Editorial

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Liebe Leserinnen und Leser,

ob Eid des Hippokrates, Genfer Gelöbnis, Deklaration von Helsinki oder das wieder aufkeimende Thema des „ethical code“: Die Befassung mit medizinischer Ethik zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte des Gesundheitswesens. Erstaunlich ist das nicht, zu Zeiten bestimmter gesellschaftlicher Entwicklungen ist es allerdings immer wieder bemerkenswert. Menschenwürde, das Recht des Patienten auf Selbstbestimmung und das Gebot des „primum non nocere“ sind keine geistigen Eintagsfliegen, vielmehr ein immerwährender Überbau im Denken eines auf Heilen und Helfen ausgerichteten Berufsstandes.

Dass die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Fragen medizinischer Ethik in den letzten Jahren zunimmt, hat seinen Ursprung sicherlich in der Auseinandersetzung mit dem medizinischem Fortschritt und den daraus erwachsenden neuen Möglichkeiten. Sie erfordern nicht nur ein Hinterfragen und Bewusstmachen ärztlichen Selbstverständnisses, sondern auch den Disput und die Übereinkunft der Gesellschaft im Umgang mit medizinischem Fortschritt.

Ein wichtiger, in der gesellschaftlichen Diskussion immer wieder gescheuter Aspekt in diesem Umfeld ist das Verhältnis von medizinischer Ethik und gesellschaftlicher Ökonomie. Jegliche Ansätze, die steigenden Kosten des Gesundheitswesens in die ethische Diskussion einzubeziehen, werden politisch meist opponiert und möglichst schnell vom Tisch gewischt. Das ist vielleicht mit ein Grund dafür, warum in Staaten, deren Gesundheitssysteme eher an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten gestoßen sind, das Thema früher intensiviert wurde als im immer noch wirtschaftlich vergleichsweise „gesunden“ Deutschland. Unverkennbar ist aber auch hierzulande, dass die Forderung zur Klärung von grundsätzlichen Übereinkünften der Gesellschaft zur Erhaltung eines menschenwürdigen Gesundheitswesens zunimmt.

Insofern ist es ein gutes Zeichen, dass der Berufsstand sich rechtzeitig in dieser immer wichtiger werdenden Entwicklung positioniert. So plant die Bundeszahnärztekammer, der zu novellierenden Musterberufsordnung einen ethischen Code voranzustellen, die DGZMK gründete dieser Tage einen Arbeitskreis Ethik. Zufriedenheit wird unsere Gesellschaft in diesen Grundsatzfragen allerdings erst erlangen, wenn sie ihren Heilberuflern eine langfristig lebbare Handlungsfreiheit im Umgang mit ihren Patienten sichert. Denn es geht, so hat es Albert Schweitzer gefordert, ums Handeln: „Wahre Ethik fängt an, wo der Gebrauch der Worte aufhört.“

Mit freundlichem Gruß

Egbert Maibach-Nagelzm-Chefredakteur

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