Selektivverträge in der hausarztzentrierten Versorgung

Was vom Tage übrig blieb

Bei einer Fortbildungsveranstaltung am 24. März 2010 in Hamburg empfahl der Hausarzt und stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Carl-Heinz Müller gesunde Skepsis gegenüber Selektivverträgen und warb für den Erhalt und die Stärkung des kollektivvertraglichen Systems.

Selektivverträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) werden von den politisch Verantwortlichen gern als Allheilmittel für diverse Zipperlein des Gesundheitssystems gepriesen: Sie sollen die Versorgungsqualität verbessern, die Leistung des Hausarztes angemessen würdigen, Doppeluntersuchungen vermeiden und damit nicht zuletzt Kosten sparen.

Nichts davon sei eingetreten, berichtete Müller mit Blick auf die ersten Auswertungen in Bayern: „Die Selektivverträge haben das Verhalten der Patienten nicht verändert.“ Viele Versicherte konsultierten beispielsweise trotz ihrer Teilnahme an einem HZV-Vertrag regelmäßig zwei Hausärzte – „einen an ihrem Arbeits- und einen an ihrem Wohnort, weil es anders für sie nicht praktikabel ist“.

Fallwert kassieren und ab zum Facharzt

Kritik übte der KBV-Vize auch an der pauschalierten Vergütung im Rahmen der HZV-Verträge: „Dieser hohe Pauschalierungsgrad macht uns angreifbar! Schon heute unterstellen viele Fachärzte, dass wir Hausärzte nur den Fallwert von 80 Euro kassieren und unsere Patienten dann an den Facharzt überweisen.“ Die pauschale Vergütung mache es unmöglich, die tatsächlich erbrachten Leistungen zu belegen. Müller sprach sich dafür aus, die Einzelbestandteile einer Pauschale transparent zu machen. „Denn wir leisten viel, und das soll auch nach außen sichtbar sein“, erklärte er unter dem Applaus der rund 50 Hausärzte im Plenum. Denkbar sei zum Beispiel eine Aufspaltung in eine Grundpauschale und transparente Zusatzleistungen.

Doch auch abseits von Vergütungsfragen ging Müller hart mit den aktuell praktizierten Selektivverträgen ins Gericht: „Das derzeitige System basiert auf Ungerechtigkeit. Die KV fungiert quasi als „Bad Bank“ der Selektivverträge, denn sie ist trotz ihres bereinigten Gesamtbudgets weiterhin zuständig für den Bereitschaftsdienst oder auch die Finanzierung der Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin.“

Kasse als einziger Vertragspartner der Ärzte?

Der stellvertretende KBV-Chef warnte darüber hinaus vor den Auswirkungen von Selektivverträgen auf die Freiberuflichkeit der Ärzte: Es sei absehbar, dass die Kassen künftig Abrechnungszentren nach dem Vorbild der KV für die Verwaltung ihrer Selektivverträge einrichten werden, weil derartige Strukturen effizienter seien als Managementgesellschaften. „Dies wird dazu führen, dass die Kasse der einzige Vertragspartner und auch die einzige Geldquelle der Ärzte ist. Eine solche Konstellation macht uns quasi zu Angestellten und zum verlängerten Arm der Krankenkassen.“ Müller gab außerdem zu bedenken, dass Ärzte im Rahmen von Selektivverträgen keine Möglichkeit haben, innerhalb der Strukturen ihrer Selbstverwaltung gegen ihre Abrechnung Widerspruch einzulegen: „Anders als im KV-System gibt es bei Differenzen hier nur die Option einer Klage vor Gericht.“

Angesichts der politischen Vorgaben für HZV-Verträge und der gestärkten Kassenmacht könne die Selbstverwaltung das Rad zwar nur schwer zurückdrehen. Allerdings habe das System zwei Schwachstellen: Zum einen gebe es erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber der HZV, zum anderen sei die politisch gewollte Monopolstellung des Hausärzteverbands mit demokratischen Grundsätzen eigentlich nicht vereinbar. „Hausärzte können nur entscheiden, ob sie dem Hausärzteverband ein Verhandlungsmandat erteilen oder nicht, es gibt keine Alternative“, kritisierte Müller.

