Kostenerstattung

Sachliche Aufklärung tut not

Gesundheitsminister Philipp Rösler macht Druck: Bereits bis zum 01.01.2011 möchte er gesetzlich Versicherten die Kostenerstattung schmackhafter gemacht haben. Was vom zahnärztlichen Berufsstand einhellig begrüßt wird, stößt mancherorts auf Ablehnung.

Schon lange hegen Union und FDP Pläne, die Kostenerstattung in der Gesetzlichen Krankenversicherung auszubauen, der Berliner Tagesspiegel sprach sogar von Röslers „Lieblingsprojekt“. Die heutigen Tarife mit Vorkasse seien „eine bewusste politische Entscheidung, die unter SPD-Ägide getroffen wurde, um Erstattungstarife möglichst unattraktiv zu machen“, sagte er in einem Interview mit der Financial Times Deutschland. „Diese Nachteile wollen wir beseitigen“, so Rösler.

Konkret soll der Einstieg in die Kostenerstattung mittels einer kürzeren Bindungsfrist und einen gekürzten Aufschlag der Krankenkassen, den diese von ihren Versicherten bei der Wahl der Kostenerstattung erheben, erfolgen. Nach den bisherigen Plänen soll der Patient weiterhin frei entscheiden können, ob er die Kostenerstattung wählen will, oder ob er den Weg des Sachleistungsprinzips bevorzugt.

Derzeit gilt, dass GKV-Versicherte, die mit ihrem (Zahn-)Arzt direkt abrechnen, eine Bindung für mindestens ein Jahr eingehen. Rösler möchte diesen Zeitraum auf drei Monate verkürzen. Zudem sollen die Mehrkosten, die den Versicherten von den Kassen für diese Tarife in Rechnung gestellt werden, von jetzt zehn auf fünf Prozent begrenzt werden. Durch die erhöhte Transparenz via Einsicht des Patienten in die verursachten Kosten erhofft sich der Gesundheitsminister ein stärkeres Kostenbewusstsein der Patienten, weniger Arztbesuche und damit weniger Ausgaben für die GKV.

Röslers Pläne sehen vor, dass sich der Versicherte aussuchen kann, ob er die Kostenerstattung als Zahlungsart für Zahnärzte, niedergelassene Ärzte, für die Behandlung im Krankenhaus oder für alle Bereiche in Anspruch nimmt. Auch soll es möglich sein, die Kostenerstattung auf einzelne Leistungen zu beschränken.

Die Unterstützung ist Rösler aus den verschiedensten Lagern gewiss: So begrüßte Sachsens Sozialministerin Christine Clauß (CDU) die Pläne der Bundesregierung. „Das Kostenerstattungsprinzip bedeutet nicht das Ende der Gesetzlichen Krankenversicherung“, sagte sie zu pauschaler Kritik an dem System. Die kam unter anderem von Krankenkassen, der CSU, den Sozialverbänden und der Opposition aus SPD, GRÜNEN und der LINKEN, die eine „Drei-Klassen-Medizin“ und „Vorkasse“ witterten.

KZBV und BZÄK begrüßen Röslers Pläne

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) halten dagegen. „Es ist absurd“, so der Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel, „die Kostenerstattung im Zusammenhang mit einer Drei-Klassen-Medizin zu sehen. Dieser Einwand ist rein plakativ und ideologisch.“ Erst recht abwegig sei es, die Kostenerstattung mit „Vorkasse“ in Verbindung zu setzen. Denn „in der Regel zahlt der Patient seine Rechnung, nachdem er das Geld von der Kasse erstattet bekommen hat“, so Engel weiter. Das von den (Zahn-)Ärzten benannte Zahlungsziel ließe Patienten Zeit, die Rechnung bei der Versicherung einzureichen. Kostenerstattung diene der Transparenz und biete Therapie-Wahloptionen für den Versicherten. Diese Diskussion sei unsachlich und faktisch falsch. „Die BZÄK begrüßt daher den Entschluss, die Kostenerstattung in der GKV zu verändern und verbindet damit die Hoffnung auf eine echte Strukturreform, die am Ende des Prozesses auch eine Abschaffung der Budgetierung beinhalten sollte“.

Auch die KZBV warnt vor einer unsachlichen Verkürzung der Diskussion. Vorstandsvorsitzender Dr. Jürgen Fedderwitz: „Kostenerstattung funktioniert auch in der GKV, und zwar gut. Dafür gibt es Belege. Wir haben in der Zahnersatzversorgung seit 2005 ein System, in dem bestimmte Therapien von den Kassen via Kostenerstattung bezuschusst werden. Das klappt für die Patienten prima und ohne Probleme.“ Es sei unsachlich, so Fedderwitz, das Kostenerstattungsprinzip auf das Schlagwort „Vorkasse für Patienten“ zu verkürzen: „Der Wert der Kostenerstattung liegt darin, dass sie dem GKV-Versicherten die Tür zum medizinischen Fortschritt öffnet. Er kann moderne Therapien wählen, die die GKV nicht bezahlt, bekommt aber trotzdem den Zuschuss seiner Kasse in Höhe der GKV-Leistung. Darum geht es, und nicht darum, dass der Patient in Vorkasse treten soll. Das ist eine Geisterdebatte. Die Kostenerstattung ist derzeit in der GKV für den Patienten derzeit schwierig, bürokratisch und wenig attraktiv. Minister Rösler hat absolut recht, wenn er das ändern möchte. Außerdem ist das im Koalitionsvertrag auch vereinbart.“

Neben diversen Landeskammern und Landes-KZVen hieß auch der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) Röslers Pläne für gut. „Die aktuelle Diskussion um das Kostenerstattungssystem auf ‚Vorkasse’ zu reduzieren, ist reine Politpropaganda und schlichte Volksverdummung“, kommentierte der Bundesvorsitzende, Dr. Karl-Heinz Sundmacher, die Diskussion.

Prinzipielle Unterstützung kam auch vom Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, wenngleich auch mit kritischem Unterton. Köhler möchte das Prinzip der Kostenerstattung zwar auf alle medizinische Bereiche ausgeweitet wissen, befürchtet dann aber auch ein Praxissterben. Seine Überlegung: Ein erhöhtes Kostenbewusstsein bei den Patienten habe zur Folge, dass sich die Zahl der Arztbesuche reduziert. „Ich gehe davon aus, dass sich bei flächendeckender Kostenerstattung die Zahl der Arztpraxen um rund 25 Prozent reduzieren wird”, sagte er der „Rheinischen Post”.

Umgehend wies dies der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, Christian Lipicki, als „Unfug“ zurück. Es gebe „keinen sachlichen Grund, warum die Selbstverwaltung ihrem Auftrag, die flächendeckende ambulante Versorgung sicherzustellen, nicht auch in Zukunft nachkommen können sollte“. Auch der Hartmannbund in Nordrhein stellte sich gegen Köhler. Derweil sprach sich laut „Ärzte-Zeitng“ der Bayerische Ärztetag schon für die Beibehaltung des Sachleistungsprinzips in der GKV aus.

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