Wissenschaftliche Mitteilung der DGZPW

Prothetische Rehabilitation bei Parodontalschäden

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Heftarchiv Zahnmedizin
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Die Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde (DGZPW) hat eine Wissenschaftliche Mitteilung zur Prothetischen Rehabilitation im parodontal geschädigten – aber sanierten – Gebiss verfasst.

Epidemiologische Studien zeigen, dass in Deutschland mehr als die Hälfte aller Erwachsenen an einer behandlungsrelevanten Parodontitis erkrankt sind [24]. Darüber hinaus stellen Parodontalerkrankungen die häufigste Ursache für Zahnverlust bei Erwachsenen dar. Eines der wichtigsten Ziele ist der Erhalt der geschlossenen Zahnreihe. Gelingt dies nicht, nimmt die prothetische Rehabilitation im parodontal geschädigten Gebiss einen wichtigen Stellenwert ein.

Synoptisches Behandlungskonzept

Interdisziplinäres Management der parodontologischen und prothetischen Therapie in einem Synoptischen Behandlungskonzept stellt die Voraussetzung für eine funktionelle und ästhetische Rekonstruktion dar. Nur durch eine erfolgreich abgeschlossene Vorbehandlungsphase, gefolgt von der prothetischen Therapie und anschließender Einbindung in ein regelmäßiges Nachsorgeregime, können voraussagbare und langzeitstabile Behandlungsergebnisse ermöglicht werden.

DasSynoptische Behandlungskonzeptgliedert sich in Abhängigkeit von der individuellen Patientensituation in fünf übergeordnete Behandlungsschritte:

• Anamnese und Befundaufnahme,

• Schmerzbehandlung (soweit notwendig),

• Diagnosen und Einzelzahnprognosen,

• systematischer Behandlungsablauf und

• regelmäßige Verlaufskontrollen und Nachsorge.

Die gewissenhafte Erhebung der Anamnese in Kombination mit einer vollständigen Befundaufnahme ist Grundlage einer sicheren Diagnosestellung. Ergänzend zur dentalen Untersuchung haben sich in der parodontalen Diagnostik der klinische Parodontalstatus (Taschensondierungstiefen, Blutung auf Sondieren, parodontale Rezessionen pro Fläche und Zahn, Furkationsbeteiligung, Mobilitätsgrad, Mundhygienestatus) und röntgenologische Zahnfilmaufnahmen in der Paralleltechnik mit Halter bewährt [2, 21, 44].

Für die synoptische Behandlungsplanung ist die Einschätzung der Einzelzahnprognosen auf der Basis der gesamten Befundsituation von maßgeblicher Bedeutung. Jeder Zahn wird in die Kategoriesicher, zweifelhaftoderhoffnungsloseingestuft [36, 37] und diese Beurteilung bestimmt die weiteren therapeutischen Maßnahmen:

Bedeutung des Lockerungsgrades

Die Grenze zwischen physiologischer und pathologischer Zahnbeweglichkeit ist wissenschaftlich nicht klar definiert. Die Zahnbeweglichkeit ist abhängig von der Höhe des Alveolarknochens und der Weite des Parodontalspalts [35]. Ein reduziertes Parodont weist nicht zwangsläufig eine pathologische Zahnbeweglichkeit auf. Der Begriff „pathologisch“ ist dann gerechtfertigt, wenn sich die Zahnbeweglichkeit im Laufe der Zeit erhöht und/oder Zeichen der Entzündung (Bluten auf Sondieren, Pusentleerung, Progression des Attachmentverlusts) vorliegen. Eine erhöhte Zahnbeweglichkeit kann auch ein Indikator für ein mechanisches Trauma sein [20]. Eine erhöhte Zahnmobilität bei gesundem, reduziertem alveolären Attachment ist somit als physiologische Adaptation an eine veränderte Funktion zu werten [17, 33, 42, 51].

