Finanzierung des Gesundheitswesens

Suche nach dem Königsweg

Auch nach dem Koalitionsvertrag bleibt die grundlegende Frage weiterhin unbeantwortet: Wie lässt sich zukünftig ein Gesundheitssystem effizient steuern und finanzieren, das einem drastischen Kostendruck ausgesetzt ist angesichts des medizinisch-technischen Fortschritts, einer steigenden Lebenserwartung und stagnierenden Geburtenraten? Nun soll es eine Expertenkommission der Bundesregierung richten. Auf der Fachtagung „Künftige Anforderungen an Finanzierung und Vergütung im Gesundheitswesen des Bundesverbandes Managed Care e.V.“ (BMC) Ende Oktober in Berlin gab es kurz vor Ende der Koalitionsverhandlungen schon einen kleinen Vorgeschmack.

„Um es vorweg zu nehmen: Einen Königsweg gibt es nicht“, zog gleich zu Beginn der Veranstaltung Prof. Dr. Dr. Bert Rürup, Chefvolkswirt beim Finanzdienstleister AWD, jenen den Zahn, die glaubten, durch den ehemaligen Vorsitzenden des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die Antwort auf die ungelösten Kernfragen in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Vielmehr zeichne sich Gesundheitspolitik durch ein „immerwährendes Nachsteuern“ aus, so Rürup. Auch dieses Mal sei nicht davon auszugehen, dass die neue Bundesregierung dem grundlegenden Umbau des GKV-Systems den Vorzug gegenüber „schrittweisen Reformen“ geben würde.

Ordnungspolitisches Neutrum

Das kühle Verhältnis Rürups zum Gesundheitsfonds ist bekannt. Für ihn löst der Fonds als „ordnungspolitisches Neutrum“ weder Probleme, noch ändere seine Abschaffung etwas an dem langfristigen Kostendruck, der auf der GKV lastet. „Steigende Gesundheitsausgaben als Folge der Präferenzänderung einer alternden Gesellschaft sind per se kein ökonomisches Problem“, so der ehemalige Wirtschaftsweise. Erst wenn Ineffizienzen und fehlender Wettbewerb wachstums- und beschäftigungsfeindliche Signale setzten, entstünden die bekannten Defizite.

Rürup brach schließlich eine Lanze für die Gesundheitspolitik der letzten Jahre. Seit 2003 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz „zarte Elemente des Wettbewerbsgedankens“ gesetzt wurden, habe sich vieles zum Besseren gekehrt und benötige lediglich weiterer Unterstützung, damit die Segmentierung des GKV-Systems überwunden werden könne. Gleicher Leistung müsse jedoch zwingend gleiches Honorar folgen. „Neben der Überwindung der sektoralen Budgetierung steht die einheitliche Leistungshonorierung auf der Tagesordnung. Gleiche Leistung, gleiches Honorar, unabhängig davon ob erbracht im Krankenhaus, im MVZ oder in der Praxis“, forderte der Ökonom. Ordnungspolitisch sieht Rürup in der Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht die Möglichkeit einer zukunftsfähigen Finanzierung des Gesundheitswesens – unabhängig davon, ob privatwirtschaftlich oder öffentlich organisiert.

Der Frage „Was ist eine generationengerechte Gesundheitsversorgung?“ ging Dr. Christian Hagist, Institut für VWL und Finanzwissenschaft der Universität Freiburg, nach. Er stellte die grundlegende Problematik der GKV als „fehlende Nachhaltigkeit der Finanzierung aufgrund des demografischen Wandels und des technischen Fortschritts“ dar. Zwischen den Jahren 2030 und 2050 würde die Baby-Boomer-Generation drastische Verwerfungen in den Sozialversicherungen auslösen. Der Altersquotient werde sich bis zum Jahr 2050 beinahe verdoppeln, während die Gesamtbevölkerung bis 2050 (bei gleichbleibender Fertilitätsquote von 1,4) voraussichtlich um über sechs Millionen Menschen sinken werde, so Hagist. Die unter der Leitung von Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Universität Freiburg, erarbeitete „Freiburger Agenda“ schlägt zur Lösung der „Nachhaltigkeitslücke“ einen Drei-Punkte-Katalog vor: das selektive Kontrahieren zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern, die Einführung der Kostenerstattung und eines absoluten (relativen) Selbstbehalts von 800 bis 1 000 Euro pro Jahr im ambulanten Bereich und die vollständige Ausgliederung bestimmter Leistungen, beispielsweise der Zahnmedizin. Damit wäre nach Hagist eine Gesundheitsversorgung möglich, „ohne die Solidarität bei den großen Lebensrisiken aufzukündigen“.

Das GKV-Sanierungsmodell von Prof. Dr. Volker Ulrich, Universität Bayreuth, und Prof. Eberhard Wille, Universität Mannheim, steht für einen „fairen Wettbewerb mit gleichen Spießen für GKV und PKV“, sprich: Versicherungspflicht statt Pflichtversicherung. Ulrich plädierte in seinen Vorschlägen für eine umlagefinanzierte sowie kapitalgedeckte Grundversicherung des Krankheitsrisikos mit kapitalgedeckter Voll- oder Zusatzversicherung. Einig waren sich alle Experten der Fachtagung, dass es einen Königsweg zur Lösung des bestehenden Finanzierungsdefizits in der GKV nicht gebe. Vielmehr komme es auf den richtigen Mix aus steuer-, beitrags- und privatfinanzierter Absicherung von Gesundheitsrisiken an.

Wolfgang StraßmeirStubenrauchstr. 17 A,12161 Berlin

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