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Hamburger Senat will GKV für Beamte öffnen

pr/pm
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Der Hamburger Senat plant, die GKV künftig für junge Beamte, Berufseinsteiger und Umsteiger aus der Privatwirtschaft zu öffnen. Diese in Deutschland einmalige Regelung soll zum 1. August 2018 greifen.

Der Senat hat jetzt beschlossen, Verbände und Gewerkschaften anzuhören, um dann ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen, teilte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks mit. Statt individueller Beihilfe soll der hälftige Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse gezahlt werden.

Prüfer-Storcks: "Echte Wahlfreiheit im Öffentlichen Dienst!"

Es sei weder zeitgemäß, sozial gerecht noch verfassungsrechtlich geboten, dass die Krankheitskosten von Beamten nur über Beihilfe und die PKV abgesichert werden, erklärte sie. Mit dem neuen Gesetz plane man eine „echte Wahlfreiheit im Öffentlichen Dienst“ und schaffe den Zugang von Beamten in die Solidargemeinschaft.

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Die Senatorin führte an, dass ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand durch die Prüfung von Arztrechnungen und Berechnungen der individuellen Beihilfe anfällt. Sie rechnet bei der neuen Regelung mit anfänglichen Mehrkosten von voraussichtlich 5,8 Millionen Euro, weil sich die Stadt erstmals an den Krankenversicherungskosten der derzeit ungefähr 2.400 freiwillig gesetzlich versicherten Beamten beteiligen wird. Langfristig erwartet sie aber Kostenneutralität. 

Mit dem neuen Gesetz soll eine monatliche Pauschale ausgezahlt werden, die die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge abdeckt. Gesetzlich versicherte Beamte sollen die Pauschale in Höhe des hälftigen Versicherungsbeitrags für die GKV erhalten. Alternativ können sie den hälftigen Versicherungsbeitrag für die PKV-Vollversicherung wählen. In diesem Fall ist die Pauschale auf die Höhe der hälftigen Kosten für den Basistarif begrenzt – das entspricht dem Leistungsumfang der GKV.

Baas: Die PKV braucht man nicht für die Versicherung von Beamten!

Der Vorsitzende der Techniker Krankenkasse, Dr. Jens Baas, begrüßte den Vorstoß von Prüfer-Storcks. Das Vorhaben zeige, dass die private Krankenversicherung immer mehr erodiere, denn tatsächlich brauche man sie nicht für die Krankenversicherung von Beamten. Baas: „Ich würde mir wünschen, dass der Hamburger Vorstoß zu einer bundesweiten Debatte darüber führt, ob wir mittel- und langfristig tatsächlich an zwei getrennten Systemen - gesetzlicher und privater Krankenversicherung - festhalten wollen oder ob nicht ein einheitlicher Versicherungsmarkt mit gleichen Spielregeln für alle das robustere und auch gerechtere Modell wäre.“

Hintergrund: Beamte erhalten bisher – je nach Familienstand und Status – zwischen 50 und 70 Prozent ihrer Arztrechnungen als Beihilfe bezahlt, den Rest müssen sie über eine private Krankenversicherung abdecken. Das kann beispielsweise für Familien mit Kindern oder chronisch Kranken teuer werden. Sie können sich auch gesetzlich absichern. Dann müssten sie aber – anders als Angestellte – den Arbeitgeberanteil selbst bezahlen, deshalb ist diese Variante nur für wenige attraktiv. 

Für den Großteil der Hamburger Beamten bleibt der Weg in die GKV versperrt, da sie schon lange privat versichert sind und die Voraussetzungen für einen Wechsel nicht erfüllen. Das Wahlrecht soll ab August 2018 für alle neu eingestellten Beamten gelten. Beamte, die bereits privat versichert sind, können nur in Ausnahmefällen in die GKV wechseln. Die Wahl des Arbeitgeberanteils statt der individuellen Beihilfe ist freiwillig, aber endgültig. Einen Wechsel zurück soll es nicht geben.

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