Nach Abschluss der Planungsphase wird mit dem systematischen Behandlungsablauf begonnen (Tabelle 1). Zunächst werden im Rahmen derSystemischen Phasemögliche Risikofaktoren für Patient und Behandlungsteam erfasst und gegebenenfalls interdisziplinär abgeklärt. Die sich anschließendeHygienephasehat die Ziele, adäquate Mundverhältnisse herzustellen und die Mitarbeit des Patienten zu evaluieren, so dass eine Verbesserung der oralen Gesundheit erreicht wird. Entsprechend der Einzelzahnprognosen werden dann in derPräprothetischen Phasehoffnungslose Zähne extrahiert, adäquate provisorische Versorgungen durchgeführt und optimale Okklusionsverhältnisse wiederhergestellt. Gleichzeitig wird durch konservierende und endodontische defektbezogene Behandlungsmaßnahmen versucht, zweifelhafte Zähne in einen sicheren Zustand zu überführen.

Die Therapie des parodontalen Krankheitsbildes stellt sich komplex dar, da es sich um eine multifaktorielle Infektionserkrankung handelt.

In der Ätiopathogenese wird der parodontalpathogenen Mikroflora, aber auch den endogenen respektive exogenen Risikofaktoren (Rauchen, nicht eingestellter Diabetes) sowie genetischen Komponenten eine entscheidende Rolle zugeschrieben [46]. Demzufolge stellen die Desintegration von supra- und subgingivalem Biofilm [5, 11, 54] in Kombination mit einer möglichen adjuvanten antimikrobiellen Therapie [23] und die Modifikation von Risikofaktoren [18] die zentralen Bestandteile der Parodontitistherapie dar. Parodontalchirurgische Verfahren sind in der Regel erst dann indiziert, wenn die alleinige konservative Therapie zu einem nicht ausreichenden Behandlungserfolg geführt hat [26].

Insbesondere bei Patienten mit chronischen schweren respektive aggressiven Parodontitiden kann die subgingivale Belagsentfernung und Reduktion der Taschensondierungstiefen mit chirurgischen Verfahren sicherer zu erzielen sein als mit der konservativen Therapie alleine [49]. Als weiterreichende operative Maßnahmen können resektive [14, 43] und regenerative [13, 40] parodontalchirurgische Techniken zum Einsatz kommen.

Die erfolgreiche Bewertung der korrektiven Phase der gesamten Parodontaltherapie geht mit folgenden Behandlungszielen einher [39, 47]:

• entzündungsfreie Verhältnisses des Parodontiums,

• Taschensondierungstiefen ≤ 5 mm sowie Furkationsbeteiligung ≤ Grad 1,

• Regeneration der durch Parodontitis destruierten Strukturen (soweit möglich) und

• Schaffung optimaler Voraussetzungen für adäquate Mundhygieneverhältnisse.

Ist darüber hinaus eine Pfeilervermehrung mit Implantaten geplant, ist aufgrund eines erhöhten Periimplantitisrisikos der Zeitpunkt der Insertion nach dem Abschluss der parodontalen Therapie zu wählen [27].

Mithilfe kontinuierlicher Reevaluation der klinischen Befunde in Bezug zu den definierten Zielen werden die präprothetischen Behandlungsergebnisse der vorbereitenden Maßnahmen beurteilt. Anderenfalls müssen weitere präprothetische Therapiemaßnahmen ergriffen oder die prothetische Planung verändert werden. Erst wenn im Rahmen einer abschließenden Gesamtreevaluation alle Ziele erfolgreich erreicht wurden, erfolgt die definitive prothetische Therapie.

Prothetische Rekonstruktion

Herausnehmbarer Zahnersatz

Im Zuge einer parodontalen Vorbehandlung werden die hoffnungslosen Zähne entfernt. Oft bleibt nach diesen Maßnahmen ein Lückengebiss zurück, das aufgrund der numerischen und topographischen Verteilung der Restzähne keine Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz mehr zulässt. Ist eine Implantatlösung nicht geplant, bleibt nur die Option, das Gebiss mit herausnehmbarem Zahnersatz zu versorgen.

