Seit 01. April 2010

Datenschutzvorschriften verschärft

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), Creditreform und andere Auskunfteien müssen sich seit dem 01.04.2010 der Öffentlichkeit gegenüber transparenter zeigen. Zur Prüfung der Kreditwürdigkeit wenden die Auskunfteien das sogenannte Scoring-Verfahren an, das zur Standardisierung von Kreditwürdigkeitsprüfungen dient. Bisher lag der Kreditwürdigkeitsprüfung ein undurchsichtiges Punktwertverfahren zugrunde. Jetzt müssen die Auskunfteien Licht ins Dunkel ihres Punktesystems bringen, denn seit dem 1. April verlangt das Bundesdatenschutzgesetz die Offenlegung der Berechnung.

Auskunfteien wie die Schufa wissen, ob Kunden ein Girokonto, eine EC-Karte, einen Telefonvertrag oder einen Ratenvertrag mit einem Kaufhaus haben. Sie kennen die Höhe der Schulden, die Anzahl der Mahnbescheide und wissen, ob Kredite ordentlich abbezahlt werden. Allein die Schufa sammelt und verwaltet nach eigenen Angaben Daten über die Zahlungskraft von 65 Millionen Bürgern.

Eine Studie im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums zeigt, dass mehr als die Hälfte der Einträge in der Schufa-Datenbank falsch sind. Meist fehlen Daten – wie etwa beantragte Kredite – und niemand weiß, ob der Kunde immer pünktlich getilgt hat. Auch Konditionenanfragen von Banken, die der Schufa fälschlicherweise als Kreditantrag gemeldet werden, verschlechtern die Bonität des Kunden.

Zahnärzte sind aus zwei Gründen von den neuen Regelungen betroffen: Einerseits müssen sie als Privat- und Geschäftskunden darauf achten, dass ihr Bonitätsrisiko möglichst gering eingestuft wird. Das ermöglicht und erleichtert die Kreditvergabe und verbessert die Konditionen. Des Weiteren interessiert sie die Zahlungskraft ihrer Patienten, zumal wenn bei diesen in erheblichem Umfang Zuzahlleistungen erbracht werden sollen.

Deshalb sollte jeder Zahnarzt eine weitere Neuerung in Anspruch nehmen. Denn künftig kann jeder seinen Score-Wert von Auskunfteien erfragen. Bisher war diese Selbstauskunft kostenpflichtig, ist aber künftig einmal im Jahr kostenlos. Der Zahnarzt kann dann seine Daten prüfen und falsche Daten müssen von der Schufa & Co korrigiert werden. Diese Überprüfung ist wichtig, weil der Score-Wert eine Aussage über die Kreditwürdigkeit des Zahnarztes macht. Je besser der Wert, desto besser ist statistisch gesehen die Kreditwürdigkeit des Kunden.

Deshalb sind diese Score-Werte auch bares Geld wert. Sie werden weiterverkauft an Unternehmen die die Zahlungskraft ihres Kunden einschätzen wollen und bei Geschäften in Vorleistung gehen, wie zum Beispiel Händler, Autovermieter, Banken oder auch Zahnärzte. Deshalb muss auch weiterhin für einen Schufa-Bonitätsnachweis bezahlt werden, wenn er für Dritte – etwa für einen Vermieter – benötigt wird. Allerdings kostet diese Auskunft seit dem 1. April 18,50 Euro statt wie bisher 7,80 Euro.

Dr. Sigrid OlbertzZahnärztin, MBAMittelstr. 11a45549 Sprockhövel-Haßlinghausen

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