SPD will Gesundheitsabgabe auf alle Einkommensarten
Bislang werden diese nur bei freiwilligen Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung eingerechnet und auch hier nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Laut einer Beschlussvorlage, aus der das Magazin Spiegel zitierte, will die SPD die klassischen Kassenbeiträge im Gegenzug senken. Ziel sei eine Finanzierungslösung für das Gesundheitssystem, „die auch jene an der Finanzierung der Versorgungsstrukturen beteiligt, die bislang keinen gerechten Beitrag dazu leisten“. Die Finanzierung des Gesundheitssystems solle damit insgesamt gerechter werden, sagte Parteichefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas bei der Jahresauftaktklausur der SPD in Berlin.
Mit der vorgeschlagenen Maßnahme würde der Kreis der Beitragszahler ausgedehnt. „Heute tragen vor allem die Arbeitseinkommen die Last unseres Gesundheits- und Pflegesystems“, heißt es in der Vorlage. Dies belaste viele Menschen und hemme soziale Gerechtigkeit, argumentiert die SPD. Außerdem fordert die Partei eine Ausweitung der Rentenversicherungspflicht auf Beamte, Selbstständige und Mandatsträger, heißt es weiter. „Ein solidarisches Alterssicherungssystem muss langfristig alle Erwerbstätigen einbeziehen. Wer arbeitet, zahlt ein“, schreibt die SPD demnach in der Beschlussvorlage.
Union lehnt die SPD-Vorschläge entschieden ab
Ganz neu sind die Ideen nicht, sie erinnern an einen Vorstoß des früheren Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck. Als Kanzlerkandidat der Grünen hatte er im Bundestagswahlkampf Anfang 2025 angeregt, Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktienverkäufen sollten in die Berechnung der Krankenkassenbeiträge einbezogen werden.
Die Union lehnt die SPD-Vorschläge entschieden ab, berichtet ZDF heute. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Simone Borchardt, sagte der Augsburger Allgemeinen: „Der Vorschlag wäre ein fatales Zeichen und ein Blankoscheck für ein „Weiter so“, welches wir uns nicht mehr leisten können.“ Bas wiederum bewertete Unions-Forderungen etwa nach Einschränkungen beim Recht auf Teilzeit oder nach der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, als „eine Abrissbirne für Arbeitnehmerrechte“. Es handle sich um Vorschläge „ohne Respekt vor den Problemen ganz normaler Menschen in diesem Land“.






