Laser

Kariesexkavation mit dem Laser

Der Er:YAG-Laser in Kombination mit der Fluoreszenzdetektion kann eine suffiziente Kariesentfernung ermöglichen und insbesondere hinsichtlich des Patientenkomforts eine interessante Alternative zum Rosenbohrer darstellen.

Das Entfernen von kariösem Dentin erfolgt nach wie vor überwiegend mithilfe von Rosenbohrern. Unangenehme Vibrationen bis hin zu Schmerzen, Lärmemissionen, Pulpaschädigungen durch Wärmeentwicklung sowie eine Tendenz zur Überexkavation können damit nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist die Unterscheidung zwischen gesundem und kariösem Dentin trotz eines geschulten Auges, Sonde und Anfärbemitteln nicht immer einfach.

Das Ziel dieser klinischen Studie war, die Kariesentfernung durch einen Er:YAG-Laser (Key-Laser III; KaVo) mit derjenigen unter Verwendung konventioneller Rosenbohrer zu vergleichen. Darüber hinaus sollte die Patienten- akzeptanz ausgewertet werden. Der Laser (Wellenlänge: 2,94  μm; Pulsenergie: 250 mJ; Puls-frequenz: 4 Hz) war mit einem Fluoreszenzdetektionssystem zur selektiven Kariesentfernung ausgestattet. Dieses diagnostische System nutzt die unterschied- lichen Fluoreszenzphänomene von gesundem und käriösem Dentin bei Bestrahlung mit einem Galliumphosphat-Diodenlaser (Wellenlänge: 655 nm); es entspricht prinzipiell dem bekannten DiagnoDent (KaVo). Der Er:YAG-Laser arbeitet nur dann, wenn die von dem diagnostischen Diodenlaser gemessenen Relativwerte (zwischen 0 und 99) die zuvor eingestellten Schwellenwerte erreichen.

Bei 26 Patienten wurden 102 kariöse Läsionen behandelt; alle fünf Kavitätenklassen nach Black waren vertreten. Jede Kavität wurde hälftig randomisiert entweder mit dem Laser oder mit dem Rosenbohrer therapiert. Nach den Exkavationen wurden mithilfe von sterilen Rosenbohrern Dentinproben entnommen, wodurch die Restkeimmengen (koloniebildende Einheiten, CFU) von Streptococcus mutans (SM) und Lactobacillus (LB) per Anzuchtverfahren bestimmt werden konnten.

Wurde beim Laser der Schwellenwert 7 eingestellt (n = 62), so waren nach der Exkavation sowohl hinsichtlich der gezählten CFU des SM als auch der des LB keine signifikanten Unterschiede zwischen dem Laser [SM: alle negativ; LB: zwölf Kavitäten (19,4 Prozent) positiv, elf enthielten weniger als 100 CFU ml-1, eine enthielt 100-1000 CFU ml-1] und dem Rosenbohrer [SM: drei Kavitäten (4,8 Prozent) positiv, alle enthielten weniger als 100 CFU ml-1; LB: 13 Kavitäten (21 Prozent) positiv, alle enthielten weniger als 100 CFU ml-1] zu beobachten. Bei der Exkava- tion mit dem Schwellenwert 8 (n = 18) wurden ebenfalls keine signifikanten Unterschiede zwischen Laser und Rosenbohrer ermittelt und die Anzahl der CFU war nahezu identisch mit den oben beschriebenen Gruppen. Bei Einstellung der Schwellenwerte 9 (n = 10) und 10 (n = 12) war die Zahl der infizierten Dentinproben (statistisch gepoolt) nach der Laserbehandlung höher als nach konventioneller Exkavation, im Falle der Laktobazillen signifikant [Laser: 14 Kavitäten (63,6 Prozent) positiv; Rosenbohrer: 6 Kavitäten (27,3 Prozent) positiv].

Die durchschnittliche Exkavationszeit betrug mit dem Er:YAG-Laser 1,49 ± 1,97 min und war signifikant höher als bei der Nutzung des Rosenbohrers (0,51 ± 0,38 min). Der Behandlungskomfort (Schmerz, Lärm, Vibration) wurde durch die ohne Lokalanästhesie behan- delten Patienten (n = 16) auf einer Skala von 1 (komfortabel) bis 10 (unkomfortabel) bewertet. Erwartungsgemäß erzielte der Laser in allen drei Kategorien signifikant niedrigere und somit bessere Werte.

Der Er:YAG-Laser mit dem beschriebenen Rückkopplungs-system ermöglicht hinsichtlich der verbleibenden Bakterien ein mit dem Rosenbohrer vergleichbares Niveau der Exkavation, wenn die Schwellenwerte 7 oder 8 eingestellt werden. Die Therapiedauer ist etwa dreimal höher, die Behandlung wird jedoch als angenehmer empfunden.

Quelle: Dommisch H, Peus K, Kneist S, Krause F, Braun A, Hedderich J, Jepsen S, Eberhard J. Fluorescence-controlled Er:YAG laser for caries removal in permanent teeth: a randomized clinical trial. Eur J Oral Sci2008;116:170-176.

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