Gastkommentar

Fragwürdiger Schutzschirm

Mittlerweile sieht selbst der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt, dass der GKV im Jahre 2009 ein erhebliches Defizit droht. Nicht wenige Experten erwarten einen Fehlbetrag von bis zu vier Millliarden Euro.

Hartwig Broll
Gesundheitspolitischer Fachjournalist in Berlin

Die Bundesregierung wird angesichts des drohenden GKV-Defizits nicht müde, die Vorteile des Gesundheitsfonds zu preisen. Das Einnahmerisiko liege derzeit vollständig beim Bund, eventuelle Einnahmeaus-fälle würden durch Steuermittel kompensiert. Leider stimmt dies allerdings nur für dieses Jahr, werden Bundesmittel für den Gesundheitsfonds doch nur als Darlehen zur Verfügung gestellt, die 2010 oder spätestens 2011 durch den Fonds an den Bundeshaushalt zurückgezahlt werden müssen. Und da der Fonds über keine anderen eigenen Einnahmen verfügt als über die Beiträge der GKV-Mitglieder, müssen eben diese zur Kasse gebeten werden.

Dabei ist den meisten Experten völlig klar, dass diese Mittel nicht über das Instrument der Zusatzbeiträge geschöpft werden können. Durch die Ausgestaltung der Überforderungsgrenze – mehr als ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen eines Mitglieds können nicht erhoben werden, die Finanzschöpfung durch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag endet somit bei einem Prozent der Beitragsbemessungsgrenze – ist dieses Instrument grundsätzlich begrenzt. Kein Wunder also, dass sich vor allem die Kassen mittlerweile Gedanken darüber machen, wie die Rückzahlung eventueller Liquiditätshilfen des Bundes überhaupt finanziert werden könnte.

Im Zentrum dieser Überlegungen steht – wie sollte es anders sein – die Politik. Immerhin wird es ab dem Herbst eine neue Bundesregierung geben, und mindestens zwei potentielle Koalitionsparteien, CSU und FDP, haben aus ihrer kritischen bis ablehnenden Haltung gegenüber dem Gesundheitsfonds keinen Hehl gemacht. Fraglich ist nur, ob diese Parteien, die wohl in jeder denkbaren Konstellation nach der Bundestagswahl nur als Juniorpartner fungieren dürften, sich in derart grundsätzlichen Fragen der Gesundheitspolitik werden durchsetzen können. Wahrscheinlich werden sie es ernsthaft nicht einmal versuchen.

Da die Zusatzbeiträge als taugliches Instrument ausfallen, gibt es eigentlich nur noch zwei Wege, Darlehen des Gesundheitsfonds zurückzuführen. Zum einen könnte der allgemeine Beitragssatz entsprechend angehoben werden – eine Maßnahme, zu der die Politik wegen der absehbaren Aufschreie aus dem Lager der Arbeitgeberorganisationen wohl nur als letztes Mittel greifen wird. Zudem stellte sich in diesem Fall die Frage, wie hoch der allgemeine Beitragssatz festgesetzt werden müsste, wenn er neben den seit Jahren stetig steigenden Ausgabenzuwächsen auch noch die Einnahmeausfälle vergangener Jahre abdecken müsste. Die 0,5 Prozentpunkte, um die der Beitragssatz rechtzeitig zur Bundestagswahl abgesenkt wird, dürften zur Kompensation kaum ausreichen.

Bliebe also nur noch die zweite grundsätzliche Möglichkeit: Der Bund könnte die Liquiditätshilfen an den Fonds diesem zunächst stunden oder gleich vollständig erlassen. Es gibt nicht wenige Akteure im Gesundheitswesen – natürlich vor allem aus dem Kassenlager –, die diese Forderung bereits jetzt vernehmbar stellen. Und wann wäre auch ein besserer Zeitpunkt, zeigen sich Politiker bei bevorstehenden Wahlen doch in der Regel geneigt, Wohltaten im Sinne der Sozialversicherungen zu versprechen. Wahrscheinlich wird der Politik aber ganz unabhängig von dieser Situation kaum etwas anderes übrigbleiben, als über einen derartigen Schuldennachlass ernsthaft nachzudenken. Dank der genialen Ausgestaltung des Fonds und der Abschaffung der Finanzautonomie der Kassen haben diese schlicht nicht die Möglichkeit, Einnahmedefizite in Milliardenhöhe zu refinanzieren. Damit dürfte dieses Finanzrisiko zuletzt doch beim Steuerzahler hängenbleiben.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber

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