GKV

Beiträge lassen Renten schmelzen

Heftarchiv Praxis
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GKV-versicherte Rentner müssen nicht nur auf ihre staatlichen Bezüge Beiträge zahlen, und zwar bis zu einer Grenze von 3 750 Euro monatlich, sondern auch auf sämtliche Zusatzeinnahmen, die einen beruflichen Impetus haben. Das sind laut „Finanztest“ Betriebsrenten, Direktversicherungen, die Riester-Rente, Geld aus Pensionskassen oder -fonds, Lebensversicherungen als Direktzusage – sobald diese zusammen über der aktuellen Bagatellgrenze von 127,75 Euro liegen. Auf ihre staatliche Bruttorente müssen Rentner den allgemeinen Beitragssatz der Kassen von 14,9 Prozent bezahlen – davon zahlen sie 7,9 Prozent, die Rentenversicherung die restlichen sieben Prozent. Bei größeren Zweitrenten und Extra-Einnahmen müssen sie dagegen die vollen 14,9 Prozent bezahlen. Noch teurer kommt die Krankenversicherung für alle freiwillig versicherten Rentner. Bei ihnen zieht die Kasse zusätzlich zu Erst- und Zweitrenten nämlich noch alle privaten Einkünfte heran – auch Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen, private Lebens- und Rentenversicherungen. Auf ihre gesetzliche Rente und Zweitrenten müssen freiwillig Versicherte 14,9 Prozent Beitrag zahlen, wie Pflichtversicherte auch. Zuschüsse gibt es nicht.

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