Risikolebensversicherung

Schutzmantel für die Familie

Sinnvoll und günstig – es gibt nur wenige Versicherungen, die so wichtig sind wie eine Risikolebensversicherung. Sie bewahrt die Angehörigen vor dem finanziellen Ruin, falls der Ernährer der Familie stirbt. Deshalb gehört diese günstige Police in jedes Vorsorgekonzept.

Ein Lastwagenfahrer rast in ein Stau-Ende und zerquetscht den vor ihm stehenden Pkw. Der junge Fahrer ist sofort tot. Er hinterlässt eine Frau und zwei Kinder. Schreckensnachrichten wie diese füllen beinahe täglich die Schlagzeilen. Die Leser haben sie am nächsten Tag vergessen. Doch die Mutter mit den beiden Kindern steht vor dem Scherbenhaufen ihres Lebens. Wie soll es weitergehen? Zur Trauer kommt die Sorge um die finanzielle Sicherheit. Glück haben bedeutet in diesem Fall: Es gibt genug Vermögen oder der Ernährer der Familie – meistens sind es immer noch die Väter – hatte eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, die jetzt zahlt.

Als Grund für den Abschluss einer Risikolebensversicherung muss aber nicht gleich das schlimmste Ereignis herhalten. Auch für die Absicherung eines Kredits eignet sich diese Police. Wer unter die Immobilienbesitzer geht und eine Hypothek benötigt, von dem verlangt die Bank ohnehin eine Kreditversicherung, die einspringt, wenn der Kreditnehmer stirbt. Die Hinterbliebenen müssen das Haus verkaufen, wenn das Einkommen für die Ratenzahlungen nicht mehr reicht. Mit der Versicherungssumme können sie den Kredit auf einen Schlag ablösen. Besonders für Selbstständige und Freiberufler wie zum Beispiel Zahnärzte ist eine solche Absicherung unabdingbar. So sieht es auch Edda Castelló, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hamburg: „Eigentlich sollte jede junge Familie eine Risikolebensversicherung haben.“

Deshalb ist es erstaunlich, dass es nur 6,6 Millionen Risikolebenspolicen gibt mit einer durchschnittlichen Versicherungssumme von rund 70 000 Euro.

Versicherungssumme oft zu gering für Absicherung

Dieser Betrag reicht bei weitem nicht, um die Hinterbliebenen abzusichern. Castelló meint dazu: „Die unterste Grenze sollte der Kredit fürs Haus sein.“ Doch das ist sehr knapp gerechnet. Will eine Mutter mit zwei kleinen Kindern über die Runden kommen bis der Nachwuchs selbstständig ist, sind selbst 100 000 Euro zusätzlich zu der Summe, die für die Absicherung des Darlehens benötigt wird, wenig. Den Bedarf muss jede Familie selbst ermitteln. Die Verbraucherzentralen empfehlen in ihrem Ratgeber „Privatrenten und Lebensversicherungen“: Stellen Sie alle Einkünfte der überlebenden Familienangehörigen den Ausgaben gegenüber. Ergibt diese Rechnung zum Beispiel eine Lücke von monatlich 1 000 Euro, empfehlen Experten, dies mit dem Faktor 300 zu multiplizieren. 300 000 Euro wäre demnach die optimale Versicherungssumme, die den Hinterbliebenen in diesem Fall den Lebensstandard sichert.“ Das Kalkül der Experten: Die Summe wird zu vier Prozent angelegt. Das ergibt eine monatliche Summe von 1 000 Euro ohne dass die Versicherungssumme angegriffen wird. Selbst ohne Verzinsung reicht der Betrag für 25 Jahre. Die Laufzeit hängt davon ab, wie lange ein Risiko besteht. Geht es nur um einen Kredit, muss der Schutz bis zur kompletten Rückzahlung reichen. Dabei gibt es die Möglichkeit, die Versicherungssumme und damit auch die Beiträge entsprechend der Tilgung zu reduzieren. Edda Castelló rät dazu, eine lineare Versicherung abzuschließen: „Dann hat man gleich eine Absicherung für einen weiteren Kredit. Sie ist auf jeden Fall viel billiger als eine Restschuldversicherung.“

Männer zahlen mehrsie sterben früher

Geht es um die finanzielle Absicherung der Familie, hängt die Laufzeit vom Alter der Kinder ab. Die Experten raten, sie sollte mindestens bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes reichen. Allerdings haben die meisten Gesellschaften ein Höchstalter von 75 Jahren für ihre Versicherten in ihren Bedingungen fest geschrieben.

Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind relativ niedrig. Am günstigsten sind die Angebote der Direktversicherer – Gesellschaften, die ohne Vertrieb auskommen. So kostet der Beitrag für eine 30jährige kaufmännische Angestellte, Nichtraucherin, die eine Versicherung über 100 000 Euro mit 30jähriger Laufzeit abgeschlossen hat, bei der ErgoDirekt nur sechs Euro im Monat. Männer zahlen mehr, denn sie sterben im Durchschnitt früher als Frauen. Bei gleichen Bedingungen liegt der Beitrag hier bei 8,60 Euro. Ebenfalls niedrige Beiträge verlangen Ontos, CosmosDirekt und WGV. Verbraucherschützerin Castelló rät: „Immer das billigste Angebot wählen. Denn in den Leistungen unterscheiden sich die Angebote so gut wie gar nicht.“ Teurer wird die Risikoabsicherung, je älter der Versicherte ist. Preis treibend wirken sich schlechte Gewohnheiten wie Rauchen, gefährliche Hobbys wie Drachenfliegen oder Motorradfahren aus. Auch Berufe, die Gefahren bergen, wie zum Beispiel Dachdecker, verteuern den Schutz. Die Fragen zur Gesundheit sollte jeder Antragsteller wahrheitsgemäß beantworten. Stellt sich im Versicherungsfall heraus, dass er die Angaben beschönigt hat, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Wer bei Vertragsabschluss unter einer Krankheit leidet und anschließend als geheilt gilt, kann versuchen, mit Hilfe eines ärztlichen Attests den Beitrag zu senken.

Ausbezahlung nur im Todesfall

Wie viele Verträge eine Familie braucht, hängt davon ab, wer das Geld verdient. Gibt es einen Haupternährer, reicht ein Vertrag. Arbeiten beide Ehepartner, sollten beide eine Police mit einer Versicherungssumme entsprechend ihrer Einkünfte haben. Verfügen beide Partner in etwa über gleich hohe Einkommen, passt ein Vertrag über „verbundene Leben“. Mit dieser Police sind beide Partner versichert. Der Beitrag fällt etwas günstiger aus als für zwei Verträge. Allerdings zahlt die Versicherung auch nur einmal, und zwar für den Partner, der zuerst stirbt. Auch Raucher, die ihre Sucht überwinden, dürfen je nach Versicherung auf Beitragsminderung hoffen.

Besonders sinnvoll ist es für Menschen, die in einer nicht-ehelichen Gemeinschaft ohne Trauschein oder Partnerschaftsurkunde leben, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Denn stirbt ein Partner, bleibt der Überlebende häufig ohne finanzielle Absicherung zurück, Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenkasse oder dem Versorgungswerk gibt es nicht.

Generell zahlt eine Risikolebensversicherung nur dann, wenn der Tod eintritt. Überlebt der Versicherte die Vertragslaufzeit, bekommt er nichts. Die Beiträge behält die Versicherung.

Mit den Beiträgen erwirtschaftet die Gesellschaft entsprechend der Lage an den Finanzmärkten Überschüsse, die sie ihren Kunden gutschreiben muss. Der Versicherte kann sich den Bonus sofort anrechnen lassen, in dem er nur den Nettobeitrag zahlt. Allerdings kann der Beitrag steigen, wenn die Überschüsse niedriger ausfallen. Wer sich für gleich bleibend hohe Bruttobeiträge entscheidet, hat Anspruch auf den Todesfall-Bonus. In diesem Fall erhöht sich die Versicherungssumme, die bei Tod des Versicherten ausgezahlt wird. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, ist auch der Bonus weg.

Eine Risikolebensversicherung läuft meistens über Jahrzehnte. Während dieser langen Zeit können sich die Lebensumstände der Familie stark verändern. Im positiven Fall steigt das Einkommen und damit auch der Lebensstandard. Dann ist es gut, wenn gleich bei Vertragsabschluss darauf geachtet wurde, dass eine Nachversicherungsgarantie eingeschlossen ist. Dann kann der Zahnarzt die Versicherungssumme nachträglich erhöhen oder die Laufzeit verlängern. Fragen zur Gesundheit stellt die Versicherung dann nicht mehr

Auch im umgekehrten Fall, wenn es nötig wird, die Beiträge und die Versicherungssumme zu senken oder die Laufzeit zu verkürzen, hilft die Nachversicherungsgarantie.

Fiskus beteiligt sich an Beiträgen und Auszahlung

An den Beiträgen beteiligt sich auch das Finanzamt, denn der Versicherte kann sie bei der Erklärung der Einkommenssteuer geltend machen. Bei der Auszahlung der Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aber hält der Fiskus die Hände wieder auf. Er verzichtet zwar auf Einkommenssteuer dafür kassiert er Erbschaftssteuer.

Während Ehefrauen und Kinder über ansehnliche Freibeträge verfügen, werden vor allem nicht verheiratete Partner zur Kasse gebeten. Doch hierbei hilft ein legaler Trick: Im Vertrag Versicherungsnehmer und versicherte Person trennen. Soll zum Beispiel die Partnerin abgesichert werden, muss sie selbst als Versicherungsnehmerin den Vertrag abschließen und auch die Beiträge zahlen. Als versicherte Person wird aber der Partner eingetragen. Sollte er sterben, wird die Versicherungssumme steuerfrei an die Partnerin ausgezahlt.

Vor teuren Extras beim Vertragsabschluss warnen die Verbraucherschützer. So verkaufen die Berater gern noch eine Unfalltod-Zusatzversicherung. Sie soll die Versicherungssumme bei Unfalltod verdoppeln. Wenn schon eine höhere Versicherungssumme, dann sollte sie generell gelten.

Marlene Endruweitm.endruweit@netcologne.de

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