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Neues Positionspapier „Rauchen und Mundgesundheit“

BZÄK unterstützt Zahnärzte bei der Raucherberatung

ao
Allgemeine Zahnheilkunde
Bei der Aufklärung über die Risiken des Rauchens und der Raucherentwöhnung können Zahnärztinnen und Zahnärzte eine wichtige Rolle spielen. Um sie dabei zu unterstützen, hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ein neues Positionspapier zum Thema „Rauchen und Mundgesundheit“ veröffentlicht.

Mehr als 50 Prozent der Raucherinnen und Raucher suchen jährlich eine Zahnarztpraxis auf, informiert die BZÄK. Zwar liege die professionelle Hauptkompetenz für eine strukturierte und gezielte Rauchentwöhnung vorrangig bei speziell geschulten Ärzten und Psychotherapeuten, heißt es im Positionspapier. Dennoch spiele die zahnärztliche Praxis eine wichtige Rolle bei der primären Gesundheitsberatung, dem Verweis an Experten und bei Kurzinterventionen zur Rauchentwöhnung. Zahnärzte sollten Raucherinnen und Raucher demnach dazu ermutigen, vollständig mit dem Rauchen aufzuhören, ohne auf alternative Tabakprodukte und tabakfreie Nikotinprodukte umzusteigen oder den Tabakkonsum mit diesen zu ergänzen.

Kurzintervention auf Basis der 5A-Methode

Laut dem Papier kann eine Minimalintervention während der regelmäßigen zahnärztlichen Kontrolluntersuchung in wenigen Minuten erfolgen, beispielsweise auf Grundlage des 5A-Modells (ask, advise, assess, assist, arrange). Dieses aus der Gesundheitsförderung und Tabakentwöhnung stammende Modell wurde für die Zahnmedizin adaptiert und beschreibt strukturierte Gesprächsanlässe.

Forderungen der BZÄK an die Politik

Unterstützung beim Rauchstopp und Werbeverbote können laut Positionspapier dazu beitragen, dass weniger Menschen rauchen. Um gesundheitliche Folgen des Rauchens zu reduzieren, hat die BZÄK folgende Forderungen an die Politik formuliert:

  • Auch mit Tabak verwandter Erzeugnisse wie E-Zigaretten oder Snus sowie tabakfreie Nikotinprodukte (einschließlich ENDS- und ENNDS-Geräte) sollten reguliert werden, zum Beispiel durch Warnhinweise, Altersbeschränkungen und neutrale Verpackungen. Die BZÄK begründet dies damit, dass sie Gesundheitsrisiken für die Mundhöhle bergen und als Einstieg in das Tabakrauchen dienen können.

  • Werbung für alle Tabak- und Nikotinprodukte sowie nikotinfreien Produkte sollte verboten werden - insbesondere solche, die mit aggressiven Vermarktungsstrategien auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind.

  • Die BZÄK fordert zudem eine verbindliche Honorierung für eine zahnärztliche Kurzberatung schwer Nikotinabhängiger. Dies sei sinnvoll und aus präventionspolitischer Sicht dringend geboten. Bislang würden Maßnahmen zur Tabak- und Nikotinentwöhnung in der Zahnarztpraxis durch die Krankenkassen lediglich auf freiwilliger Basis erstattet.

Während der Kurzintervention können Zahnärztinnen, Zahnärzte, Dentalhygienikerinnen, Dentalhygieniker sowie Prophylaxeassistentinnen und -assistenten den Patienten auch Informationsmaterial aushändigen. Dazu hat die BZÄK in Kooperation mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum die Broschüre „Rauchen und Mundgesundheit“ entwickelt. Zum Thema liegt außerdem die aktualisierte Grafik zum Mundhöhlenkrebs vor.

Das neue Positionspapier steht auf den Seiten der BZÄK zur Verfügung. Druckexemplare der Broschüre „Rauchen und Mundgesundheit“ können Zahnarztpraxen bei der BZÄK bestellen (möglich ab 10 Exemplaren zum Preis von insgesamt 2,50 Euro). Der Flyer kann außerdem als druckbares PDF heruntergeladen werden.

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