zum Beispiel Kochsalzfluoridierung

• Kontinuierliche Fortsetzung der erfolgreichen Präventionsstrategien im Kindes- und Jugendalter

• Stärkung der sozialmedizinischen Kompetenz des Berufsstandes durch besondere Konzentration auf sozio-ökonomische und medizinische Risikogruppen sowie auf Erwachsene, alte Menschen und Menschen mit Behinderungen

• Entwicklung von Strategien zur Senkung von Risikofaktoren, zum Beispiel Rauchen, im Versorgungsalltag

• Fokus: Alterszahnheilkunde

•Verstärkte Aktivitäten zur Prävention, Erkennung, Therapie und Nachsorge bei Parodontalerkrankungen

• Fokus: Wechselwirkungen zwischen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Allgemeinmedizin – verstärkte Interaktionen mit dem ärztlichen Berufsstand

•Aktivitäten zur Ernährungslenkung in Zusammenarbeit mit anderen gesundheitspolitischen Aktionen

• Erhöhung der Lebensqualität durch Verbesserung der Mundgesundheit über die Optimierung von Professional Health Care und Oral Health Self Care

•Unterstützung des Bundes bei der Gesundheitsberichterstattung

• Mitarbeit in präventionspolitischen Gremien

• Publikationen und Vortragstätigkeit

•Fachliche Kooperation mit verschiedenen Partnern zur Verbesserung der Mundgesundheit

•Beratung aller wissenschaftlicher und gesundheitspolitischer Gremien zur zahnärztlichen Prävention

Wissenschaft und Forschung in der Zahnmedizin

• Förderung der Versorgungsforschung

• Förderung der Prinzipien der EbM/EbD in die Forschungsaktivitäten der zahnmedizinischen Wissenschaft, insbesondere im Hinblick auf die Nutzenbewertung zahnmedizinischer Präventions- und Therapieverfahren

Qualitätsförderung

• Entwicklung und Implementierung evidenzbasierter Leitlinien in der Zahnmedizin

• Beratung bei einrichtungsinternen Qualitätsmanagementsystemen für die Zahnarztpraxis

• Einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung, Entwicklung von Indikatoren in der Zahnmedizin

• Entwicklung eines zahnärztlichen Fehlermanagementsystems

• Unterstützung der Qualitätszirkel als Keimzellen kollegialer Qualitätsförderung

• Förderung der Fort- und Weiterbildung als wichtiges Element der Förderung der Umsetzung des modularen Systems der zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung. Dabei sind auch die Entwicklungen zu den Masterstudiengängen und den curricularen Fortbildungen mit einzubeziehen.

• Überarbeitung der Weiterbildungsordnung vor dem Hintergrund der europäischen Richtlinien als höchste Stufe der postgradualen Qualifizierung unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Entwicklungen, des Systems der präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Anforderungen an den Versorgungsalltag beziehungsweise Versorgungsbedarf

• Unterstützung der Absolventen bei der Integration im Berufsalltag, die Neuauflage der Broschüre „Der Weg in die Freiberuflichkeit – Praxisgründung“ dient als Grundlage für die Entwicklung von Curricula der Berufskundevorlesung an den Hochschulen.

• Unterstützung und Bearbeitung von Fragen zu Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie spezieller Themenkomplexe der Zahnärztlichen Berufsausübung durch Informationen der Kollegenschaft und Bearbeitung in den jeweiligen Ausschüssen

• Praxisbegehungen: Hilfestellung und Aufklärung

• Erstellung von Arbeitshilfen im Umgang mit der Empfehlung des Robert Koch-Instituts zur „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ und Arbeitshilfen für den (Muster-)Hygieneplan BZÄK / DAHZ 2006. Die Verantwortlichkeit sollte alleine bei den Selbstverwaltungsorganen liegen. Bezirksregierung und Gesundheitsämter sollten nur bei anlassbezogenen Begehungen involviert sein.

• Interessenvertretung für die Bundeszahnärztekammer in den Bereichen Normung und Bürokratieabbau

Zahnärztliche MitarbeiterInnen

• Berufsbildung und Jugendpolitik: Förderung qualifizierten Fachkräftenachwuchses im Assistenzbereich und damit Gewährleistung der gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen

• Statistische Erfassung der Ausbildungszahlen der Zahnmedizinischen Fachangestellten

• Weiterentwicklung der Ausbildungs- und Musterfortbildungsordnungen für die Praxisassistenz unter Nutzung des novellierten Delegationsrahmens

• Beratung bei der Neukonzeption der Berufsbildungsstatistik

• Aktive Begleitung europäischer Entwicklungen, wie Europäischer Qualifikationsrahmen (EQF)

Dokumentation

• Zur Dokumentation der zahnärztlichen Berufsausübung und des gesundheitspolitischen Umfeldes wurden erstmals im Jahr 2008 relevante Daten in einem statistischen Jahrbuch zusammengefasst und veröffentlicht. Dieses Projekt wird fortgeführt.

Europa

Vertretung der Interessen der Bundeszahnärztekammer und des europäischen Dachverbands nationaler zahnärztlicher Organisationen (CED) bei den EU-Institutionen; Vermittlung der Position im Hinblick auf:

•den Entwurf einer EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

•den Erhalt der einstufigen zahnmedizinischen Ausbildung in der EU

• das Grünbuch der EU-Kommission über Gesundheitsberufe

• die Begleitung und Förderung von EU-Initiativen im „Public Health“-Bereich (allgemeine Gesundheitsstrategie, Tabak). Fokus: Prävention, Erhöhung der Lebensqualität durch Verbesserung der Mundgesundheit; Wechselwirkungen zwischen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Allgemeinmedizin

• die Begleitung der Gesetzgebung wie auch nicht legislativer Initiativen, welche die zahnärztliche Praxis betreffen (Medizinprodukte, Amalgam, Bleachingprodukte)

• Beratung der Kommission und des Europäischen Parlaments zu wissenschaftlichen und gesundheitspolitischen Fragen

• Mitarbeit in europäischen Gremien (European Health Policy Forum, Expertengruppe der Kommission über Medizinprodukte, Expertengruppe zur Patientensicherheit und weitere Gremien)

• Mitarbeit in den Arbeitsgruppen des CED: „Internal Market“ und „Ethical Code“; „Education“, „Medical Devices“, „Amalgam“, „Patient Safety“

•Fachliche Kooperation mit den Brüsseler Repräsentanten deutscher und europäischer Verbände im Gesundheitsbereich zur Bewertung der Auswirkungen der EU-Gesetzgebung und -Rechtsprechung auf Gesundheitsdienstleistungen

• Fachliche Kooperation mit den Brüsseler Repräsentanten deutscher und europäischer Organisationen Freier Berufe. BZÄK

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