Bei der Versorgung von teilbezahnten Kiefern mit herausnehmbaren Prothesen stehen die Optionen herausnehmbarer Zahnersatz und kombiniert festsitzend-herausnehmbarer Zahnersatz zur Verfügung.

Die Eingliederung von Teilprothesen führt zu einem erhöhten Level an Plaquebefall der Ankerzähne [1, 6]. Daher werden einige Grundregeln in der Gestaltung von Teilprothesen empfohlen: Ein Abstand der Konstruktionselemente von 5 mm bis 6 mm vom Gingivarand ist einzuhalten, grazile Gestaltung kleiner Verbinder, im Unterkiefer ist ein Lingualbügel einer lingual bedeckenden Platte vorzuziehen. Insgesamt werden vereinfachte Konstruktionen mit wenig Bedeckung empfohlen [9, 38]. Bei mit Doppelkronen verankerten Teilprothesen ist einer offenen Gerüstgestaltung gegenüber einem Deckprothesen-Design der Vorzug zu geben.

Teilprothesen können durch die Pfeilerbelastung zu erhöhter Mobilität an den Pfeilern führen [19]. Daher ist bei parodontal geschädigten Pfeilern, die nach der Behandlung noch eine erhöhte Mobilität aufweisen, eine sekundäre Verblockung durch die Retentionselemente der Teilprothesen sinnvoll. Die sekundäre Verblockung kann unterstützend wirken, eine Mobilität zu verringern [45].

Im Vergleich zu festsitzendem Zahnersatz oder unversorgten Lückengebissen weisen konventionelle herausnehmbare Prothesen in klinischen Studien aber keine Nachteile in Bezug auf parodontale Parameter auf [10]. Allerdings haben Pfeilerzähne in mit Teilprothesen versorgten Kiefern häufig erhöhte Sondierungstiefen [15, 28, 56].

Teilprothesen, die mit Doppelkronen verankert werden, scheinen gegenüber Modellgussprothesen etwas bessere Überlebensraten zu erzielen [41, 53]. Unter optimalen Bedingungen wurden nach 25 Jahren Überlebensraten von 65 Prozent gefunden [7, 8], aber auch ein erheblich geringeres Überleben von etwa 40 bis 50 Prozent nach zehn Jahren wurde beschrieben [16, 53]. Unterschiede im verwendeten Retentionselement (Klammern, Geschiebe, Doppelkronen) scheinen aber keinen Einfluss auf parodontale Parameter, die das Überleben von Pfeilerzähnen beeinflussen, zu besitzen [10, 28, 55].

Therapie mit festsitzendem Zahnersatz

Festsitzender Zahnersatz wird angefertigt, wenn dieser als Ersatz verloren gegangener Hartsubstanz (Teilkronen, Kronen) oder zum Lückenschluss (Brücken, Implantate) indiziert ist. Als biologische Komplikationen wurden bewegliche Brücken (6 Prozent), Pfeilerkaries (2 Prozent) und Pfeiler mit endodontischen Läsionen (7 Prozent) über einen Zeitraum von zehn Jahren ermittelt. Weiterhin konnten im Untersuchungszeitraum Dezementierungen (5 Prozent), Pfeilerfrakturen (4 Prozent) und Gerüstfrakturen (4 Prozent) im Sinne technischer Komplikationen beobachtet werden.

Bei einer gleichmäßigen Anordnung der Pfeilerzähne im reduzierten, aber gesunden Parodont gelten 20 bis 30 Prozent des ursprünglichen Zahnhalteapparats als ausreichend, um eine zirkuläre Brücke zu tragen [29]. Im Zusammenhang mit der prothetischen Versorgung mit Brücken wird häufig das Gesetz nach Ante [3] herangezogen. Die Überlebensraten von langspannigen Brücken im parodontal schwer geschädigten, aber sanierten Gebiss können wie folgt zusammengefasst werden: nach fünf Jahren 96 Prozent, nach zehn Jahren 93 Prozent. Für die Pfeilerzähne liegen die Überlebensraten nach fünf Jahren bei 98 Prozent und nach zehn Jahren bei 95 Prozent. Pfeilerzähne mit reduzierter alveolärer Knochenunterstützung halten normalen Kaubelastungen stand. Ein negativer Einfluss auf Beiß- und Kaumuster wird nicht beobachtet [25, 30, 31].

