Die Zukunft des EU-Gesundheitsmarktes

Chancen mit Risiken

pr
Die Europäische Kommission will mit einem umfassenden Regelwerk, der Richtlinie über die Patientenrechte, die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Europa neu regeln. Dies stellt die Gesundheitssysteme der EU-Mitglieder vor neue Herausforderungen. Ein Diskussionsabend in Brüssel machte deutlich, dass die Initiative der Kommission vor allem die Frage aufwirft, wie weit der Einfluss der EU in die Organisation der medizinischen Versorgung reichen darf.

Die rote Karte für den Kommissionsvorschlag zur Richtlinie über die Patientenrechte zog keiner der Diskutanten, die sich auf Einladung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bayerischen Landesvertretung zu einem Meinungsaustausch in Brüssel getroffen hatten. Vielmehr waren sich Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstandsmitglied der KBV, Dr. Klaus-Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Melanie Huml, Staatssekretärin im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, sowie der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber einig, dass ein regulierter Wettbewerb im EU-Gesundheitsmarkt zahlreiche Chancen für das deutsche Gesundheitswesen mit sich bringt. Gleichwohl warnten die Podiumsteilnehmer vor allzu weitreichenden Eingriffen der Europäischen Union (EU) in die Organisation der medizinischen Versorgung.

„Die Gesundheitssysteme der Länder müssen selbständig zusammenwachsen“, unterstrich Müller. Europäische Mindeststandards dürften nicht zu einem bürokratischen Mehraufwand führen. Die Richtlinie müsse vielmehr auf nationale Besonderheiten, wie Bedarfs- und Zulassungsregelungen Rücksicht nehmen, um die flächendeckende Versorgung nicht zu gefährden. Bei einer Öffnung der Grenzen für die medizinische Versorgung würden die Kostenträger wohl auch vermehrt Verträge mit ausländischen Leistungsträgern abschließen, prophezeite Müller. „Wichtig dabei ist, dass Qualität und Preise im Einklang bleiben.“

Warnung vor Verwässerung

Das BMG legt ebenfalls großen Wert darauf, dass die qualitativ hochwertige Versorgung in Deutschland nicht durch europäische Vorgaben verwässert wird. „Qualitätsstandards in der medizinischen Versorgung sind eng an Finanzierungsfragen gekoppelt“, sagte Schröder. Es sei daher Sache der Länder, diese zu definieren. Dies gelte es ebenso zu klären, wie eine Reihe anderer Punkte. Dazu zähle beispielsweise die Frage einer Vorabgenehmigung für stationäre Leistungen, die die Europäische Kommission nur in eng definierten Ausnahmefällen zulassen will.

Die Bundesregierung hingegen will sich, wie zahlreiche andere EU-Länder, dafür einsetzen, dass Patienten für stationäre Leistungen grundsätzlich eine Vorabgenehmigung bei den Kostenträgern einholen müssen. Auch müsse die Richtlinie Rechtssicherheit für die Leistungserbringer herstellen, damit diese nicht auf ihren Kosten für die Behandlung ausländischer Patienten sitzen bleiben. Eine weitere Schwachstelle im Kommissionsentwurf sei die geforderte Informationsverpflichtung, da sich die Gesundheitssysteme der EU-Mitgliedstaaten in einem permanenten Umbruch befänden. „Wie soll es da gelingen, Informationen über den jeweiligen Stand der Versorgung und die Qualität der Leistungsangebote nachzuhalten“, kritisierte Schröder.

Diese Lücken gelte es bei den Beratungen des Europaparlaments (EP) und des Europäischen Rates über den Kommissionsvorschlag zu schließen, um neue rechtliche Auseinandersetzungen über die Patientenmobilität innerhalb der EU zu vermeiden, so der BMG-Vertreter.

Das EP wird voraussichtlich im April in erster Lesung über den Kommissionsvorschlag abstimmen. Danach sind die EU-Regierungen am Zug. Ein wesentliches Ziel aus Sicht des Parlaments müsse es sein, zu verhindern, dass es zu einer Zwei-Klassen-Medizin innerhalb der EU kommt, sagte der CSU-Europapolitiker Ferber. Entsprechende Lösungsvorschläge gäbe es bislang allerdings noch nicht.

Die Bundesländer wiederum legten Wert darauf, dass das europäische Regelwerk ihnen weiterhin eine vorausschauende Krankenhausplanung ermögliche, so Huml. Auch dürfe es nicht zu einer Konkurrenzsituation zwischen in- und ausländischen Patienten kommen. Bayern sei dennoch für den europäischen Wettbewerb gut gerüstet.

Petra SpielbergRue Belliard 197/b4B-1040 Brüssel

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