Das Verhandlungsmandat für den Hausärzteverband gelte als erteilt, wenn mindestens 50 Prozent der Fachärzte für Allgemeinmedizin eines KV-Bezirks dem zustimmen. „Aber andere Hausärzte, also hausärztliche Internisten, Kinderärzte und Praktische Ärzte, zählen nicht mit“, monierte der KBV-Vize. In Hamburg beispielsweise hätten 30 Allgemeinmediziner mehr als erforderlich zugestimmt und damit dem Hausärzteverband ein Mandat erteilt.

Vertrag ist nicht in Stein gemeißelt

Zumindest unter den Zuhörern im Saal waren viele, die mit dieser Entwicklung unzufrieden waren – nicht zuletzt deshalb, weil der Abschluss eines HZV-Vertrags zu einer Bereinigung des Gesamthonorars führt und deshalb von allen Vertragsärzten der Hansestadt finanziell mitgetragen wird. Die Teilnahme an einem HZV-Vertrag ist allerdings keineswegs in Stein gemeißelt, wie Müller ausdrücklich betonte: „Es ist einfach eine Frage der Solidarität. Wenn Sie als Hamburger Hausärzte geschlossen entscheiden, keinem Selektivvertrag beizutreten, dann kann das Gesamthonorar auch nicht bereinigt werden.“

Wie sich die Versorgung wirklich verbessern lässt

Als Hauptproblem unseres Gesundheitssystems bezeichnete Müller den demografischen Wandel: „Dieser Wandel führt zu einem steigenden medizinischen Leistungsbedarf bei gleichzeitig immer weniger Beitragszahlern.“ Die Überalterung mache auch vor der Ärzteschaft nicht halt: Bis zum Jahr 2020 würden etwa 120 000 Vertragsärzte ausscheiden – man könne allerdings nur mit 80 000 nachrückenden Nachwuchsärzten rechnen. Das Finanzierungsdilemma und der bereits jetzt spürbare Ärztemangel machten Diskussionen über die Priorisierung ärztlicher Leistungen sowie den Umgang mit Rationierung und Unterversorgung unausweichlich.

„Gleichzeitig wächst der Spezialisierungsgrad bei den Fachärzten, so dass der Hausarzt in seiner steuernden Funktion als Lotse gestärkt werden muss“, sagte Müller. Er plädierte dafür, die hausärztliche Medizin stärker im Studium zu verankern und die Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin besser zu fördern: „Weiterbildungsassistenten sollten dazu verpflichtet werden, drei Monate in einer hausärztlichen Praxis zu absolvieren – schon allein, damit sie wissen, wie es ‚draußen’ läuft“, forderte Müller unter dem Beifall der Zuhörer im Saal.

Zustimmung erhielt Müller auch für seine Forderung, die Arzneimittelversorgung neu zu strukturieren: Die aktuellen Rabattverträge machten es Hausärzten unmöglich, ihren Patienten genaue Medikamentenpläne mitzugeben, weil völlig unklar sei, welches Präparat der Apotheker ihnen letztlich aushändigt. „Wir wollen die Therapiehoheit zurück – es darf keine Regresse geben, wenn wir leitliniengerecht therapieren!“, mahnte er und ergänzte: „Wir Ärzte wollen schließlich nach bestem Wissen und Gewissen therapieren.“

Folgende Punkte sind nach seiner Auffassung wesentlich besser geeignet als Selektivverträge, um die Attraktivität des Arztberufs zu steigern und die Qualität der Versorgung zu verbessern: Es gelte, die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen zu stabilisieren, Bürokratie abzubauen, die Vergütung gerecht und transparent zu gestalten und Regresse abzuschaffen. „Dann macht es auch wieder Spaß, im kollektivvertraglichen KV-System zu arbeiten“, versprach Müller.

Antje SoleimanianFreie Journalistin und Autorinantje@soleimanian.dewww.soleimanian.de

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.