Pressekonferenz der Kammer Westfalen-Lippe

Hygienestudie liefert Beweis

Auf einer Pressekonferenz in Münster präsentierte die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe die Ergebnisse einer von ihr bei einem Spezialinstitut in Auftrag gegebenen Studie zur Hygienesituation von Hand- und Winkelstücken. Das Studienergebnis bestätigt die Auffassung der Zahnärzte.

Seit einigen Jahren ist die Umsetzung des Medizinproduktegesetzes ein Dauerthema in den Zahnarztpraxen. Kammern und Zahnärzte wollen sich den hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand nicht vorschreiben lassen. Bekannterweise fordert die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen – denn die Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten ist Obliegenheit der Bundesländer – für die Aufbereitung aller Hand- und Winkelstücke eine valide maschinelle thermische Reinigung/Desinfektion. „Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe konnte diese Forderung jedoch bislang nicht unterstützen und gab daraufhin beim Hybeta-Institut in Heidelberg eine Studie in Auftrag, die klären sollte, inwieweit doch eine manuelle Aufbereitung eine validier-bare Keimreduktion zulässt“, erläuterte der Kammerpräsident Dr. Walter Dieckhoff in seinen einleitenden Worten den Hintergrund und fügte an: „Es war eine Reaktion aus der Not heraus!“

Thema brennt Zahnärzten unter den Nägeln

Dr. Frank Wille aus dem Hybeta-Institut, das sich vorwiegend mit der Überprüfung von Hygienestandards von Kliniken und Krankenhäusern beschäftigt, stellte den Pressevertretern das Studiendesign vor. Die Grundlage für die Untersuchungen bildete das von der Firma Alpro Medical GmbH entwickelte Verfahren zur manuellen Aufbereitung von Hand- und Winkelstücken. In der Studie wurden 16 Hand- und Winkelstücke (ausgenommen Turbinen) führender Hersteller mit Rinderhämoglobin angeschmutzt und mit den für jedes Gerät beschriebenen Aufbereitungsverfahren gereinigt. Danach erfolgte eine Restproteinbestimmung mit der Biuret-Methode.

Im Vergleich hierzu wurden dieselben Instrumente nach Proteinkontaminierung manuell mit einem Fünf-Schritt-Verfahren gereinigt:

1. Durchspülen der Kanäle an der Behandlungseinheit,2. Durchblasen der Kanäle an der Einheit,3. Spraykanalreinigung,4. Spraykanaldesinfektion,5. Trocknung mit Druckluft (0,7 Bar).

Das Ergebnis war eindeutig. Alle auf diese Weise aufbereiteten Geräte zeigten Proteinwerte unter 100 µg und unterschritten damit den in der Leitlinie des Arbeitskreises Instrumenten-Aufbereitung (AKI) der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV) postulierten Wert.

Bei der maschinellen Aufbereitung zeigte sich dagegen deutlich, dass die Ergebnisvariabilitäten scheinbar auf die nicht immer zuverlässige Adaptation an das entsprechende Gerät zurückzuführen sind, so mutmaßte Wille in seinem Vortrag.

Die Zahnärzteschaft aus Westfalen-Lippe ist nun voller Hoffnung: „Die Studie stützt unsere von Anbeginn der Diskussionen an vertretene Auffassung, dass die manuelle Aufbereitung von Hand- und Winkelstücken zu mit maschinellen Verfahren vergleich- baren Ergebnissen führt, ohne Abstriche bei der Patientensicherheit, die für uns höchste Priorität genießt, in Kauf zu nehmen“, äußerte sich Dr. Gerhardus Kreyenborg, zuständiger Vorstandsreferent der Kammer auf der Veranstaltung.

Die Ergebnisse werden der Zahnärztekammer eine wichtige Argumentationshilfe bei den Gesprächen mit der Landesregierung sein. Um die Bemühungen auf Bundesebene nachhaltig zu unterstützen, wird die Hygienestudie auf der nächsten Sitzung des Arbeitskreises Praxisführung und auf der Koordinierungskonferenz der BZÄK vorgestellt.

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