Zur Versorgung mit zirkulärem, festsitzendem Zahnersatz werden mindestens vier bis sechs Pfeilerzähne gefordert. Die symmetrische Anordnung begünstigt eine gleichmäßige Kräfteverteilung. Zwei Pfeiler in Eckzahn-, Prämolaren- und Molarenregion werden als notwendig erachtet. Die bilaterale Versorgung mit einer zirkulären Brücke mit bis zu zwei Extensionsgliedern in Prämolarenbreite kann erfolgreich sein [20, 32].

Für alle Formen herausnehmbaren und festsitzenden Zahnersatzes zur Rekonstruktion bei Patienten mit parodontal reduziertem Gebiss gilt, dass die Konstruktionsregeln sich nicht von denen für Patienten ohne Parodontalerkrankungen unterscheiden. Es gelten die entsprechenden Stellungnahmen.

Therapie mit Implantaten

Es konnte gezeigt werden [48], dass bei der Implantation bei Patienten mit vorhergehendem, durch Parodontitis bedingtem Zahnverlust nach zehn Jahren ein neunfach erhöhtes Risiko für Periimplantitis im Vergleich zu Implantaten bei nicht parodontal erkrankten Patienten vorliegt. Jedoch liegt eine gleiche Überlebenswahrscheinlichkeit von Implantat und Suprakonstruktion vor. Für die Implantation im parodontal geschädigten teilbezahnten Gebiss wurde ebenfalls eine verringerte Erfolgswahrscheinlichkeit beschrieben [52]. Es handelt sich um eine sinnvolle Erweiterung des Therapiespektrums. Implantate sollten mit dem Ziel eingesetzt werden, bei Einzelzahnlücken die Pfeilerpräparation angrenzender Zähne für eine Brücke zu vermeiden oder über eine Pfeilervermehrung festsitzenden beziehungsweise festsitzend-herausnehmbaren Zahnersatz zu ermöglichen.

Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)

Langzeitstabile Ergebnisse sind nur durch die lebenslange Einbindung des parodontal erkrankten Patienten in ein regelmäßiges Nachsorgekonzept mit Verlaufskontrollen in Intervallen zu erzielen [12, 34]. Ohne eine adäquate unterstützende Parodontitistherapie (UPT) kann die konservative und parodontalchirurgische Therapie die Progredienz der Parodontitis – wenn überhaupt – nur kurzfristig stoppen. Während bei der sogenannten professionellen Zahnreinigung (PZR) lediglich die sichtbaren supragingivalen Areale gereinigt werden, müssen bei der unterstützenden Parodontitistherapie Stellen mit Taschensondierungstiefen > 3 mm zusätzlich auch subgingival instrumentiert werden [22]. Zeitliche Intervalle von drei bis sechs Monaten zwischen den einzelnen UPT-Terminen sollten nicht überschritten werden [4, 50].

Das Nachsorgekonzept für Patienten mit Implantaten ähnlich den Richtlinien der Parodontitistherapie erscheint sinnvoll. Hierbei sollten Intervalle von 3 Monaten bei teilbezahnten und mit Implantaten versorgten Patienten eingehalten werden. Zahnlose Patienten mit implantatgetragenen Konstruktionen sollten in Abhängigkeit vom individuellen Mundhygienestatus in dreibis sechsmonatlichen Nachsorgeintervallen einbestellt werden [57].

Priv.-Doz. Dr. Michael NaumannCenter of DentistryDepartment of Prosthetic DentistryAlbert-Einstein-Allee 11, 89081 Ulm

Prof. Dr. Guido HeydeckeDr. Tim JodaMartinistr. 52, 20251 Hamburgg.heydecke@uke.de

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