Deutsche Rentenversicherung

Versicherungslücken klären

sg/pm

Wer Lücken in seinem Versicherungsverlauf entdeckt, sollte die fehlenden Zeiten seinem Rentenversicherungsträger melden und die entsprechenden Nachweise beifügen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Die Versicherten erhalten den Versicherungsverlauf mit der ersten Renteninformation sowie nach Vollendung des 43. Lebensjahres in regelmäßigen Abständen von der Rentenversicherung zugesandt. Die Rentenversicherung weist darauf hin, dass, je länger man mit der Meldung wartet, es umso schwieriger werden kann, fehlende Nachweise noch zu erhalten. Dies liegt nicht zuletzt an den immer kürzeren gesetzlichen Aufbewahrungszeiten von Unterlagen bei Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Arbeitgebern.

Bei Versicherten wurden zum Beispiel des Öfteren die Zeiten des Schulbesuchs oder des Studiums ab dem 17. Geburtstag nicht gemeldet. Diese Zeiten sind damit im Versicherungsverlauf nicht gespeichert. Auch kommt es vor, dass für Zeiten, in denen man krank oder arbeitslos war, keine automatische Meldung an die Rentenversicherung erfolgt ist. Fragen rund um die Kontenklärung beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 sowie in den Auskunfts- und Beratungsstellen.

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